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rechtmäßiges Alternativverhalten

Autor Nachricht
anonymus666
Verfasst am: 26.12.2008, 15:58    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 21.12.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
Vielleicht kann mir einer vor euch bei folgender Frage helfen, auch wenn sie wohl etwas seltsam ist:

Gilt das rechtmäßige Alternativverhalten auch bei Vorsatzdelikten oder nur bei Fahrlässigkeitsdelikten?
Hängt das davon ab, ob man beide (Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt) gleichbehandelt?

danke
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