|
|
|
| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Studium - Referendariat - Beruf » Mein berufl. Werdegang mit 1. Jur. Staatsexamen |
|
Seite 1 von 2 Gehe zu Seite 1, 2 Weiter |
|
| Autor |
Nachricht |
| Sad |
Verfasst am: 27.04.2010, 20:22 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Ich finde es schade, dass hier niemand seinen Werdegang schildert.
Gerade dies dürfte jedoch viele interessieren.
Also möchte ich dieses Experiment wagen. Vielleicht wird es den einen oder anderen davor bewahren, denselben Fehler zu machen...
Mir ist nicht bekannt, dass es in anderen Studiengängen so hohe Durchfallquoten gibt. Kaum ein Studium erfordert 2 Staatsexamina - wodurch man wertvolle Zeit verliert!!!
Mit nur einem Examen ist man auf dem Arbeitsmarkt verloren. Man gilt als ungelernt. Sind die Noten im Studium (bereits) nur mäßig, wäre es sinnvoller, u.a. WirtschaftsR an den FH's machen - will man sich nicht ganz der Materie Recht den Rücken kehren...
Besser sind die Arbeitsmarktchancen sicherlich für diejenigen, die vor Studienbeginn eine Lehre gemacht haben.
Hier also mein voraussichtlich bitterer beruflicher Werdegang in den Untergang:
Das 1. Examen (8 Klausuren) habe ich recht knapp bestanden.
Das 2. (8 Klausuren) hingegen nicht mehr.
Wobei der 3. Vsh - ohne jeden Zwang zum Besuch e. Wiederholerkurses bzw. Zwang zum Schreiben von Klausuren mit Korrektur durch e. Richter - der weitaus beste war.
Ich lerne besser zuhause. Das Referendariat mit ständigen Arbeitsgemeinschaften und Anwesenheitspflicht war sicherlich völlig falsch für mich.
Nach dem Examen ging's dann ja mit (Kurz-)Zeitverträgen zum EuGH.
Diese üble Erfahrung habe ich irrtümlich in der Rubrik "Durchgefallen - was nun" veröffentlicht.
Diese schwindelerregenden Bezüge, Sekretärinnen ohne jede nennenswerte Qualifikation mit Nettogehältern ab 3000,- bis in Regionen, die mehr als doppelt so hoch sind... Die auf mich als Bedienstete herabgeblickt und wenig Respekt gehabt haben... Ein vernichtendes Zeugnis - dessen eindeutiges Ziel es ist, meinen berufl. Werdegang zu beschädigen. Sei es durch Vorlage - sei es durch Nichtvorlage im Rahmen meiner Bewerbungen... Wenn meine seelischen Kräfte auch gering sind und sie weiterhin im Begriff sind, zu schwinden: Ich habe vor, mich zu wehren.
Das Schicksal scheint es mit mir nicht gut zu meinen: Nicht mal ALG I bekomme ich aus der Tätigkeit, da mir 10 Tage fehlen...
Und das trotz gezahlter Beträge - das ist schon mehr als bitter...
So bin ich dann sofort ein Hartz-IV-Fall geworden - wenn auch die Bearbeitung schon Monate andauert...
Bewerbungen habe ich in den 4 Monaten unzählige geschrieben. Sicherlich 50 an der Zahl: Ohne jeden Erfolg.
Man konkurriert als Diplom-Jurist mit den Wirtschaftsjuristen von den FH's: Und hat keine echte Chance. Desweiteren mit Verwaltungsfachwirten - und hat ebenfalls keine Chance...
Mein Fazit nach 4 Monaten: Jura zu studieren war der größte Fehler meines Lebens - und für den werde ich voraussichtlich lebenslang bezahlen müssen...
Längst habe ich vom Rentenamt schriftlich: Meine zu erwartende Rente liegt selbst im Falle von ca. 30 Erwerbsjahren bei einem fiktiven Nettogehalt um 1500 Euro deutlich unterhalb der heutigen Grundsicherung.
Die ARGE hat mir ein Jobangebot geschickt: Bürohilfe, Vollzeit im öff. Dienst., befristet auf 1 Jahr, ohne Verlängerungs- oder gar Aufstiegsmgkt.
Einstufung: nicht TVöD E: 13 (höherer Dienst)- auch nicht 12 - nein, auch nicht 9(gehobener Dienst) - auch nicht 8,7,6... - sondern: 3 (ist das nicht der einfache? oder gibt's noch einen "schlichten"?)
Die Formulierung des Schreibens erweckt (fälschlicherweise?) den Eindruck, ich hätte eine Wahl... Das dürfte jedoch kaum der Fall sein. Ich habe mich jedenfalls beworben...
Meine Vorgesetzten hätten eine geringere Qualifikation wie ich - wie könnte man das seelisch überstehen? Wie demütigend würde das ganze werden??? Realistischerweise frage ich mich nicht, ob ich zusammenklappe - sondern wann...
