| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Prozessualer Teil StR-Klausur |
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Nachricht |
| lederweder |
Verfasst am: 07.04.2008, 15:33 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 27.03.2006
Beiträge: 10
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es wird immer wieder kolpoltiert der prozessuale Teil in der Strafrechts Klausur (2. Staatsexamen) sei doch ziemlich wichtig.
Wie ist das bei Euch oder was habt Ihr darüber gehört? Da man wenig zeit hat, denke ich persönlich, dass es eher zu vernachlässigen ist als die Aklageschrift. |
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| Phillip |
Verfasst am: 04.01.2009, 11:28 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 75
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Hallo lederweder,
das ist natürlich so eine Sache. Der prozessuale Teil in der Strafrechts Klausur ist dann zu vernachlässigen, wenn Du keine Zeit für die Anklageschrift mehr hast und das Gutachten überzeugend dargestellt hast. Denn der Grundsatz ist ja, ohne Anklage kann der Herr Staatsanwalt nicht anklagen. Das ist das Argument von den verbohrten Praktikern.
Grüße
Phillip |
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