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Schuldnerverzug

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Yellow
Verfasst am: 23.04.2009, 20:09    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 2
Der Schuldner kommt durch die Mahnung in Verzug iSd § 286. Der Gläubiger kann beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des §§ 280 I,II; 286 den Verzögerungsschaden verlangen, also den Schaden, der während und durch den Verzug entstanden ist.

Alternativ kann der Gläubiger, wenn er die Leistung nicht mehr annehmen will, Sachensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 I, III; 281 I verlangen. Hierzu muss der Gläubiger dem Schuldner u.a. eine fruchtlos abgelaufene, angemessene Frist gesetzt haben.
Ersatzfähig nach §§ 280 I, III, 281 I ist der Erfüllungsschaden (positive Interesse); der Gläubiger muss also so gestellt werden, als wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Frage: Bekommt der Gläubiger also auch Schadensposten ersetzt, die
vor der Fristsetzung erfolgt, also Schäden die zwischen Fälligkeit
bis zum Ablauf der Frist erfolgt sind, da diese nicht entstanden
wären, wenn der Schuldner ordnungsgemäß, also bei
Fälligkeit des Anspruchs enstanden sind?


Falls diese Schäden unter §§ 280 I, III; 281 I fallen, ergibt sich folgendes Problem:

K bestellt bei VK einen Pizzaofen die Lieferung soll am 2.1 erfolgen, da der K am 3.1. einen Pizzaservice eröffnen will; VK leistet nicht und kommt aufgrund kalendermäßigen Bestimmung der Leistung iSd § 286 II Nr.1 und der damit verbundenen Entbehrlichkeit der Mahnung gemäß § 188 I am 3.1 um 24 Uhr (4.1. 0 Uhr) in Verzug.
Der K mietet deshalb am 4.1. ein Ersatzgerät an zPv 50 Euro pro Tag. Als VK am 10.1. noch nicht geleistet hat, setzt der K dem VK eine Frist zur Leistung iSd § 281 I.
Mit der Fristsetzung endet der Verzug; denn gemäß § 281 IV ist auch der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen, sobald der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
Wenn VK jetzt am 14.1. leistet, kann K keinen Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 I,III; 281 I geltend machen.
Der Verzug endet ja mit Fristsetzung. Gemäß §§ 280 I, II; 286 I bekommt der K also nur die Kosten vonm 4.1. - 10.1. ersetzt. was ist mit den Mietkosten für das Ersatzgerät zwischen von 11.-13.1.?
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Brit
Verfasst am: 19.05.2009, 19:47    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 27.07.2006 Beiträge: 19
Das würde mich jetzt aber auch mal gerne wissen

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Kafka hat auch nur in einer Versicherung gearbeitet
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VadaNelson
Verfasst am: 14.03.2010, 18:44    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 14.03.2010 Beiträge: 1
Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I III, 281 I BGB?
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