Ich versuche mich zur Zeit mit aller Intensität davon zu überzeugen, dass Geld nicht alles ist. Das erspart mir jedenfalls schon mal den Psychologen...
Und noch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass diese Versuche eines Tages von Erfolg gekrönt sein könnten...
Menschen besitzen nach christl. Glauben und auch nach (dt.) Recht schließlich alle denselben Wert - also müßte mich mein Gefühl, "dass Letzte" zu sein, doch eigentlich trügen.
Schließlich sollen wir keine Tiere (mehr) sein. Status ist denen jedenfalls fremd.
Hack- und Beißordnung haben sie hingegen alle eine...
Seit nunmehr 4 Monaten suche ich angestrengt nach einer arge-angemessenen Wohnung - ohne jeden Erfolg. Bisher war kein Vermieter bereit, mir eine Wohnung zu geben. Einer meinte, er könne mir keine geben - immerhin habe er gerade frisch renoviert...
Immerhin konnte ich 4 Monate lang meine schöne Whng augiebig genießen: Die erste normale Whng meines Lebens, 76 qm, mit Balkon und Licht...
Wird es neben der ersten auch die letzte gewesen sein?
Ob ich meine satten 5-stelligen BaföG-Schulden wohl jemals werde zurückzahlen können?
Es hätte schlimmer kommen können: Immerhin bin ich in Deutschland und nicht im armen Afrika geboren, in einer Demokratie, einem Rechtsstaat, Sozialstaat...
Es gibt Menschen mit grausamen, schweren Erkrankungen...
Mit denen will ich sicherlich nicht tauschen!
Und überhaupt: Die arbeitende Bevölkerung ermöglicht das AlG II - die können erwarten, dass ich jede Art von Arbeit akzeptiere...
Ob man in diesem Lande überhaupt noch eine Chance auf eine adäquate Tätigkeit hat, wenn man auf dem Niveau von Hilfstätigkeiten gelandet ist?
Ein Schelm, der sich so was fragt?
Fortsetzung folgt... |
|
|
| Nach oben |
|
| Sad |
Verfasst am: 29.04.2010, 11:49 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Diese meine erste normale Wohnung habe ich übrigens von jemandem übernommen, der eine simple Banklehre gemacht hat...
Ich schätze sie so auf Mitte 30.
Sie erzählte mir, sie habe sich eine Eigentumswohnung gekauft; sie arbeite in der Rechtsabteilung der hiesigen Rechtsabteilung...
Die werde ich trotz eines jur. Staatsexamens nie von innen sehen
Ich habe am EuGH übersetzt. Das Interesse an Sprachen - über mein Englisch und Französisch hinaus - wurde durch klassische Musik geweckt.
Juristen mit Erstem Staatsexamen haben die Möglichkeit, freiberuflich für den EuGH zu arbeiten.
Ich war mir bisher nicht sicher, ob ich das alles hier so veröffentlichen will - nicht aus Konkurrenzgründen. Ich lehne es ja dankend ab.
Es ist meiner Ansicht nach ein unmenschliche kombinierte Dumping-Akkord-Arbeit - auf aller höchstem intellektuellen Niveau... Sie ist zudem einsam und erfordert ständige hohe Konzentration...
Dieses System existiert trotz EU - Richtlinien, die so etwas eigentlich verbieten...
Trotzdem ist diese Arbeit für den einen oder anderen vielleicht eine (ideale) Lösung - und gerade dadurch wird diese Arbeitsmöglichkeit bedauerlicherweise am Leben gehalten:
Die erste Hürde ist ein zu übersetzender Probetext in den angebotenen Sprachen. Übersetzt wird stets in die Muttersprache.
Besteht man diesen, wird man aufgefordert, einen Seitenpreis zu nennen.
Aus Seitenpreis und Note für den Probetext wird eine Quote berechnet.
Aufträge werden an den günstigsten Anbieter vergeben. Hat dieser keine Zeit, erfolgt eine Anfrage beim Nächsten etc.
Nebenberuflich Tätige können natürlich niedrige Preise angeben...
Problematisch ist, dass die Texte sehr anspruchsvoll sind. Neulinge haben keine wirkliche Chance, eine gute Note für ihre Übersetzung zu bekommen.
Die Texte sind überaus anspruchsvoll. Daneben spielen reine Formalia eine extrem wichtige Rolle. Ich mußte meine Vorstellung über Übersetzertätigkeiten völlig revidieren... Diese Formalia kann man als Außenstehender natürlich nicht kennen... Die Texte sind nicht nur inhaltlich extrem unterschiedlich anspruchsvoll - auch die Textarten sind sehr verschieden. So gibt es zB Texte, die viele vorübersetzte Passagen (zB aus unteren Instanzen) enthalten. Dies erleichtert natürlich die Arbeit enorm. Und jede übersetzte Seite entscheidet über das wirtschaftliche Überleben oder den Untergang... (Hereinkopiert werden diese durch die Sekretärinnen... Die ja keine Fremdsprachen beherrschen... Es ist EXTREME Vorsicht geboten bei der Kontrolle...)
