|
|
|
| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » Zum 2. Mal durch's 2. Staatsexamen gefallen |
|
Seite 1 von 3 Gehe zu Seite 1, 2, 3 Weiter |
|
| Autor |
Nachricht |
| Sad |
Verfasst am: 29.05.2008, 20:12 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Hi,
jetzt bin ich das 2. Mal durchgerasselt... Eigentlich wundert es mich nicht - meine Noten während des Referendariats waren sehr schlecht...
Ich bin auch miserabel durchgefallen. Nur 1 Klausur hat 3 Pkte...
Und da ich leider in NRW wohne, müsste ich den 3.Versuch in 3 Monaten machen. Ich sehe keine Chance, diesen zu bestehen... Wie soll ich in nur 3 Mo besser werden? Zudem bin ich jetzt wirklich seelisch stark angeschlagen. Muss mit Hartz IV aufstocken...
Nur über etwas würde ich mich freuen: Ich müsste nicht mehr in diesen blöden Wiederholer-Kurs. Ich könnter erstmalig zuhause lernen.
Aber soll ich es überhaupt nochmal versuchen?
Meine Arbeitszeugnisse sind vernichtend formuliert. Wer soll mich da noch einstellen?
Schade, dass sich hier keine gemeldet haben, die mit nur 1 Examen eine gute Stelle bekommen haben. Wie kann es nur sein, dass man trotz e. akad. Abschlusses ganz nach unten abrutschen kann? Wir haben doch was geleistet.
Ich spreche Fremdsprachen - aber was kann man damit schon machen?
Ob es in den Eu-Institutionen Möglichkeiten gibt?
Was soll ich nur tun? Und von den 3 Mo ist einer wahrscheinlich schon vorbei. Morgen wollte ich beim Prüfungsamt anrufen u. wg d. 3.Versuchs nachfragen...
Ich schneide vor allem deswegen so miserabel ab, weil ich nie fertig werde. Ein Richter hat mir die Kl. mit nach Hause gegeben - wo ich dann statt der 5 h viel länger geschrieben hatte... Und alle Klausuren waren über 4 Pkten. Na ja, aber ich bin eben zu langsam - weil ich zuviel in den Kommentaren suchen muss, mir das Wissen fehlt.
Irgendwie bin ich seelisch am Ende - ich sehe keine Chancen mehr...
Mich kotzt Jura derart an: Am liebsten würde ich nie wieder einen § sehen...
Jetzt muss ich wohl Zwangsarbeit leisten, 1 Euro Sozialjobs annehmen - oder hänge hinter einer Supermarktkasse als Kassierer - brutal!
 |
|
|
| Nach oben |
|
| Marcus |
Verfasst am: 30.05.2008, 13:21 |
|
|
Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
|
Hey SAD,
das hört sich aber übel an. Mensch, natürlich bist Du was. Dafür brauchst Du nicht die Bestätigung des Prüfungsamts. Auch wenn Du es nicht schaffen solltest, so gibt es unendlich viele Möglichkeiten. Der Grund warum sich keiner meldet, der auch nur mit dem ersten Examen was geworden ist, ist ganz einfach weil alle etwas gefunden haben. Ich kann das aus meinem Umfeld bestätigen. Anfangs Horror und dann legt sich der Schock.
Kannst Du denn so einfach den 3. Versuch beantragen? Nebenbei, einen Wiederholerkurs gibt es dann nicht mehr.
Kopf hoch!
Beste Grüße
Marcus |
|
|
| Nach oben |
|
| ernie |
Verfasst am: 03.06.2008, 12:56 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 21.05.2008
Beiträge: 19
Wohnort: hamm
|
Du bist nicht alleine!
Ich bin auch zum 2. Mal durchgefallen und beantrage nun den 3. Versuch!
Ist schon ne harte Nuß, aber die Welt geht dadurch auch nicht unter!
Kopf hoch - Zähne zusammenbeissen & nochmal antreten!
Wenn es dann nicht klappt, kann man immernoch an Alternativen überlegen!
Viel Glück & alles Gute!!!
PS:
Der Antrag für einen 3. Versuch in NRW ist in 59 JAG NRW geregelt - danach KANN der Präsident des OLG bei Aussicht auf Erfolg dem Präsidenten des LJPA diesen Antrag vorlegen, der dann einen 3. Versuch gewähren KANN!
