| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » Wiederholungsbeschränkung rechtens ?? |
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| hukuki |
Verfasst am: 11.03.2010, 23:55 |
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Unaone

Anmeldedatum: 05.01.2010
Beiträge: 8
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| Wollte mal eure Frage zur Beschränkung der Wiederholungsregelung hören. Zumindest die Beschränkung der Wiederolungsregelung fur das zweite Staatsexamen stellt auch einen Eingriff in Art. 12 GG dar....und diese Beschränkung gilt für immer. Die Juristenausbildung in Rest-Europa ist viel kullanter. Kennt jemand eine EU-Entscheidung zu dieser Thematik. |
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| hukuki |
Verfasst am: 11.03.2010, 23:57 |
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Unaone

Anmeldedatum: 05.01.2010
Beiträge: 8
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hukuki hat Folgendes geschrieben: Wollte mal eure Frage zur Beschränkung der Wiederholungsregelung hören. Zumindest die Beschränkung der Wiederolungsregelung fur das zweite Staatsexamen stellt auch einen Eingriff in Art. 12 GG dar....und diese Beschränkung gilt für immer. Die Juristenausbildung in Rest-Europa ist viel kullanter. Kennt jemand eine EU-Entscheidung zu dieser Thematik. |
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| Eys |
Verfasst am: 18.04.2010, 20:16 |
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Unaone

Anmeldedatum: 17.04.2010
Beiträge: 2
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| Mir ist keine Entscheidung bekannt; aber die Frage ist nicht unberechtigt und würde mich auch interessieren. Denn in Bayern darf man im 2. Staatsexamen zum 3. Versuch antreten, nur, wenn man in beiden der ersten 2 Versuche 3 Punkte hatte. Das heisst für die jenigen, die es knapp verpasst hat, heisst es, dass sie keine Möglichkeit haben, das Examen doch einmal zum 3. Mal zu versuchen. Oder gäbe es in Bayern einen anderen Weg: etwa durch Härteantrag. Mir jedenfalls ist so etwas unbekannt, würde mich jedoch interessieren. |
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