Der Probetext ermöglicht immerhin einen ersten Einblick in den Schwierigkeitsgrad dieser Tätigkeit. Abschätzen, inwiefern man seine Arbeitsgeschwindigkeit auf Dauer steigern kann, bietet er hingegen nicht...
Ich hatte nach einem Anhaltspunkt für einen Seitenpreis gefragt...
Man hatte trotz eigenen Bezügen i.H.v. keinerlei Scheu, mir den absoluten Tiefstpreis zu nennen
Will man sich selbständig machen, sollte man sich natürlich mit den anfallenden Abgaben vertraut machen. Die sind bekanntlich enorm. Man kann - zumindest als Alleinstehender - grob von 50 % ausgehen. Tendenz selbstverständlich steigend.
Entscheidend ist weiterhin die tägliche Seitenzahlproduktion.
Ich bat erneut um einen Anhaltspunkt. Man war auch diesbzgl. wenig bescheiden: 10 Seiten seien möglich...
Die Seiten müssen 1500 Zeichen enthalten - immerhin sind die Seiten schon formatiert...
Nach Abgabe einer Übersetzung ergab sich die Möglichkeit, als Zeitbedienstete am EuGH zu arbeiten...
Geld, Bezüge - alles absolute Tabu-Themen
Nach einiger Zeit fand ich im Intranet die Einstufungen meiner Kollegen. Irgendwo im Internet fand ich die Verdiensttabellen... Und ich staunte nicht schlecht...
Ich fragte bald nach der täglichen Seitenzahlproduktion meiner Kollegen. Immerhin waren 3 bereit, mir zu sagen, dass diese durchschnittlich bei 7 Seiten läge...
Allesamt langjährige Übersetzer.
Nicht, dass ich es auch vergesse: Man "vergaß" jedoch, mir zu erklären, dass deren Seiten keine 1500 Zeichen enthalten müssen... Eine Seite kann aus einem Satz bestehen.
Und solche Übersetzungen gibt es... Die Zahl 7 muss also weiter nach unten korrigiert werden!
Meine Infos ermöglichen jedem die Berechnung des Werts, den eine übersetzte Seite eines EU-Beamten wert ist. Die zahlen ja keine nennenswerten Abgaben - und keinerlei Steuern.
Mich hat der Unterschied seelisch umgehauen!
Meine Kollegen fanden erstaunlicherweise alle rechtfertigende Argumente.
Nun war ich ja auch umgeben von Juristen...
Jeder Handwerker ist besser dran. Der bekommt schon für jede Anfahrt min. 25 Euro...
Ja sogar meine Tätigkeit als Kopierhilfe TVöD E 3 könnte angenehmer und gleich gut bezahlt sein.
Andererseits ist diese Tätigkeit sicherlich eine optimale Vorbereitung für diejenigen, die sich auf einen Übersetzer-Concours vorbereiten wollen und in dieser Abteilung als EU-Beamter arbeiten wollen.
Bei Bestehen wäre man auf einer Warteliste.
Dass ich auf dieser ewig verweilen würde, versteht sich von selbst...
Obwohl man mir sagte, man habe einen Ersatz für mich gefunden, ist übrigens eine offene Stelle als Bedienstete ausgeschrieben...
Die findet man auch problemlos...
Vielleicht erwartet euch mein Büro-Loch... Doch seid ihr ja der letzte Neuzugang. Das kann man verschmerzen...
Und in der Regel ist der Aufenthalt ja immer vorübergehend gewesen...
Die Kopierhilfe-Stelle bekomme ich scheinbar nicht. Diese würde ja schon übermorgen, am 1. Mai beginnen und ich habe nichts gehört...
Ich überlege, meiner Sachbearbeiterin zu schreiben, dass ich durch den Hartz IV-Bezug zwar jeden Anspruch bzw. Schutz in Bezug auf meine Berufswahl verloren hätte - dies aber nicht dazu führen dürfe, jegliche Suche nach einer angemesseneren Arbeit zu unterlassen.
Sie hatte im Gespräch geäußert, dass sie aufgrund der Steuergeldfinanzierung des HartzIV Verständnis für diese Schutzlosigkeit bzgl. der Berufswahl, bzw. dem Arbeitszwang habe.
Ich möchte sie daran erinnern, dass ihre Beamtenbezüge ja nun auch von der arbeitenden Bevölkerung - und zu der habe ich zumind. während des Referendariats ja nun auch gehört - finanziert werden.