Der Antrag muß binnen 3 Monaten nach der Bekanntgabe des 2. Durchfallens beim Präsidenten des jeweiligen OLG gestellt werden!
Ob das zweifache "KANN" eine Hürde ist, vermag ich noch nicht zu sagen, aber ich habe noch niemanden getroffen, dem der 3. Versuch nicht gewährt wurde und schon so einige, die es im 3. Versuch dann doch noch gepackt haben! |
|
|
| Nach oben |
|
| danyo79 |
Verfasst am: 08.07.2008, 01:52 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 08.07.2008
Beiträge: 1
|
Hey ,
kann sehr gut nachvollziehen, wie Du Dich fühlst, mir ist es ähnlich ergangen.
Aber jetzt habe ich es geschafft und endlich meine Anwaltszulassung letzte Woche beantragt Auch im Freundes- und Bekanntenkreis hieß es immer, dass ich das nicht schaffen werde. Ich wollte allen das Gegenteil beweisen und habe mich rangesetzt.
Es gibt für Dich nur eine Möglichkeit: Klausuren schreiben und lernen, so viel es geht.
Da Du noch ca. 2 Monate Zeit hast, würde ich Dir folgendes vorschlagen.
hör erstmal auf Dir Gedanken zu machen, ob Du es schaffst oder nicht. Ich weiß, daß das schwer ist, aber Du mußt den Kopf frei bekommen.
Versuche so viel Klausuren zu schreiben, wie es geht. Bei mir war auch der Zeitdruck das Problem. Frag nach einem Klausurenkurs, bei Deinem Referendarausbilder bzw. Uni . Es gibt auch aus der JA-Schriftenreihe gute Klausurenbücher mit Lösungen zu jedem Rechtsgebiet.
Davon abgesehen empfehle ich Dir folgende Literatur:
Volkert, Die Verwaltungsentscheidung. Kauf Dir das Buch und lies es mindestens 2-3 mal durch.
Kaiser-Kaiser (JA-Schriftenreihe), Materielles Zivilrecht. Damit kannst Du in ca. 2-3 Wochen auf ca. 200 Seiten zusammen mit dem Palandt das gesamte examensrelevante Zivilrecht wiederholen.
Kerstin Diercks-Harms (JA-Schriftenreihe) : Die erfolgreiche Anwaltsklausur.
Strafrecht im Assessorexamen (Wolters/Gubitz) aus der JuS -Reihe
Dann benötigst Du eigentlich nur ein Skript zum besonderen Verwaltungsrecht, was auf das Recht des Landes, in dem Du Examen machst, zugeschnitten ist.
In den verbleibenden 7 Wochen kannst Du bei 5-6 Stunden Arbeitseinsatz am Tag die Bücher zumindest 1-2 Mal ordentlich durcharbeiten.
Und ganz wichtig: mindestens 2-3 Tage vor dem Examen nichts juristisches mehr machen, keine Probeklausuren ( Deine Fingermuskeln brauchen auch Regeneration, ist kein Scherz) und auch keine Spezialprobleme ( bleibt eh nichts mehr hängen). Es könnte jedoch nicht schaden(quasi zur Entspannung) mal in den NJW´s der letzten 2-3 Monate zu stöbern. Oft wird auch gerne aktuelle Rechtsprechung aufgegriffen, war bei mir teilweise auch der Fall.
Und noch ganz wichtig: Um Dein Zeitproblem zu minimieren, solltest Du in die Kommentare Post-Its beschreiben und reinkleben und Dir bei den wichtigsten immer wiederkehrenden Problemen (z.B. in der StPO/Meyer Goßner) die wichtigsten Standartprobleme, wie Beweisverwertungsverbote, usw. mit Textmarker anstreichen. Unterschätz das nicht. Du sparst dadurch vielleicht nur 5-10 Minuten in der Klausur zum Blättern, aber das könne nschon 1-2 DINA4-Seiten sein, die Dir dann später fehlen.
So, mehr fällt mir jetzt auch nicht mehr ein.
Und bitte stelle Dir keine Fragen, ob es überhaupt Sinn macht einen dritten Versuch zu starten. Du bist offensichtlich nicht blöd, sonst wärst Du erst nicht so weit gekommen.
Jetzt liegt es allein an Dir, mach Deinen Kopf frei,glaub an Dich, fang an zu kämpfen und lass Dich nicht unterkriegen!
Wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Du es auch packst.
 |
|
|
| Nach oben |
|
| woodstock |
Verfasst am: 08.07.2008, 08:46 |
|
|
Pantafive

Anmeldedatum: 19.07.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Erlangen
|
Hallo in die Runde,
wie ich hier schon mehrmals angemerkt habe, sind die Arbeitsmarktchancen auch nach einem endgültig nicht bestandenen Versuch ausreichend gegeben. Mein Tipp ist immer: Verwaltende Tätigkeit im weitesten Sinne in größeren mittelständischen unternehmen. Von der Bearbeitung von Versicherungen des Unternehmens bis Referent des Vorstands geht da die Palette.
Ein befreundeter Vorstandsvorsitzender hat allen Ernstes Probleme, eine (bezahlte!) Praktikantenstelle in Erlangen zu besetzten, mit der Chance auf Übernahme. Mangels Bewerber. Er würde auch einen nichtbestandenen Juristen nehmen, er stellt sich da nicht zwingend einen BWLer vor. Die Aufgaben sind auch nicht danach.
Grüße
w  |
_________________ Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker. |
|
| Nach oben |
|
| Prüfungsfeind |
Verfasst am: 04.08.2008, 18:52 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 13.09.2006
Beiträge: 8
|
Kopf hoch!
Es gibt noch genügend Stellen für Leute mit abgeschlossenen Hochschulstudium.
Ich habe im Übrigen den Gnadenversuch bestanden. Die 9 Monate Repetentenzeit (wg. mdl Durchfallens) inkl. OLG-Richter waren nicht hilfreich -> ich bin dann direkt in den Klausuren durchgerasselt.
Danach hatte ich 3 Monate für die nächsten Klausuren. Also habe ich die Zähne zusammengebissen und Gas gegeben. Ich habe die Klausuren bestanden und auch die Prüfungskommission in der Mündlichen war ERHEBLICH fairer.
Es wäre dumm es nicht nochmal zu versuchen - dann aber konsequent.
Idealerweise bewirbst du dich aber direkt nach den Klausuren für Stellen, die nicht das 2. Examen (oder nichtmals Jura) voraussetzen. Ich hatte 2 Bewerbungsgespräche innerhalb von 2 Tagen. Das 2. Bewerbungsgespräch war ein Erfolg.
Jetzt bin ich erst mal in Lohn und Brot und kann in Ruhe nach etwas besserem suchen.
Der Vorteil bei Nicht-Juristen-Stellen: Ein faires Gehalt Folglich klingt es jetzt bei Bewerbungsgesprächen keineswes mehr unverschämt, wenn ich meine Gehaltsvorstellungen nenne
Ca. 30 Minuten nach Unterschrieben des 1. Arbeitsvertrages bin ich einem RA begegnet, der mir ein Angebot gemacht hat. Nahc dem Gespräch sollte ich unbedingt meine Bewerbungsmappe zuschicken. (was ich nach reiflicher Überlegung nicht tat)
Ein paar Wochen später hatte ich ein Bewerbungsgespräch bei einem RA, bei dem ich mich nie beworben hatte. Ich war nur im Vorfeld meines 1. Bewerbungsgespräches (s.o. das 1. von 2 in 2 Tagen) wohl extrem positiv aufgefallen.
Uiii, das war jetzt lang. Was ich damit sagen wollte: Wenn man ans Leben positiv rangeht, dann kommt man idR auch weiter. Die goldenen Zeiten sind sicherlich vorbei, aber so wie du (Sad) das beschreibst ist es zum Glück noch nicht. |
|
|
| Nach oben |
|
| araja1980 |
Verfasst am: 04.09.2008, 22:09 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 04.09.2008
Beiträge: 1
|
Hallo,
also ich kann Dir nur den Tipp geben, so viele Klausuren wie möglich zu schreiben.
Keine Fehler sollten beim Aufbau des Urteils etc. passieren. Das kann man auswendig lernen.
Dann solltest Du Dich während der Klausur immer fragen, ob Du alle angedeuteten Probleme im Fall angesprochen hast. Gibt es eine Aussage zu grob fahrlässigem Handeln und Du hast sie nicht untergebracht? Dann ist Deine Lösung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht richtig, da die Klausuren selten darauf ausgerichtet sind, dass man sich Probleme abschneiden kann.
