Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Referendariat abbrechen

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marie1980
Verfasst am: 16.01.2010, 23:16    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 21.05.2009 Beiträge: 2
Hallo alle zusammen,

nachdem ich mein erstes Examen bestanden habe, muss ich jetzt im Referendariat feststellen, dass mir die Lern-Luft ausgeht.
(Ach ja, ich sitze übrigens im wundervollen Bayernland fest.)
Nach Ausbilung, Abi auf dem zweiten Bildungsweg und 12 Semester selbstfinanziertem Jurastudium kann ich einfach nicht mehr so weiter machen.
Wieder nur lernen, lernen, lernen. Ich hab noch keinen Tag was wirklich produktives gemacht.
Daher würde ich das Referendriat gerne abbrechen und es mal mit ehrlicher Arbeit, fern ab von jedem Jura Kram versuchen. Möglichkeiten wären dank vieler Kontakte schon vorhanden.

Jetzt...kommt aber die große Frage:
Wie ist das in Bayern? Laut JAPO kann ich das Ref unterbrechen, bis zu 12 Monate. Aber was, wenn ich jetzt länger arbeite, so sagen wir mal 3 oder 4 Jahre. Kann ich dann einfach nochmal mit dem Ref anfangen?
Oder läuft das nach dem Motto: wer uns einmal verlässt, der darf nicht wieder rein!

Hat da einer Infos, Erfahrungen?

Herzlich
Marie

PS: In der Referendarstelle anrufen mag ich erstmal nicht. Sonst weiß meine AG Leiterin gleich, dass ich aufhören will und das wäre sicher nicht so gut. *g
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Sebastian321
Verfasst am: 31.01.2010, 00:02    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 20.09.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Lüdenscheid
Hallo Marie,

ich kenne mich in Bayern nicht aus, und in Deiner Situation erst recht nicht.

Aber ich kann mich in Deine Lage hinein versetzen und möchte Dir trotzdem- oder gerade deshalb- dazu raten, es sein zu lassen. Wenn Du so weit gekommen bist, dann solltest Du es auch zu Ende bringen! Du würdest Dich doch selbst belügen, wenn Du jetzt gehst mit dem Vorhaben, in einigen Jahren wieder zurückzukehren, und alles nochmal von vorne versuchen zu wollen. Also das glaubst Du doch selbst nicht, oder? Wink

Halte tapfer durch und wenn Du durch`s Zweite bist, kannst Du Dich immer noch für einen anderen Beruf entscheiden, bist dann aber hochqualifiziert. Also überleg` es Dir gut... Smile