Und ich daher erwarten könne, dass sie ihre Bemühungen - sofern es diese überhaupt in nennenswerter Art gibt - auch darauf ausweitet, eben eine solche angemessene Arbeit für mich zu finden.
Ich bin zum Thema HartzIV und Selbstmord im Net gesurft.
Ich fand nichts Wesentliches. Die Rate soll allenfalls bei Alleinstehenden HartzIV Beziehern etwas erhöht sein...
In Wikipedia las ich überraschenderweise, dass die Arten des SM in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich sind...
Psychiater seien der Meinung, dass Menschen, die den Freitod wählten alle sämtlich und notwendigerweise seelisch erkrank seien. Und dann ja konsequenterweise auch einer Behandlung durch sie bedürften...
Ob sie ihre Meinung ändern würden, müssten sie umsonst arbeiten?
Wieviele Ärzte arbeiten eigentlich als Krankenschweser, Pfleger? Ich glaube, im med. Bereich ist sowas eher selten...
Zu meiner ersten definitiven Arbeitsverweigerung wird es kommen, wenn man mich dazu auffordert, als Rechtsanwaltsgehilfin zu arbeiten.  |
|
|
| Nach oben |
|
| sarah27 |
Verfasst am: 29.04.2010, 18:53 |
|
|
Terrathree

Anmeldedatum: 21.03.2009
Beiträge: 45
Wohnort: Berlin
|
Hallo Sad,
ich kenne dich nicht, daher weiß ich nicht wie ernst deinen Aussagen zu nehmen sind. dennoch finde ich sie sehr beunruhigend.
Ich war letztes Jahr in einer ähnlichen Situation: Perpektivlos und kein Selbstwertgefühl mehr und im ALG II Amt.
Was ich dir raten würde:
1. Suche das Hochschulberatungsteam deiner Arbeitsagentur auf! In jedem Bundesland gibt es speziell für Studenten und auch bis zu 1, 5 Jahren danach eine Beratung speziell für Studenten.
Adresse findest du auch im Netz oder sprich deinen Vermittlerin an.
Ich habe mir auch dort extra einen Termin geben lassen. Diese Leute sind viel professioneller, da sie viel mehr Ahnung von den ganzen Studienabschlüssen haben. Sie haben Schweigerecht gegenüber dem ALG Amt, da sie als berater fungieren. Sie sind auch an Hochschulen tätig.
Hat mir sehr gut getan. Er hat sich auch meine Bewerbungsmappe angschaut und mir noch Tipps gegeben.
2. Wenn es dir wirklich so beschissen geht, geh zum Arzt oder Therapeuten. Die ersten fünf Sitzungen beim Therapeuten sind so zum kennnenlernen und quatschen, dann kann über einen Therapieantrag gesprochen werden. Einen Thearpie kostet nichts, dass übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nach Antragsstellung durch den Therapeuten.
3. Wenn du nahe Vertraute wie Familie und Freunde und PartnerIn hast, das sprich mit ihnen darüber.
Ich sehe auch gerade, egal ob angehender Abschluss mit Diplom oder Examen, es ist nicht so einfach einen guten, spaßigen Job mit angemessener Bezahlung zu finden.
4. Mach die erstmal über den Monat Gedanken und nicht über die nächsten Jahre.
Das habe ich nämlich gelernt. Es kommt öfter mal anders als man denkt und plant!
Tu was und häng jetzt nicht rum. das schadet dir nur weiterhin!!
Liebe Grüße |
|
|
| Nach oben |
|
| sarah27 |
Verfasst am: 29.04.2010, 18:54 |
|
|
Terrathree

Anmeldedatum: 21.03.2009
Beiträge: 45
Wohnort: Berlin
|
sarah27 hat Folgendes geschrieben: Hallo Sad,
ich kenne dich nicht, daher weiß ich nicht wie ernst deinen Aussagen zu nehmen sind. dennoch finde ich sie sehr beunruhigend.
Ich war letztes Jahr in einer ähnlichen Situation: Perpektivlos und kein Selbstwertgefühl mehr und im ALG II Amt.
Was ich dir raten würde:
1. Suche das Hochschulberatungsteam deiner Arbeitsagentur auf! In jedem Bundesland gibt es speziell für Studenten und auch bis zu 1, 5 Jahren danach eine Beratung speziell für Studenten.
Adresse findest du auch im Netz oder sprich deinen Vermittlerin an.
Ich habe mir auch dort extra einen Termin geben lassen. Diese Leute sind viel professioneller, da sie viel mehr Ahnung von den ganzen Studienabschlüssen haben. Sie haben Schweigepflicht gegenüber dem ALG Amt, da sie als Berater fungieren. Sie sind auch an Hochschulen tätig.
