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Nachricht |
| juristin88 |
Verfasst am: 21.01.2009, 19:11 |
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Unaone

Anmeldedatum: 21.01.2009
Beiträge: 1
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hi, ich studieren im 4 semester jura.. und bin mom total am verzweifeln...
könntet ihr mir vlt behilflich sein?
W ist totkrank. sie möchte, dass ihre Freundin F sie von den Leiden erlöst und bittet sie sie zu töten. dies soll in den folgenden wochen ohne jede ankündigung geschehen. sie gibt ihr einen umschlag, den F erst nach ihrem tot öffnen soll.
F suchte rat bei ihrem Ehemann M. Der hat sich unbemerkt von F Kenntnis von dem Umschlag gemacht. Der Umschlag enthielt, was F nicht wusste, ein Testament der W, in dem ein Vermächtnis der F in Höhe von 250.000 € angeordnet war.
M riet der F (und ohne diese Motivationslage zu offenbaren) der W den Gefallen zu tun.
Dabei hatten Sie den Plan, dass man die Elektroinstallation so manipuliert, dass W bei Benutzung ihres Wasserkochers einen tödlichen Schlag bekommt. Sie sehen jedoch von der weiteren Tat ab, als F und M herausfinden, dass W eine Haushaltsgehilfe einstellen wird.
Noch einmal erinnert W der F ihren Todeswunsch. Diesesmal kam W vom Arzt nach Hause. Ihr ging es schlecht und wollte, dass F ihr einen Tee bringt. F hat den Tee vergiftet und übergibt den Tee an die Haushaltsgehilfin H, die zwar das Gift bemerkt, aber nichts unternimmt und den Tee an W serviert.
In der Zwischenzeit ruft der Arzt bei W an. Leider nimmt keiner den Hörer ab, sodass der Arzt auf den Anrufbeantworter spricht. Der M ist anwesend und hört die Nachricht vom Arzt, der mitteilt, dass W geheilt worden ist. Jedoch offenbart er der F nicht, weil er weiterhin an dem Geld Interesse hat.
W bemerkt, dass der Tee vergiftet ist und stellt die Tasse ab, ohne einen Schluck genommen zu haben. Sie erfährt von der Nachricht des Arztes und setzt die F in Kenntnis.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
vielen dank im voraus!  |
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