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Nachricht |
| Jurii |
Verfasst am: 06.11.2009, 11:11 |
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Unaone

Anmeldedatum: 06.11.2009
Beiträge: 1
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Ich steh grad so auf dem Schlauch, dass ich hoffe, von euch den ein oder anderen Denkanstoß zu bekommen. Mir geht es v.a. auch um die Ansprüche die man lediglich anprüft, die am Ende aber nicht durchgehen.
Der Fall lautet wie folgt:
Die X nimmt für ihren Nachbarn Y ein Packet entgegen. Sie legt das Paket neben ihre eigene Post um es später am Abend dem Nachbar zu bringen. Als der Ehemann nach Hause kommt, sieht er das Packet und macht es, ohne zu bemerken, dass es für den Nachbar bestimmt ist, auf. Die darin enthaltenen Zeitschriften liest er und beschädigt er nicht unerheblich. Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen verpackt er das Paket neu und schickt es zurück an den Versandhandel der als Absender angegeben war und bittet diesen darum, dem Y das Paket erneut zuzuschicken.
1. Frage: Von wem kann die Portokosten verlangen? Versandhandel oder Nachbar?
2. Frage: Die Zeitschriften waren derart beschädigt, dass sie an Y nicht weitergesendet werden konnten. Kann der Versandhandel von dem Ehemann den Kaufpreis für eine neue Lieferung verlangen?
Ich wär euch jedenfalls sehr dankbar
Liebe Grüße,
Jurii |
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