Hat mir sehr gut getan. Er hat sich auch meine Bewerbungsmappe angschaut und mir noch Tipps gegeben.
2. Wenn es dir wirklich so beschissen geht, geh zum Arzt oder Therapeuten. Die ersten fünf Sitzungen beim Therapeuten sind so zum kennnenlernen und quatschen, dann kann über einen Therapieantrag gesprochen werden. Einen Thearpie kostet nichts, dass übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nach Antragsstellung durch den Therapeuten.
3. Wenn du nahe Vertraute wie Familie und Freunde und PartnerIn hast, das sprich mit ihnen darüber.
Ich sehe auch gerade, egal ob angehender Abschluss mit Diplom oder Examen, es ist nicht so einfach einen guten, spaßigen Job mit angemessener Bezahlung zu finden.
4. Mach die erstmal über den Monat Gedanken und nicht über die nächsten Jahre.
Das habe ich nämlich gelernt. Es kommt öfter mal anders als man denkt und plant!
Tu was und häng jetzt nicht rum. das schadet dir nur weiterhin!!
Liebe Grüße |
|
|
| Nach oben |
|
| Sad |
Verfasst am: 02.05.2010, 10:07 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Während Bedienstete am EuGH meist Jahresverträge haben, gab man mir nur 3-4 Monatsverträge. Als ich dort im Januar 09 anfing, gab es allerdings noch 2 weitere Bedienstete. Sie hatten beide - jahrelang - Jahresverträge. Sie teilten sich 1,5 Stellen. Diese Stellen für Bedienstete entstehen dadurch, dass einige Beamte - freiwillig, widerruflich, aus persönlichen Gründen - nicht Vollzeit arbeiten... Einer hatte eine ganze Stelle, die andere eine halbe.
Soweit ich informiert bin, wollte Letztere das aus privaten Gründen so.
Beide hörten im Laufe des Jahres auf. Bei der letzten war ich mir nicht sicher, ob ihr Weggehen im Herbst in Zusammenhang mit meiner neuerlichen Vertragsverlängerung stand und habe sie darauf angesprochen. Es hatte glücklicherweise nichts mit mir zutun.
Ich hätte keine Stelle auf Kosten eines anderen haben wollen.
Im Herbst tauchte dann ja ein neuer Angestellter - allerdings ein Beamtenanwärter, der sich auf der derzeitigen Warteliste befand - auf. Ich hatte einen 100% Stelle bis Ende Dez. Er musste deshalb mit dem Rest vorlieb nehmen und hatte eine Stelle, die von Monat zu Monat prozentual schwankte.
Ab Januar 2010 bekamen wir beide neue Verträge, die beide gleichzeitig Ende April enden sollten. Es gab 1,5 Stellen zu verteilen. 25% stammten jedoch aus einer fremden Abteilung. Ich verlor meine 100%. Die Stellen wurden "gerecht" in zwei 75% Stellen geteilt.
Der neue Angestellte ist nie auf mich zugekommen und hat mir gegenüber geäußert, dass es ihm unangehm sei, dass ich durch ihn 25% verloren habe... Es war ihm wohl auch tatsächlich völlig egal. Er hat sich sehr schnell und gut eingelebt. Er hatte mir an seinem 2. Arbeitstag auch gesagt, er sei sehr anpassungsfähig.
Der Chef hatte mich natürlich vorher "gefragt" ob ich damit einverstanden sei. Ich fühlte mich überrumpelt, schaffte es jedoch noch, zu fragen, ob ich eine Wahl hätte... Es war ein klares, kurzes, schon gestresstes Nein zu vernehmen...
Mir war klar, dass ich es mir rententechnisch nicht leisten kann, Teilzeit zu arbeiten und hätte gerne weiter 100% gearbeitet. Einverstanden mit einer Reduzierung um 25% wäre ich nur gewesen, wenn ich das jederzeit wieder hätte rückgängig machen können, wie es die Beamten können. Aber das geht gerade nicht...
Da dieser Neuling ja nun auch schon ein angenehmeres Büro bekommen hatte, begann ich mich zu fragen, wie man im Mai eventuelle 1,25 1,75 oder 0,75 Stellen verteilen würde...
Ich musste übrigens in dieses üble Büro (2,30 m breit, Papierwände und mit extrovertierterem Nachbarn), weil man es der Frau eines Generaldirektors nicht länger zumuten wollte... Diese Beamtin war im Sommer zurückgekommen - zu einer Zeit, in der eben nur dieses frei war.
Man erklärte mir, dass ich (als Erste und Einzige) für immer darin verbleiben müsse. Die Verwaltung würde Umzüge nicht sehr schätzen... Eine Kollegin, der ich dies erzählte, wunderte sich sehr über diese Begründung...
Dazu braucht ja nur einer der nicht Vollzeit arbeitenden Beamten von 50% oder 75% auf 100% - kurzfristig - zu gehen...
