| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » umgekehrter Bonifatiusfall |
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Nachricht |
| woodstock |
Verfasst am: 08.10.2008, 16:17 |
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Pantafive

Anmeldedatum: 19.07.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Erlangen
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Hallo,
habe hier einen umgekehrten Bonifatiusfall:
Teil aus dem SV, frei zusammengefaßt:
B will dem bedürftigen Freund A unter die Arme greifen und sendet ihm regelmäßig Bargeld in einem Briefcouvert per Post. Beide begreifen dieses Vorgehen als Geschenk. Am Freitag den 11.01.2008 schickt B wiedereinmal ein Geldcouvert ab. Dies wird am Dienstag, den 15.1.2008 durch den Briefträger bei A in den Briefkasten eingeworfen. Zu diesem Zeitpunkt ist A aber bereits tot, Todeszeitpunkt war der Samstag, der 12.01.2008. Das Geldcouvert wurde später vom Erben E gefunden.
B möchte das Geld aus dieser letzten Sendung zurück. Ansprüche B - E?
Habe mal mit 985 angefangen
Urspr ET ist B
ET-Verlust an A
P Einigsein?
812 (welche Alt?)
Leistung wenn, dann an A, aber ja nicht an E, folglich NLK ???
man möge mir bitte helfen, ich bin zulange raus, danke! |
_________________ Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker. |
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