Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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zulässige Komentierungen und Dürckheim-Register???

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di
Verfasst am: 25.07.2009, 00:45    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 24.07.2009 Beiträge: 1
Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, was unter zulässige Kommentierungen zu verstehen ist (wie viele §§ am Rande und wie viele Farben darf man benutzen-klar darf es kein System geben -völliger Unsinn, weil es eigentlich immer ein System gibt -und keine Paragraphenketten schreiben aber das klingt etwas schwamig).
Außerdem interessiert mich noch, ob man in Bayern das Dürckheim-Register im 1. Staatsexamen benutzen darf?
Vielen Dank im Voraus!
Di
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Marcus
Verfasst am: 25.07.2009, 11:44    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo di,

hier findest Du eigentlich eine ganz gute Zusammenfassung. Vielleicht beantwortet sich Deine Frage schon daurch.

http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/staatspruefung/hilfsmittel/01113/index.php

Grüße

Marcus
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joepep
Verfasst am: 29.07.2009, 19:20    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 01.06.2009 Beiträge: 28
Dürckheim ist in Bayern zulässig.

Im Examen hatte ich stellenweise 25 §§ auf einer Seite, manche zwischen den Zeilen, als Prüfschema am Rand untereinander, Farben aber fast gar keine. Im beiden Examensterminen zum Ersten (Normal und Verbesserung) wurden meine Gesetze kontrolliert und zwar definitiv auch die extrem vollgeschmierten Seiten. Es hat aber keiner was gesagt.

Übrigens ging mir bei der ersten Kontrolle derart die Pumpe, dass ich erstmal 3 Minuten nicht mehr geschriben habe Laughing
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Willauch
Verfasst am: 16.09.2009, 11:08    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 21.05.2006 Beiträge: 33 Wohnort: Köln
Ich würde einfach mal beim Prüfungsamt anrufen...
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