Eine Bitte habe ich: Mir bitte nicht zu antworten.
Es wäre schön, wenn man diesen kleinen Wunsch erfüllen könnte...
Mir geht es tatsächlich nicht gut - und ihr könnt die Wirkung, die Eure Antworten haben, nicht wirklich abschätzen...
Ich denke, ich habe mir bzgl. des EuGH alles Wesentliche von der Seele geschrieben und werde mich von nun ab Schilderungen künftiger beruflicher Ereignisse zuwenden können. |
|
|
| Nach oben |
|
| Sad |
Verfasst am: 02.05.2010, 17:19 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Wie bereits erwähnt, ist mein Dienstzeugnis vernichtend ausgefallen.
Man hat sich – immerhin - ansatzweise Mühe gegeben, sich an die übliche Verschlüsselung zu halten, so dass der Arbeitgeber hoffen kann, dass die wahre Bedeutung unentdeckt bleibt und man sich so – erfolglos - auf Stellensuche begibt.
Und tatsächlich, ich hatte mich mit diesen Verschlüsselungen bislang nicht beschäftigt. Ich hatte dem Chef gegenüber darüberhinaus erwähnt, dass ich mich mit den Zeugnissen aus dem Referendariat nicht näher auseinandergesetzt hatte...
Ich gab mein Arbeitszeugnis zunächst einer Freundin zur Durchsicht. Diese wechselte beim Durchlesen die Farbe und wirkte besorgt. Anschließend riet sie mir vorsichtig, mich mit dem Thema Arbeitszeugnis näher auseinanderzusetzen. Sie habe ein derart formuliertes Zeugnis jedenfalls noch nicht erhalten.
Bei der Tätigkeitsbeschreibung hatte man nicht erwähnt, dass ich auch aus dem Spanischen übersetzt hatte.
Die Schilderung meiner Leistung (ca. drei Sätze) geschieht ohne ein einziges „stets“ und „voll“ – was wie ein befriedigend aussieht, aber in Wirklichkeit natürlich ein ausreichend bedeutet.
Mein Charakter und mein Verhalten scheinen derart böse bzw. gemeinschädlich zu sein, dass man vorzog, sich dazu gar nicht zu äußern. Dies gibt dem Dienstzeugnis dann schon allmählich eine vernichtende Wirkung...
Zum Thema Verhalten fallen mir spontan zwei Begebenheiten zu diesem Thema ein:
Im Sommer suchte man dringend nach jemandem, der eine 47-seitige Übersetzung übernimmt, da alle im Urlaub waren bzw. Urlaub nehmen wollten. Auf die Anfrage meines Chefs hin war sofort dazu bereit und versprach, in dieser Zeit keinen Urlaub zu nehmen.
Ich erinnere mich an eine Sekretärin, die mich bat, einen Richter anzurufen, um die erforderliche vorherige Einwilligung zur Veröffentlichung einer (meiner) Übersetzungen einzuholen. Ich war verwundert, konnte das Anliegen auf Anhieb nicht versehen und fragte mich, ob es möglich sei, dass es nach Monaten doch noch Aufgaben geben könne, die unbekannterweise noch zu meinem Aufgabenbereich gehörten. Diese Einholung der Einwilligung lief üblicherweise anscheinend schriftlich ab – mittels auf Französisch vorformulierter Formulare und gehörte zu den Aufgaben der Sekretäre. Da keine Reaktion erfolgt war und die Frist zur Veröffentlichung abzulaufen drohte oder sogar schon abgelaufen war, musste man nun telefonisch anfragen. Mir war recht schnell klar, dass fehlende Französischkenntnisse wohl der wahre Grund waren, mich damit zu beauftragen. Ich habe das selbstverständlich, bereitwillig und gerne übernommen. Und auch schnell erledigt... Wenn ich mich auch darüber wunderte, wieso die Sekretärin nicht einfach zu ihren fehlenden Sprachkenntnissen stand.
Ich bin – trotz einiger Verletzungen - stets freundlich geblieben – nicht zuletzt, weil diese so spontan und unverhofft stattfanden, dass ich zu überrascht war, um angemessen zu reagieren.
Ach ja, ich nahm einer Bediensteten, die ihre Tätigkeit beendet hatte und kurz vor der Abreise stand, ihre zwei letzten Übersetzungen ab...
Wie bereits erwähnt, ist die Übersetzertätigkeit – zumindest für diejenigen, die am EuGH arbeiten – anders, als man sich vorstellt.
Es geht bei den Übersetzungen z.B. weniger darum, dass man aus einer Kuh ein Pferd macht, oder aus einer Mücke einen Elefanten.
