Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Vor dem Examen RefDienst kündigen...Anspruch auf Hatrz4

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hukuki
Verfasst am: 16.01.2010, 02:00    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 05.01.2010 Beiträge: 8
Ich bin durch das zweite gefallen. Nun muss ich im Mai wider rein. Ich überlege ob ich vor den Klausuren kündigen (Hessen) soll um mich noch einige Monate vorzubereiten. Weiß jemand ob man dann noch Anspruch auf Hartz4 hat....immerhin kündigt man ja selbst.
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ernie
Verfasst am: 18.01.2010, 16:00    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 21.05.2008 Beiträge: 19 Wohnort: hamm
Also - ich kenne es nur so aus NRW, dass man sich freistellen (bzw. ohne Bezüge beurlauben) lassen kann, wobei dies NUR für 6 Monate oder mehr geht!

Dabei "kündigt" man aber nicht, sondern wird halt´ auf Antrag freigestellt!

Das man in dieser Zeit Hartz 4 bekommen kann ist mir nicht bekannt - aber dafür gibt es ja Behörden, die einem meist freundliche Auskunft geben, wenn man dort an der richtigen Stelle nett fragt!

Würde mal beim Arbeits- oder ggf. Sozialamt anrufen!

Good Luck!

Ernie
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hukuki
Verfasst am: 11.03.2010, 23:56    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 05.01.2010 Beiträge: 8
ja selbst.[/size][/quote]
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hukuki
Verfasst am: 13.02.2011, 01:06    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 05.01.2010 Beiträge: 8
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