| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » Wie läuft die Nachkorrektur in Bayern??? |
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Nachricht |
| tristan.zhang |
Verfasst am: 10.01.2010, 12:25 |
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Unaone

Anmeldedatum: 08.01.2010
Beiträge: 2
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woodstock hat Folgendes geschrieben: Hallo,
Pech, aber in Bayern gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr. Verwaltungsreform.
fi
Auf Nachfrage kann ich gerne per PN zwei spezialisierte Anwälte nennen.
Bitte, ich brauche dringend RA in Bayern, als Spezialist für das prüfungsrecht.
Danke sehr! |
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| Marcus |
Verfasst am: 10.01.2010, 18:07 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Hallo,
in Bayern gibt es ein ähnliches Verfahren (Nachprüfungsverfahren), welches neben der Klage als mögliches Verfahren besteht. Für Details bitte melden: http://www.kanzlei-ronnenberg.de/kontakt
Grüße
Marcus |
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| woodstock |
Verfasst am: 11.01.2010, 10:10 |
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Pantafive

Anmeldedatum: 19.07.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Erlangen
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Das Nachkorrekturverfahren in Bayern ist rechtlich ein Antrag, das der Beschwerte zu jedem Zeitpunkt eines öR Verfahrens vor Klageeinreichung an die Ausgangsbehörde stellen kann.
Leider sind in diesem Board die PN gesperrt.
Ich empfehle für Bayern Herrn RA Dr. Rossmann 09381/71258
Grüße aus Erlangen
w |
_________________ Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker. |
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| Willauch |
Verfasst am: 04.02.2010, 11:25 |
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Terrathree

Anmeldedatum: 21.05.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Köln
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@Woodstock
Welches Verfahren würdest Du denn empfehlen? Welches ist teurer? Kann man bei negativen Nachprüfungsbescheid diesen per Klage angehen?
Grüße und danke für eine Antwort |
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