Gruß

Sebastian
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joey79
Verfasst am: 12.08.2010, 21:48    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 12.08.2010 Beiträge: 2
Moin!
Mir geht auch gerade die Motivation flöten. Ich habe ein vernünftiges erstes Staatsexamen abgelegt (7,03 Punkte--> Klausuren: 9 Punkte Strafrecht; 9 1/2 Punkte Zivilrecht und 7 Punkte Öff. Recht; Hausarbeit: 3 Punkte--> Hausarbeiten waren noch nie meine Sache). Gleich einen Monat nach dem Referendariat habe ich angefangen Klausuren zu schreiben (eine pro Woche) in einem Klausurenkurs der von der Personalstelle angeboten wird. Meine Ergebnisse sind meistens echt mies. Überwiegend 4 Punkte (ja gelegentlich auch mal 8 Punkte--> das ist aber eher eine Seltenheit), ab und zu falle ich sogar noch durch (nach nun fast 1 1/2 Jahren Übung). Ich habe bisher gerade zwei mal ein VB ergattert (ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn). Da geht ganz schön an die Substanz! Vor allem da ich jede Benotung sehr persönlich nehme. Manchmal habe ich echt keinen Bock mehr und frage mich, warum ich mir das antue?! Ich wiederhole jeden Tag 5 Fälle aus den Materialien zum ersten Staatsexamen. Aber was bringts? Annähernd nichts. Vor allem das Öff Recht ist mir leider ein greuel geworden (das mochte ich eigentlich mal ganz gerne). Heute durfte ich mir von einer Richterin anhören, das ich den Urteilsstil nicht beherrschen würde ("Was? den Urteilsstil beherrschen sie immer noch nicht?"), das wurde mir im Zivilrecht noch nie vorgeworfen. Naja ich wusste bis heute aber auch echt nicht, dass man einen Obersatz im Öff. Recht nennen muss und einmal kurz die Voraussetzungen der Rechtsnorm wiedergeben muss, bevor man diese prüft. Das scheint mir doch ein erheblicher Unterschied zum Zivilrecht zu sein (ich finde das auch irgendwie albern, da man die Voraussetzungen ja auch an der Stelle nennt, wo man sie prüft--> aber bitte wenn es denn halt so ist...)
Auf jeden Fall habe ich ständig schlechte Laune und frage mich, was das alles noch bringen soll. Wenn ich mein Examen sowieso nur mit ausreichend abschließe und dann Harz 4 beantragen muss, kann ich eigentlich auch das Referendariat abbrechen und mir die schlechte Laune sparen, um dann später entweder im Niedriglohnsektor zu arbeiten oder einen 1 Euro Job ausüben zu müssen.
Ich absolviere gerade die Rechtsanwaltstation und der Rechtsanwalt ist eigentlich ganz begeistert von mir, aber die Stationen sagen ja sowieso nichts aus.
Ich habe auch schon das Rep besucht für das zweite Staatsexamen, aber besser wurden meine Klausuren dadurch leider nicht. Was ist nur los?
Ich wiederhole selbstverständlich auch diese Fälle.
Oh man(n?), hätte ich das gewusst, hätte ich was anderes studiert.
Bin ich froh, wenn der ganze Sch... endlich vorbei ist. Was mache ich nur falsch?
Das einzige, was mir noch ein wenig Hoffnung gibt ist, dass ich an der Uni auch ständig schlecht Klausuren geschrieben habe und im Examen plötzlich total gut (für meine Verhältnisse) bewertet wurde. Damals habe ich die Schuld immer auf die Korrektoren an der Uni geschoben, aber jetzt wird man ja von Richten bewertet, die wissen schon, was sie machen.
Man muss ich schlecht sein... Oder bewerten die Korrektoren extra schlecht, damit man sich auf den Hosenboden setzt? Oder sind die anderen Referendare alle so gut (Einstellungsnote für das Referendariat ist in Hamburg gerade bei ca. 14 Punkten)?
Mir hilft dieses Forum insofern als das ich weiß, dass es anderen zumindest ähnlich geht. O.K ich will euch nicht weiter nerven, also macht es gut und besser als ich!!!
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derjim
Verfasst am: 13.08.2010, 21:49    Antworten mit Zitat
Kartefour Kartefour
Anmeldedatum: 31.08.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Bär-lin
Moin Joey79,

..wenn ich sowas lese bin ich immer froh, meine Auffassung bestätigt zu sehen, lieber erstmal Arbeitserfahrung zu sammeln, anstatt sich sofort blind ins Ref zu stürzen und sich erneut für 2 Jahre von lebensfremden vertrockneten Bürokraten herumschikanieren zu lassen. Falls ich mal zu diesem Theater antrete wird mein Profil stark genug sein, um notfalls auch so eine attraktive Position zu finden. Dann wird auf 4 Punkte gelernt und gut ist. Man muss sich nur Anspruch und Wirklichkeit bis zum ersten Staatsexamen veranschaulichen, um zu wissen wie es im "Standardweg" weitergeht. Viel Leistung, keine Gegenleistung sondern eine lächerliche "Ausbildungsbeihilfe". Nebenjobs muss man sich "genehmigen" lassen. Und als Lohn für alle Strapazen wird man schliesslich Wald- und Wiesenanwald und darf sich für nicht viel mehr als 1000 € im Monat mit anderen Übriggebliebenen um Mandate a la Liesl Kleinmüllers Nachbarschaftsstreit zum regionalen Affen machen.. ich sag nur "Termin nach Vereinbarung"..


