| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » rechtmäßiges Alternativverhalten |
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Nachricht |
| anonymus666 |
Verfasst am: 26.12.2008, 15:58 |
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Unaone

Anmeldedatum: 21.12.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin
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Vielleicht kann mir einer vor euch bei folgender Frage helfen, auch wenn sie wohl etwas seltsam ist:
Gilt das rechtmäßige Alternativverhalten auch bei Vorsatzdelikten oder nur bei Fahrlässigkeitsdelikten?
Hängt das davon ab, ob man beide (Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt) gleichbehandelt?
danke |
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