Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Prozeßrecht im Ersten

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Dani
Verfasst am: 14.06.2007, 16:08    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 11.04.2006 Beiträge: 16
Inwieweit ist eigentlich Prozeßrecht im ersten Staatsexamen relevant. Hier bei uns heißt es immer, dass man ein wenig können müßte.
Wie lernt Ihr darauf?
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Marcus
Verfasst am: 20.06.2007, 10:39    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo,

im Strafrecht sollte man darauf vorbereitet sein, m.E.. Allerding denke ich ist es wichtiger Grundwissen für das Mündliche zu haben. Z.B. Besetzung der Gerichte, Aufbau etc.. War jedenfalls bei mir so.

Grüße
Marcus
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woodstock
Verfasst am: 08.08.2007, 09:36    Antworten mit Zitat
Pantafive Pantafive
Anmeldedatum: 19.07.2007 Beiträge: 108 Wohnort: Erlangen
Hi,

also im Verwaltungsrecht lernst Du (ganz automatich) jede Menge Prozeßrecht. Da fragst Du auch nicht.

Im Zivilrecht (und Strafrecht!!!) doch dann logischerweise auch.

Im 1. geht der Trend eh zu RA-Klausuren (B kommt zum Anwalt und schildert folgenden Sachverhalt ...) Zudem kommen nicht nur Zusatzfragen sondern auch Aufhänger. ZB in einer Zwangsvollstreckungsklausur.

Örtliche und sachliche Zuständigkeit im Zivilrecht oft in Verbindung mit Schuldrechtsklausuren, zB kauf im Internet, Gerichststandsvereinbarung in AGB - deren Gültigkeit, was machst Du dann?

Im Strafrecht solltest Du die wichtigsten Beweisverwertungsverbote und den Begriff der Prozessualen Tat kennen.

Grüße
w

_________________
Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker.
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