Alles Gute dir!
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joey79
Verfasst am: 19.08.2010, 20:53    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 12.08.2010 Beiträge: 2
Moin!
Heute habe ich auch mal wieder was so richtig motivierendes erlebt. Ich habe heute im Klasurenübungskurs eine Zivilrecht R.A. Klausur zurückbekommen. Die Korrektur strotzte geradezu von Willkür. Das mag ich ja immer besonders gerne...
Ich habe alle entsprechenden Anspruchsgrundlagen genannt, so weit so gut. Allerdings bin ich anscheinend bei einer bestimmten Stelle falsch eingebogen. Ohne weiter auf den Fall einzugehen, möchte ich nur sagen, dass es um einen Rücktritt ging. Da jedoch keine Fristsetzung zur Nacherfüllung erfolgte, habe ich selbstverständlich geprüft, ob diese nicht entbehrlich ist. Ich kam zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist (habe § 323 II Nr.1 bis 3, § 326 V, § 440 S. 1 BGB geprüft, wie sich das gehört). Ich fand es zwar merkwürdig, dass sie nicht entbehrlich war m.E., allerdings kann ich ja auch nicht das Recht so weit dehnen, dass es dann doch geht. Man wird es kaum glauben sie war angeblich gem. § 323 Nr. 3!!!--> entbehrlich, willkürlicher geht es kaum. Ich habe bei der Prüfung auch in den Palandt geguckt, jedoch ist dieser Fall (auch nach nochmaligen jetzigen nachschauens, des einzig vorhandenen Absatzes im Palandt) dort nicht genannt. Aha dann soll man also selber darauf kommen und quasi eine neue Fallgruppe ergänzend zum Palandt dort "hinzudichten", wie herrlich, genau das wünscht man sich bei einer Norm die besagt: "Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen." Man sollte den ironischen Unterton beachten! Ich würde nicht unbedingt jedem empfehlen § 323 II Nr. 3 BGB anzunehmen wenn keine anderer Grund für die Entbehlichkeit der Fristsetzung vorliegt und der vorliegende Fall noch nicht mal im Palandt erwähnt ist. Würde man dies machen, möchte ich gar nicht wissen wie viele Klasuren danebengehen...

Bei der entsprechenden Gegenleistung war dann schleißlich § 346 III S. 1 Nr. 3 zu prüfen und dabei dann inzident unter dem TB Merkmal Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten zu prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das habe ich dann ausführlich über 3 Seiten! geprüft. Mein Ergebnis lautete, dass grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegt. Als Anmerkung stand daneben dann "wenig überzeugend" (selbstverständlich ohne nähere Begründung). Das macht doch richtig spass, juhu dann führt man den wesentlichen Punkt auführlich aus und dem Korrektor (Richter) passt die Meinung nicht. Das ist die Korrektur dann doch ihrerseits sehr überzeugend ist Confused

Insgesamt eine Klasur die so richtig spass gemacht hat Rolling Eyes

Wen es interssiert 4 Punkte habe ich trotzdem noch ergattert.

So jetzt habe ich mir den Frust vom Leib geschrieben, das hat ein wenig geholfen und allen denen es auch des öfteren auch so geht, rate ich: Lasst den Kopf nicht hängen, man kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass man mehr weiß, als selbst im Palandt steht, es sei denn man ist ein Jura - Gott. Außerdem nehme ich gerade am Examensvorbereitungskurs teil, dort ist der Leiter des Kurses sehr sozial und lässt annähernd jede Meinung zu, es sei denn sie ist wirklich abwegig. Der meint auch immer, dass bei den Prüfervermerken drinsteht, dass die dargestellte Lösung in den Vermeken nicht zwingend ist, er nimmt das ernst. Auf meine Frage wie viele Prüfer das denn auch noch ernst nehmen, konnte er mir leider keine Antwort geben. Ich habe aber das sehr starke Gefühl, dass annähernd alle Prüfer genau das sehen wollen, was darin vermerkt ist. Naja, dann wünsche ich allen zukünftigen Examenskandidaten noch nette, sozial eingestellte Prüfer! Möge die Examenslotterie zu euren und meinen Gunsten ausfallen.
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joepep
Verfasst am: 12.09.2010, 15:42    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 01.06.2009 Beiträge: 28
Ich würde das Ref nutzen,

um nochmal ordentlich Party zu machen (denn das geht später unter der Woche nicht mehr so häufig und wird auch nicht vom Staat subventioniert),

iRd Stationen noch mal in einige interessante Bereiche reinzuschauen (insb. eine coole Anwalts- & Wahlstation),

während der wirklich beschissenen AGs in Wartezimemrn rumzuhängen Wink

und, um die letzten 4-5 Monate das letzte mal im Leben primär Randgruppen-Rechtsgebiete zu lernen
Evil or Very Mad Very Happy
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