| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Prozeßrecht im Ersten |
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Nachricht |
| Dani |
Verfasst am: 14.06.2007, 16:08 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 11.04.2006
Beiträge: 16
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Inwieweit ist eigentlich Prozeßrecht im ersten Staatsexamen relevant. Hier bei uns heißt es immer, dass man ein wenig können müßte.
Wie lernt Ihr darauf? |
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| Marcus |
Verfasst am: 20.06.2007, 10:39 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Hallo,
im Strafrecht sollte man darauf vorbereitet sein, m.E.. Allerding denke ich ist es wichtiger Grundwissen für das Mündliche zu haben. Z.B. Besetzung der Gerichte, Aufbau etc.. War jedenfalls bei mir so.
Grüße
Marcus |
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| woodstock |
Verfasst am: 08.08.2007, 09:36 |
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Pantafive

Anmeldedatum: 19.07.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Erlangen
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Hi,
also im Verwaltungsrecht lernst Du (ganz automatich) jede Menge Prozeßrecht. Da fragst Du auch nicht.
Im Zivilrecht (und Strafrecht!!!) doch dann logischerweise auch.
Im 1. geht der Trend eh zu RA-Klausuren (B kommt zum Anwalt und schildert folgenden Sachverhalt ...) Zudem kommen nicht nur Zusatzfragen sondern auch Aufhänger. ZB in einer Zwangsvollstreckungsklausur.
Örtliche und sachliche Zuständigkeit im Zivilrecht oft in Verbindung mit Schuldrechtsklausuren, zB kauf im Internet, Gerichststandsvereinbarung in AGB - deren Gültigkeit, was machst Du dann?
Im Strafrecht solltest Du die wichtigsten Beweisverwertungsverbote und den Begriff der Prozessualen Tat kennen.
Grüße
w |
_________________ Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker. |
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