| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Täterschaft und Teilnahme |
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| *Caroline* |
Verfasst am: 15.01.2008, 09:30 |
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Unaone

Anmeldedatum: 15.01.2008
Beiträge: 4
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Hallo ich habe ein Problem mit dem folgenden Fall:
Der A möchte den C töten. Weil A den C selbst nicht töten kann (da er im Gefängnis ist), fragt er den B, ob er den C töten würde. Er bezahlt ihm dies auch. B ist voll informiert über die Tat, weiß genau, was er tun soll und dass dies strafbar ist, usw. (er geht nur zum Schein auf das Anliegen von A ein und will den C nicht umbringen). A gibt nun Anweisungen, wie die Tat genau verlaufen soll; stellt z.B. auch eine Waffe bereit, sagt, was genau der B ggn C sagen soll, usw. .
Mein Problem: sollte man hier zwischen Täterschaft und Teilnahme abgrenzen? Also zwischen Anstiftung und mittelbarer Täterschaft? Oder ist das überflüssig? Es ist ja schon Argumentationsstoff gegeben, sodass man erörtern könnte, wer und weshalb die Tatherrschaft inne hat, usw. .
Was meint ihr?
Wäre toll, wenn jemand meine Frage beantworten könnte!!
*Caroline* |
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| *Caroline* |
Verfasst am: 15.01.2008, 17:41 |
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Unaone

Anmeldedatum: 15.01.2008
Beiträge: 4
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weiß niemand weiter?
wär echt toll, wenn mir jemand helfen könnte. |
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| BernHold |
Verfasst am: 15.01.2008, 21:47 |
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Unaone

Anmeldedatum: 11.09.2007
Beiträge: 3
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Hi Caroline, ich würde hier auf jeden Fall zwischen T und T abgrenzen. Ist ja wirklich ein Klassiker. Du würdest einen Fehler machen, wenn Du die Abgrenzung weglassen würdest.
Grüße |
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| *Caroline* |
Verfasst am: 16.01.2008, 09:35 |
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Unaone

Anmeldedatum: 15.01.2008
Beiträge: 4
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Danke  |
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