Wichtig ist, Ausdrücke stets gleich zu übersetzen und auch sich den vorgegebenen Stil sämtlicher Rechtstexte der EU und auch den der deutschen Abteilung anzueignen. So heißt es z.B. in einer der Verfahrensordnungen statt Klageerwiderung Klagebeantwortung...
Die Übersetzungen werden inhaltlich von Revisoren überprüft. Die Übersetzung waren nach Durchsicht oft über und über mit Korrekturen übersäht. Mich frustrierte das, woraufhin mir mein Tutor zur Beruhigung fremde Arbeiten zeigte, die genauso aussahen.
Die Arbeiten der Neulinge werden zunächst immer vom selben Revisor überprüft.
Die Einarbeitung ist für diese sicherlich mit wenig erfreulicher Mehrarbeit verbunden...
Neben der Aneignung der von der Abteilung vorgegebenen üblichen Übersetzung bestimmter Begriffe ist weitere Besonderheit, dass jeder Revisor einen eigenen Stil hat. So fand mein Tutor - genau wie ich - , dass die Konstruktion von Nebensätzen unter Verwendung von „dass“ für schwerfällig und grob sei. Ich zumindest versuchte, sprachlich für Abwechslung zu sorgen, und variierte: Z.B: Er war der Ansicht, dass / Er war der Ansicht, es... / Nach Ansicht/Meinung/ Auffassung... etc
Nach einigen Monaten dann bekamen andere Revisoren meine Übersetzungen...
Ein Revisor hatte eine Vorliebe für Nebensatzkonstruktionen mit „dass“. Jede andere Konstruktion wurde umgeändert. Was mir im Übrigen egal gewesen wäre, wenn dieser mich für diesen „Fehler“ nicht zurecht gewiesen und mir angeraten hätte, mir Gedanken über meine Eignung für diese Tätigkeit zu machen...
Mein Tutor hatte mir u.a. eingeschärft: Kein Satz – kein Punkt. Auch dies begriff ich mit der zu erwartenden Geschwindigkeit.
Nun sah dies ein anderer Revisor aber anders: Sogar in einer derartigen Tabelle:
rechte Spalte: Kläger - linke Spalte der Name
sollte ich hinter dem Namen einen Punkt (also: Eva Meier.) setzen. Auch das konnte ich mir schnell merken und passte mich dessen Wunsch an. Es gab fortan tatsächlich keine Übersetzung mehr, bei dem in einer Tabelle ein Punkt hinter einem Namen fehlte.
Dieser Revisor hatte ein mehrseitiges Skript erstellt, aus dem seine Vorgaben ersichtlich waren... Das Problem blieb nur: Selbst ein 100 Seiten starkes Skript hätte nicht alle sprachlichen Besonderheiten der Übersetzungen beinhalten können.
Aus Strichpunkten des englischen Originals sollte man (bei ihm) Sätze machen (Mit Punkten natürlich). Anders als im stichpunktartig formulierten englischen Original mit eben diesen Strichpunkten vervollständigte dieser Revisor die Sätze mit Überleitungen: Danach, dann, schließlich, endlich....
Irgendwann hatte ich sicherlich 8 Übersetzungen für diesen Revisor geschrieben. Trotz Beachtung aller vorherigen Korrekturen (Ehrlich gesagt war ich deswegen innerlich sogar sehr stolz auf mich): Es tauchen immer wieder sprachliche Neuheiten auf, die Korrekturfarbe rot wurde nicht weniger...
Der Revisor tat sein Bestes und fügte seinem Skript Neues hinzu, in der Hoffnung, man würde seinen Wünschen so näher kommen können... Das musste man natürlich erst einmal wissen, weil es natürlich erforderlich machte, immer die (aktuelle) elektronische Fassung im Intranet zu verwenden und man sich auf seinen Ausdruck nicht (mehr) verlassen konnte...
Ein anderer Revisor hat 2 meiner Arbeiten korrigiert. Ich war überrascht, dass er wütend war, weil auf meiner 4 -7 seitigen Übersetzung - die zweite, die dieser revidiert hat - kaum Korrekturen zu sehen waren. Auch dieser forderte mich auf, darüber nachzudenken, ob dies die richtige Tätigkeit für mich sei. In diesem langen Text gab es im Wesentlichen zwei „Fehler“:
Ich hatte gewagt, statt „Europäisches Parlament“ „europäisches Parlament“ zu schreiben.
Der zweite „Fehler“ bestand darin, dass ich den Ausdruck „juge des référés“ „falsch“ übersetzt hatte. Ich fand nach intensiver Recherche zwei in Betracht kommende Übersetzungsmöglichkeiten. Ich entschied mich dafür, die eine Übersetzungsmöglichkeit in den Leitsätzen zu verwenden und die andere im anschließenden Text.
