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Nachricht |
| *Caroline* |
Verfasst am: 16.01.2008, 13:10 |
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Unaone

Anmeldedatum: 15.01.2008
Beiträge: 4
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Muss man eigentlich bei einer Sachbeschädigung auch Kausalität und objektive Zurechnung prüfen, wenn sie offensichtlich und unproblematisch gegeben sind? Kann man sie ganz weglassen? Oder soll man am besten nur einen kurzen Satz (ohne ausführliche Definition) dazu schreiben??
Gruß Caroline |
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| Phillip |
Verfasst am: 22.01.2008, 21:05 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 75
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Hallo Caroline,
beim ersten Examen würde ich einen Satz darüber verlieren, notfalls subsummieren, im Zweiten reicht z.B. "Der Wurf des Steines war auch kausal für den Scheibenbruch" .
Grüße
Phillip |
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| alexpkoeln |
Verfasst am: 26.09.2008, 19:31 |
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Unaone

Anmeldedatum: 26.09.2008
Beiträge: 1
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Ich würde (habe auch nicht) ein Wort darüber verlieren im 1. StEx. Man spricht es nur an, so hab ich es gelernt, wenn es problematisch ist. Es gibt ja bezüglich der Kausalität genug Probleme. Wenn es offensichtlich ist, schweigt man dazu. Wenn man im Staatsexamen in der Strafrechtsklausur sitzt, hat man 5 Stunden für ca. 30 halbe Seiten, wenn nicht mehr. Da muss man weglassen was nicht nötig ist. Die Zeit vergeht übrigens schneller als sonst. Zumindest kam es mir so vor. Z.B. würde ich bei einem Diebstahl auch nicht Schreiben: Das Portemonnaie war eine Sache...oder noch schlimmer "dann muss es sich um eine Sache gehandelt haben". Das ist aber alles nur meine Ansicht die freilich auch falsch sein kann. Gruss an alle
Alex |
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