| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Streitgenosse im Urteil wenn ausgeschieden |
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Nachricht |
| Gernot |
Verfasst am: 10.08.2006, 12:06 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 28.06.2006
Beiträge: 11
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Hi,
wie ist es eigentlich, wenn ein Streitgenosse während des Rechtsstreits ausscheidet. Wird er dann noch im Urteil erwähnt?
Danke für eine Antwort
Gernot |
_________________ "Bringen sie mich irgendwohin. Ich werde überall gebraucht." |
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| Frank |
Verfasst am: 14.09.2006, 12:43 |
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Unaone

Anmeldedatum: 25.04.2006
Beiträge: 4
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Hi Genot,
der Streitegnosse der ausscheidet wird nur noch im Urteil erwähnt, wenn er an der Kostenentscheidung beteiligt ist.
Frank |
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