Ich gehöre auch zu den wenigen Leuten, die nach dem ersten Lesen erstmal den Sachverhalt schreiben. Das sollte insgesamt (mit Lesen) nicht länger als eine Stunde dauern. Sonst verschwendet man meines Erachtens nach zu viel Zeit damit, zu checken, um was es eigentlich geht. Bevor ich den SV schreibe, ordne ich die Geschehnisse auch vorher. Das dauert ca 7 min und verhindert einen falschen Aufbau und ständige Verweise auf Zusatzblätter. Dann 1,5 Stunden ausführliche Lösungsskizze: Zu einem späteren Zeitpunkt bist Du einfach nicht mehr fähig, in Zusammenhängen zu denken und bist Dir dankbar für eine stringente, gut durchdachte Lösung, die Du nur noch abpinnst. Lieber etwas knapp und richtig als falsch. Mach Dir auch keine Sorgen wegen des Kommentars: es ist m.E. nach wichtig, viel nachzuschauen, da man beim Durchlesen einzelner Passagen häufig auf Probleme im Fall stößt.
Im Strafrecht hilft es m.E. nach der Erstellung der Lösungsskizze noch mal alle Delikte im Inhaltsverzeichnis durchzugehen und zu schauen, ob noch eins einschlägig ist.
Für die Revisionsklausur gibt es natürlich nur eines: den Russack.
Viel Erfolg! |
|
|
| Nach oben |
|
| is2late |
Verfasst am: 09.09.2008, 09:23 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 09.09.2008
Beiträge: 10
|
Mit einer Schreibzeitverlängerung von zB 60 Minuten schreibt es sich wesentlich erfolgreicher... Manche Leute schreiben einfach langsamer und werden durch das System dafür bestraft. Ich habe bei einer strafrechtlichen Examensklausur nach einer Stunde des Überlegens angefangen zu schreiben und flott und ohne Pause weitere fünf Stunden durchgeschrieben (hatte eine Stunde Verlängerung). Dabei kam ich bei vergleichbarem Schreibstil auf weniger Seiten als andere Kandidaten, die nur vier Stunden schrieben (und bei denen der optische Gesamteindruck wesentlich besser war. Kann mir keiner erzählen, dass die Korrektoren sich nicht auch von dem Schriftbild beeinflussen lassen.) So betrachtet, war die Stunde Verlängerung bestimmt nicht zu viel. Dennoch hätte ich sie aus diesem Grund natürlich nie bekommen, also musste ein anderer Grund her. War das jetzt moralisch anstößig oder eher die Korrektur eines nicht sachgerechten Prüfungsdesigns?
Also: Alle obigen Tipps sind richtig. Ohne hart gearbeitet zu haben, kann man es nicht schaffen. Und hart heisst hart, eben Vollzeit. Wer sich aber auf den Standpunkt stellt "Lieber sauber durchgefallen, als alle - auch nicht reguläre - Möglichkeiten genutzt zu haben, ist mE einfach naiv. |
|
|
| Nach oben |
|
| nico123 |
Verfasst am: 10.09.2008, 19:27 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 27.08.2008
Beiträge: 4
|
is2late hat Folgendes geschrieben: "Lieber sauber durchgefallen, als alle - auch nicht reguläre - Möglichkeiten genutzt zu haben, ist mE einfach naiv.
Mit Anstand bestehen ist auch eine Idee! Simulieren beim Amtsarzt für die Schreibzeitverlängerung ist was für Asoziale, die damit den wirklich Kranken das Leben schwer machen. |
|
|
| Nach oben |
|
| is2late |
Verfasst am: 11.09.2008, 06:05 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 09.09.2008
Beiträge: 10
|
nico123 hat Folgendes geschrieben: is2late hat Folgendes geschrieben: "Lieber sauber durchgefallen, als alle - auch nicht reguläre - Möglichkeiten genutzt zu haben, ist mE einfach naiv.
Mit Anstand bestehen ist auch eine Idee! Simulieren beim Amtsarzt für die Schreibzeitverlängerung ist was für Asoziale, die damit den wirklich Kranken das Leben schwer machen.
So ein UNSINN! Wenn jemand, der schon zweimal durchgefallen ist, mit Anstand bestehen könnte, würde er es tun. In dieser Lage stellt sich daher nur die Frage, ob er einen dritten Versuch mit fast unverändert schlechten Erfolgsaussichten unternehmen oder eben diese Aussichten verbessern will. Und da das System alles andere als gerecht und fair ist, muss man sich insoweit wirklich nicht aufs hohe Roß setzen. |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 22.05.2012, 03:07
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|