| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Lerntipps » zulässige Komentierungen und Dürckheim-Register??? |
|
Seite 1 von 1 |
|
| Autor |
Nachricht |
| di |
Verfasst am: 25.07.2009, 00:45 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 24.07.2009
Beiträge: 1
|
Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, was unter zulässige Kommentierungen zu verstehen ist (wie viele §§ am Rande und wie viele Farben darf man benutzen-klar darf es kein System geben -völliger Unsinn, weil es eigentlich immer ein System gibt -und keine Paragraphenketten schreiben aber das klingt etwas schwamig).
Außerdem interessiert mich noch, ob man in Bayern das Dürckheim-Register im 1. Staatsexamen benutzen darf?
Vielen Dank im Voraus!
Di |
|
|
| Nach oben |
|
| Marcus |
Verfasst am: 25.07.2009, 11:44 |
|
|
Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
|
|
| Nach oben |
|
| joepep |
Verfasst am: 29.07.2009, 19:20 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 01.06.2009
Beiträge: 28
|
Dürckheim ist in Bayern zulässig.
Im Examen hatte ich stellenweise 25 §§ auf einer Seite, manche zwischen den Zeilen, als Prüfschema am Rand untereinander, Farben aber fast gar keine. Im beiden Examensterminen zum Ersten (Normal und Verbesserung) wurden meine Gesetze kontrolliert und zwar definitiv auch die extrem vollgeschmierten Seiten. Es hat aber keiner was gesagt.
Übrigens ging mir bei der ersten Kontrolle derart die Pumpe, dass ich erstmal 3 Minuten nicht mehr geschriben habe  |
|
|
| Nach oben |
|
| Willauch |
Verfasst am: 16.09.2009, 11:08 |
|
|
Terrathree

Anmeldedatum: 21.05.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Köln
|
| Ich würde einfach mal beim Prüfungsamt anrufen... |
|
|
| Nach oben |
|
|