| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Welche Wertigkeit hat Anklageschrift |
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Nachricht |
| Lars Brand |
Verfasst am: 20.07.2006, 18:13 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 03.05.2006
Beiträge: 14
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Hi,
kurze Frage an Euch. Es wird immer wieder gefragt, wieviel Wertigkeit eine Anklageschrift bei der Strafrechtsklausur fürs Zweite hat.
Meiner Ansicht nach ist die Anklageschrift sehr wichtig, da sie ein Abschluß der Arbeit ist und ohne die KLausur einfach nicht fertig wäre.
Wie denkt Ihr darüber
Lars |
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| Marcus |
Verfasst am: 22.08.2006, 18:26 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Hallo Lars,
absolut wichtig! Eine Klausur die "rund" sein soll, braucht eine Anklageschrift.
Bei uns in den AGs wurde extrem viel Wert daruaf gelegt. In meinen erfolgreichen Klausuren habe ich immer eine Anklageschrift geschafft. Hier und da abgekürzt aber immerhin. Also, eine erfolgreiche Klausur braucht eine Anklageschrift.
Grüße
Marcus |
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| wasserfall |
Verfasst am: 23.08.2006, 10:39 |
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Unaone

Anmeldedatum: 27.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Berliner Umland
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Moin!
In der AG hat man uns gesagt, dass man lieber das B-Gutachten kürzen soll, als in der Anklageschrift zu patzen...wenn ein Praktiker prüft, will er/sie eine praxistaugliche Lösung haben, und ohne Anklageschrift (Unterschrift nicht vergessen) ist das Gutachten nix wert..
Grüße,
Jan
P.S. Mein Klausuren waren immer erfolgreich, wenn des "rund" war... |
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| Prüfungsfeind |
Verfasst am: 22.09.2006, 17:27 |
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Unaone

Anmeldedatum: 13.09.2006
Beiträge: 8
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| Überall kürzen, nur nicht bei den Sachen, die in der Praxis auch sichtbar sind! Eine Prüferin plauderte mal aus dem Nähkästchen und meinte, sie habe Kollegen, die würden wegen einer vergessen Unterschrift nie mehr als 3 Punkte geben, egal wie gut der Rest sei - denn letztendlich sei das Urteil (etc.) dann in der Praxis nicht verwertbar. |
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