Der Revisor konnte seine Wut erkennbar schlecht unterdrücken, erlaubte mir – anders als sonst – mich zu rechtfertigen und in seiner Anwesenheit in einer Datenbank nachzusehen... Man sollte hier nicht unerwähnt lassen, dass wir mind. 5 verschiedene, brauchbare Datenbanken haben...
Welche der Datenbanken ich zur Lösung dieses Problems Wochen zuvor benutzt hatte, wusste ich verständlicherweise nicht mehr. Wie dem auch sei, wir nahmen nunmehr eine, in der ausgerechnet dieser Revisor 2 Monate zuvor!!! vermerkt hatte, dass eine der beiden Übersetzungsmöglichkeiten nunmehr als veraltet gelte und nicht mehr verwendet werden solle... (Das war mit Datum rot vermerkt.)
Ich sage nochmals, dass man in der Wahl der Datenbank frei ist, man ja auch Fristen zu beachten hat und man nicht für jedes Problem sämtliche Datenbanken abfragen kann. Bzw. man braucht lange Zeit, um die Recherche zu optimieren, ein Gefühl zu entwickeln, was man am besten in welcher Datenbank sucht - dort finden könnte etc. Bei mir war dieser Lernprozess jedenfalls definitiv nach 11,5 Monaten in dieser Abteilung noch nicht abgeschlossen...
Hinzukommt, dass manche Datenbanken – zB Eurlex – auch externe Übersetzungen enthalten. Diese übersetzen Begriffe jedoch anders. Es ist leider nicht ersichtlich, woher eine Übersetzung stammt...
Dies führt natürlich zu einer Reihe von „Fehlern“, die Neulingen trotz größter Anstrengungen zwangsläufig nicht verhindern können...
Nach dieser detaillierten Schilderung der Tätigkeit und der Art und Weise, wie man mit mir umgegangen ist, wird vielleicht klar, dass ich mehr als erstaunt bin, dass mein Dienstzeugnis nicht einmal ein Datum enthält...
Ein Vorteil für Freelancer ist, dass sie von Korrekturen weitgehend unbehelligt bleiben und nicht unter den Aggressionen mancher Revisoren leiden müssen. Wobei wirklich fraglich ist, ob sie sich bei Kollegen so gehen lassen...
Leider war niemand wirklich offen zu mir. Aber es ist schwer vorstellbar, dass jemand für sich behält, wenn ihm angeraten wird, sich was anderes zu suchen. Wobei diese Aufforderung gegenüber Beamten viel weniger erfolgversprechend wäre...
Ich hätte beiden erwähnten Revisoren jedenfalls antworten müssen, nicht ich, sondern sie sollten über einen Tätigkeitswechsel nachdenken...
Der zuerst erwähnte Revisor meinte zudem noch, die Korrektur meiner Übersetzungen mehr Zeit erfordere, als wenn er sie selber übersetzt hätte. Ich hätte antworten diesem eigentlich sofort antworten müssen, dass es ihm nicht schaden könne, Tippen zu lernen. Er diktiert auf Band...
Fähigkeit wie Bereitschaft zu Tippen wird von allen vorausgesetzt und erwartet.
Die Beschreibung meiner Leistung beinhaltet auch einen Satz zur Fristeinhaltung.
Ich habe in dem Jahr schätzungsweise zwischen 100 – 200 Übersetzungen abgeliefert.
Zugeteilt wurden mir diese vom Chef. Der das – für mich überraschend – gut eingeschätzt hat. Nur ein einziges Mal war ich vier Tage ohne Arbeit. Das war schon weniger lustig. Dann noch zwei weitere Male jeweils einen Tag lang – worüber man sich doch mal freut...
Fristen habe ich insgesamt ca. 2-5 nicht einhalten können. Die Gründe sind vielfältig: So etwas kann einerseits aufgrund von Krankheitstagen vorkommen. Nicht unerheblich ist, dass der Schwierigkeitsgrad vor Zuteilung nicht überprüft wird. So gab man mir kurz vor Beendigung meiner Tätigkeit ein neues Rechtsgebiet. In dieses musste ich mich (erneut) einarbeiten. Wird klar, dass man eine Frist nicht einhalten kann, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Übersetzung zurückzugeben. Doch ist auch diese Einschätzung nicht immer einfach.
Man versucht instinktiv, keine Übersetzung mit einer Abgabefrist von 1-2 Tagen zurückzugeben, um Kollegen nicht zu belasten.
Zudem sagte man mir, dass die Einhaltung der Frist bei einigen Arten von Übersetzungen tatsächlich unerheblich sei.
Vor diesem Hintergrund kann ich die Abwesenheit eines Adjektivs im Dienstzeugnis zum Thema der Fristeinhaltung ebenfalls nicht nachvollziehen...
Im Übrigen hat der Chef, der das Dienstzeugnis immerhin unterschrieben hat, nur eine einzige Übersetzung von mir revidiert. