Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Verfassungsbeschwerde Landtagsabgeordneter

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Rainer_77
Verfasst am: 15.03.2009, 23:19    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 15.03.2009 Beiträge: 2
Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgender fiktiver Fall:

Landtagsabgeordneter A ist auch Fraktionsvorsitzender seiner Partei und im Bundesvorstand dieser Partei.
Nun wurden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten gegen ihn erhoben und gespeichert ( jedoch durch öffentlich zugängliche Daten). Dies alles mit Hilfe des BverfSchG. Er möchte nun natürlich dagegen klagen. Als erstes klagt er vor dem Verwaltungsgericht und verliert dieses Verfahren. Nachdem er hiernach 2 weitere Verfahren gewinnt, verliert er das Verfahren vor der letzten Instanz.
Nun will A vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Würde dies erfolgreich sein.

Mir ist nun klar, dass der Organstreit nicht zulässig ist aufgrund das A als Landtagsabgeordneter nicht Antragssteller sein kann.
Ein interneter Länderorganstreit ist jedoch auch nicht möglich, da ja ein Urteil der Judikativ ebenfalls kein Antragsgegner sein kann ( und das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ja nicht der Antragsgegner)

Nun wäre eigentlich die Verfassungsbeschwerde die letzte Möglichkeit für den Abgeordneten seine Rechte aus Art. 38 I 2 Landesverfassung einzuklagen. ( in dem Bundesland ist Art. 38 I 2 LV identisch mit Art. 38 I 2 GG)

Problem ist nun :

In der Zulässigkeit befindet sich die Prüfung der Antragsbefugnis. Hier sollte ja bereits die Grundrechts oder grundrechtsgleiche Verletzung thematisiert werden. A ist jedoch Landtagsabgeordneter und somit doch nicht antragsbefugt nach Art. 38 I 2 GG, oder ??? Und Art. 38 i 2 LV ist doch für das BverfG kein Prüfungsmaßstab.

Ich finde aus diesem Problem irgendwie keinen Ausweg. Irgendwie müsste doch die Verfassungsbeschwerde möglich sein, wenn in der Landesverfassung der Art. 38 I 2 LV identisch ist zum GG.

Würde mich über jede Hilfe freuen.

Grüße

Rainer
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sf77
Verfasst am: 27.03.2009, 00:36    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 27.03.2009 Beiträge: 1
hallo, ich schreibe an der gleichen Hausarbeit wie du und würde mich freuen wenn wir mal in Verbindung treten habe nämlich das gleiche Problem. Organstreit geht nicht weil A kein Bundestagsabgeordneter ist und das BfV kein Verfassungsorgan ( und das letztinztanzliche Gericht auch nicht) Landesverfassungsgericht geht auch nicht weil A zwar Landesorgan ist ( macht seine Statusrechte geltend) aber das BfV (Urteil) wieder nicht Antragsgegner sein können. Bleibt nur die Verfassungsbeschwerde( was auch geht ) nur ist A Landtagsabgeordneter und nicht Bundestagsabgeordneter also wie mach ich das jetzt ? Wenn du da schon weiter bist würde ich mich freuen wenn du mir helfen könntest....
Gruß
Sandra
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db65
Verfasst am: 27.03.2009, 22:45    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 27.03.2009 Beiträge: 1
hallo,

auch ich bin an der Hausarbeit und steck beim gleichen Problem fest.

Prüfst du LandesVerfG auch? Weil es ist ja explizit nach einem Verfahren vor dem BVerfG gefragt...

Grüße
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