Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
Staatsexamen Jura Foren-Übersicht  »  Pflichtfächer  »  Welche Wertigkeit hat Anklageschrift
 Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1    

Welche Wertigkeit hat Anklageschrift

Autor Nachricht
Lars Brand
Verfasst am: 20.07.2006, 18:13    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 03.05.2006 Beiträge: 14
Hi,

kurze Frage an Euch. Es wird immer wieder gefragt, wieviel Wertigkeit eine Anklageschrift bei der Strafrechtsklausur fürs Zweite hat.

Meiner Ansicht nach ist die Anklageschrift sehr wichtig, da sie ein Abschluß der Arbeit ist und ohne die KLausur einfach nicht fertig wäre.

Wie denkt Ihr darüber
Lars
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Marcus
Verfasst am: 22.08.2006, 18:26    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo Lars,

absolut wichtig! Eine Klausur die "rund" sein soll, braucht eine Anklageschrift.
Bei uns in den AGs wurde extrem viel Wert daruaf gelegt. In meinen erfolgreichen Klausuren habe ich immer eine Anklageschrift geschafft. Hier und da abgekürzt aber immerhin. Also, eine erfolgreiche Klausur braucht eine Anklageschrift.

Grüße
Marcus
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wasserfall
Verfasst am: 23.08.2006, 10:39    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 27.07.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Berliner Umland
Moin!

In der AG hat man uns gesagt, dass man lieber das B-Gutachten kürzen soll, als in der Anklageschrift zu patzen...wenn ein Praktiker prüft, will er/sie eine praxistaugliche Lösung haben, und ohne Anklageschrift (Unterschrift nicht vergessen) ist das Gutachten nix wert..

Grüße,
Jan

P.S. Mein Klausuren waren immer erfolgreich, wenn des "rund" war...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Prüfungsfeind
Verfasst am: 22.09.2006, 17:27    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 13.09.2006 Beiträge: 8
Überall kürzen, nur nicht bei den Sachen, die in der Praxis auch sichtbar sind! Eine Prüferin plauderte mal aus dem Nähkästchen und meinte, sie habe Kollegen, die würden wegen einer vergessen Unterschrift nie mehr als 3 Punkte geben, egal wie gut der Rest sei - denn letztendlich sei das Urteil (etc.) dann in der Praxis nicht verwertbar.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1    
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 22.05.2012, 02:48
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.