Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Nicht zur Mündlichen gehen - Klausuren nochmal?

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timo
Verfasst am: 26.09.2007, 14:21    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 26.09.2007 Beiträge: 6
Hallo,

ich bin im Momment ziemlich verzweifelt, nachdem ich die Klausuren im 2. Staatsexamen sehr schlecht geschrieben habe.

Leider aber nicht so schlecht, dass ich nicht doch zur Mündlichen zugelassen worden bin.

Ich frage mich jetzt, ob ich einfach nicht hingehen soll, um die Klausuren noch mal schreiben zu können. Ich weiß ganz genau, dass ich die Klausuren jetzt viel besser schreiben würde.

Ich habe schon das JAG NRW ausgiebig studiert, um herauszufinden, ob es mir nicht auch passieren kann, dass sie mir die Klausuren in der Wiederholungsprüfung erlassen. Nach dem reinen Wortlaut dürfte das eigentlich nicht gehen, weil die Wiederholungsprüfung ja die gesamte "staatliche Pflichtfachprüfung" umfasst.

Kennt sich damit jemand aus?

Alternativ könnte ich auch hingehen und versuchen, die Prüfung *nicht* zu bestehen. Allerdings habe ich Angst, dass die die Leute auf jeden Fall bestehen lassen wollen, nur damit sie sie los sind (wegen Kosten). Ich könnte dann zwar einen Verbesserungsversuch machen, aber in der Zwischenzeit ginge mir das Geld aus, weil ich ja nicht mehr im Dienst wäre.

Wisst ihr dazu etwas?

Gruß,
timo.
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Brit
Verfasst am: 27.09.2007, 15:57    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 27.07.2006 Beiträge: 19
Tag Timo,

zunächst möchte ich Dir gratulieren, dass Du die Klausuren bestanden hast.
Wer sagt Dir denn, dass Du beim zweiten mal bestehen wirst? Halte den Plan für sehr gewagt.
Meines Wissens nach bleibt das Ergebnis der Kausuren bestehen. Z.B. weiß ich, dass die ersten Klausuren auch dann bestehen bleiben, wenn Du z.B. die letzte verpasst. Ich würde anonymisiert mal Dein JPA fragen.

Viel Glück!

_________________
Kafka hat auch nur in einer Versicherung gearbeitet
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timo
Verfasst am: 28.09.2007, 12:38    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 26.09.2007 Beiträge: 6
Das Bestehen ist für mich wirklich nicht das Problem. Das weiß ich ganz genau.

Ich wollte das zwar zuerst nicht zugeben, aber der Grund dafür, dass ich das so genau weiß, ist, dass ich beim ersten Mal versucht habe, nicht zu bestehen, um den Ergänzungsvorbereitungsdienst zu bekommen. Daran bin ich mit einer kleinen Anzahl von Punkten knapp vorbeigeschrammt. Ich war so dämlich zu glauben, ich müsste den Prüfern den Eindruck vermitteln, dass ich es jedenfalls versucht habe. Ich hätte ja auch einfach jede Klausur nur halbfertig abgeben können.

Wie gesagt, ich war auf die Klausuren nicht optimal vorbereitet und hoffte so, einen zweiten - bezahlten - Versuch zu bekommen, was so leider danebenging.

Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit, zur Mündlichen zu gehen und da so schlecht zu sein, dass ich durchfalle. Dann bekomme ich den EV-Dienst auch.

Ich bekomme ihn aber nicht, wenn ich einfach nicht hingehe. Außerdem besteht da für mich die Gefahr, dass ich dann nur die Mündliche wiederholen darf.

In diesem Fall hätte ich auch nicht den Verbesserungsversuch, weil den nur bekommt, wer beim ersten Mal besteht.

Es wäre für mich also riskant, einfach nicht hinzugehen.

Deshalb noch mal meine Frage: Wie verhalte ich mich hier am besten? Hat damit irgendjemand Erfahrungen gemacht?

Und wie sind eigentlich die Anforderungen an eine Entschuldigung dafür, dass ich nicht zur Mündlichen kommen konnte? Kann ich dafür mit dem Wagen liegenbleiben? Hat jemand Tipps für eine Krankheit, die man kurzfristig und folgenlos herbeiführen könnte?

Gruß,
timo.
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Doll
Verfasst am: 28.09.2007, 14:49    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 28.04.2006 Beiträge: 36
Zitat:
Ich wollte das zwar zuerst nicht zugeben, aber der Grund dafür, dass ich das so genau weiß, ist, dass ich beim ersten Mal versucht habe, nicht zu bestehen, um den Ergänzungsvorbereitungsdienst zu bekommen.


Ganz ehrlich? Das ist ja wohl krank! Du fällst lieber durch, damit Du noch Geld bekommst? Laughing

Wie wäre es denn mit Bestehen und dann arbeiten? Da bekommst Du mehr als die paar Kröten!

Sorry, kein Verständnis!
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timo
Verfasst am: 28.09.2007, 15:06    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 26.09.2007 Beiträge: 6
Hast du einen Job für mich? Dann würde ich mir das herumlarvieren sparen.

Andernfalls muss es mir doch wohl darum gehen, eine möglichst gute Note zu erzielen, oder sehe ich das falsch?

Und wenn diese Annahme richtig ist, dann ist es in jedem Fall vorteilhafter, wenn ich während der Zeit, in der ich noch auf die bessere Note warte oder mich darauf vorbereite, weiterhin bezahlt werde.
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derjim
Verfasst am: 29.09.2007, 18:04    Antworten mit Zitat
Kartefour Kartefour
Anmeldedatum: 31.08.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Bär-lin
wow und ich habe immer gedacht ich wär ein komischer kauz Cool
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timo
Verfasst am: 29.09.2007, 19:55    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 26.09.2007 Beiträge: 6
Leute, mal im Ernst: Sieht es auf dem Arbeitsmarkt so gut aus, dass ich auch bei schlecht(est)er Not im 2. Staatsexamen wahrscheinlich ein Einkommen erzielen kann, das mindestens so hoch ist wie die Unterhaltsbeihilfe?

Dann kann ich es auch auf den Verbesserungsversuch ankommen lassen...

Bitte diesmal ernsthafte Antworten!

Gruß,
timo.
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Marcus
Verfasst am: 30.09.2007, 15:05    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo Timo,

Dein Posting ist wirklich etwas merkwürdig. Aber wo sich Juristen treffen ist Skurrilität nicht weit. Ich finde es schön, dass Du mit Deinem Anliegen hier bist. Da Dein Anliegen ungwöhnlich ist, sind ungewöhnliche Antworten nicht unwahrscheinlich.

Dein Anliegen:
Du wolltest absichtlich durchfallen, um weiterhin in den Vorzug des Referendarbezuges zu gelangen. Das ist misslungen! Nun sitzt Du, bestanden, vor der Frage, wie Du diese Situation retten kannst.

Deine Klausuren bleiben auch bestehen, auch wenn Du nicht zum Mündlichen gehst (so meine Information). Selbst wenn Du nach z.B. 3 Klausuren aus der Kampagne gehst,nimmst Du die geschriebenen Klausuren in den nächsten Versuch mit. So wird es daher auch sein, wenn Du nicht zum Mündichen gehst.

Daher erübrigt sich auch Deine Frage nach einer "Krankheit, die man kurzfristig und folgenlos herbeiführen könnte".

Wenn man ganz verrückt ist, könnte man einen Härtefall wegen Unzurechnungsfähigkeit überlegen. Quasi der umgekehrte Fall zum normalen Härtefall. Wie könnte man den begründen? Jemand eine Idee?

Grüße

Marcus
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timo
Verfasst am: 30.09.2007, 16:56    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 26.09.2007 Beiträge: 6
Leider höre ich immer nur, dass das, was ich schreibe, merkwürdig ist. Es würde mich wirklich mal interessieren, worauf sich das genau bezieht, ansonsten kann ich damit wenig anfangen.

Also bitte mal eine Antwort, die mir verdeutlicht, inwiefern ich mit meinen Ansichten / Einstellungen / dem was ich getan habe, falsch liege oder lag, ich mache mir momentan ehrlich Sorgen, wie ich am besten das Examen und meine wirtschaftliche Existenz sichere (das Examen kann ich zumindest mit dem Verbesserungsversuch retten, aber nur, wenn ich beim ersten Mal bestehe).

Bitte!

Zu den Klausuren und ob man sie mitnimmt: ich habe den Eindruck, dass das sehr von dem jeweiligen JAG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelung abhängt. Ich habe mir ein paar andere JAGs angesehen (Hessen, Berlin) und bemerkt, dass das JAG NRW die mit Abstand ausführlichste Regelung enthält. Aus deren Text ergibt sich nicht eindeutig, ob man Klausuren in die Wiederholung mitnimmt, wenn man nicht zur Mündlichen geht, der Wortlaut spricht aber eher dafür, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss / darf:

"§ 24 (1) Hat der Prüflich die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen."

Nicht bestanden habe ich sie erst, wenn sie aufgrund Nichterscheinens für nicht bestanden erklärt wurde. In dem Fall ist doch überhaupt kein Raum dafür, die Klausuren stehenzulassen, oder?

Naja, ich fürchte, diese Frage wird mir wohl niemand hier beantworten können...
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Phillip
Verfasst am: 01.10.2007, 21:50    Antworten mit Zitat
Kartefour Kartefour
Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 75
Hi Timo,
tatsächlich sind die Gegebenheiten in den Bundersländern verschieden.
Wieso rufst Du nicht einfach bei Deinem Prüfungsamt an und fragst, wie es sich mit den Klausuren verhält, wenn Du durch das Mündliche fällst.
Du musst ja nicht Deinen Namen nennen, die Frage zumindest ist doch "fragbar".

Viel Glück!
Phillip
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