Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
Staatsexamen Jura Foren-Übersicht  »  Schriftliches und mündliches Examen  »  Wiederholungsprüfung § 24 Abs. 3 JAG NRW???
 Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1    

Wiederholungsprüfung § 24 Abs. 3 JAG NRW???

Autor Nachricht
Hanna123
Verfasst am: 19.06.2009, 17:57    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 31.03.2008 Beiträge: 3
Hallo,

möchte bald in die Wiederholungsprüfung in NRW.
Beim Justizprüfungsamt steht, dass man mit einem Antrag bestandene Prüfungsarbeiten (Aufsichtsarbeiten) erllassen bekommen kann gem. § 24 Abs. 3 NRW.

Diesen verstehe ich inhaltlich nicht ganz. Was beseutet, einzelne Aufsichtsarbeiten können nicht erlassen werden?
Für welche Fälle trifft der Paragraph nun zu?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!

Danke Very Happy
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dummes Äffchen
Verfasst am: 19.06.2009, 23:23    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 19.11.2008 Beiträge: 56 Wohnort: Baden-Württemberg
Hi!

Keine Ahnung, hab' weder das Gesetz aus NRW da und kenn' mich - da aus dem Süden der Republik - nicht mit NRW-Prüfungrecht aus.

ABER:

Mit solchen Fragen immer direkt an das zuständige JPA wenden; anrufen oder noch besser, das Ganze schriftlich.

GLG + Viel Glück für den Wiederholungsversuch!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1    
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 22.05.2012, 02:59
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.