Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Staatsexamen 2008 Berlin "altes Recht"

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Venus
Verfasst am: 07.04.2008, 15:15    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Fichtenwalde
Hallo liebe Leidensgenossen,

heute in sieben Tagen gehts los. Ich bin schon so nervös, dass mir fast egal ist ob ich es schaffe oder nicht, Hauptsache hinter mir Rolling Eyes Wem gehts noch so????

Bin im übrigen völlig unwissend, was passiert, wenn ich durchrausche, kann ich dann nach altem Recht nochmal schreiben??? Weiss das jemand?

Schönen Tag euch!
Grüsse Venus

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Marcus
Verfasst am: 07.04.2008, 15:22    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo Venus,

denke bloß nicht an den Fall X. Sei froh, dass Du noch nach altem Recht schreiben kannst.

Ich kenne aber das Gefühl des "Hauptsache hinter mir". Allerdings in dem Moment in dem Du das JPA betritts kehrte sich dieses Gefühl um in ein ehrgeiziges "Jetzt gehts los". Vielleicht geht es Dir auch so.

Zu dem Fall X schreibe ich Dir nichts, da Du es schaffen wirst.

Grüße

Marcus
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Venus
Verfasst am: 07.04.2008, 15:31    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Fichtenwalde
Hallo Marcus,

ich oute mich jetzt mal als "Plan B Liebhaber" und da ich nicht nur Studentin, sondern auch Mami und Ehefrau bin, sollte ich den auch immer haben.

Bitte teile doch dein Wissen mit mir Very Happy
Vielen, vielen Dank!

P.S. nette Kanzleihomepage!!!!!

Venus

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Marcus
Verfasst am: 07.04.2008, 15:39    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Aha, Plan-B Liebhaberin! Meines Wissens nach ist diese Kampagne die letzte nach altem Recht. So erzählte es mir zumindest ein Kollege kürzlich.

Zudem Umkehrschluss aus diesem Auszug:
Zitat:
Besondere Hinweise zur Herbstkampagne 2007:

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird im Wege einer Ausnahmeregelung Prüflingen, die in der Herbstkampagne des Jahres 2007 ihren Normalversuch schreiben und die Prüfung nicht bestehen, eine Teilnahme an der letzten Wiederholungsprüfung nach altem Recht im Frühjahr 2008 ermöglichen, sofern der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung unverzüglich nach Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt
.

http://www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/jpa/1_ex_inhalt.html

Grüße

Marcus
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Venus
Verfasst am: 07.04.2008, 15:45    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 07.04.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Fichtenwalde
ertappt Embarassed

Ich muss dazu sagen, dass ich bereits im laufendem Prüfungsverfahren bin, da ich 2004 Freischuss geschrieben habe (nach 3 Monaten Rep und knapp vorher den letzten grossen Schein gemacht und mit 3,5 vergeigt) bin dann aber so richtig krank geworden und starte jetzt meinen Normalversuch.

M.E. können die das doch dann nicht so einfach umwerfen????

Ich dank dir auf jeden Fall!
Schöne Grüsse!

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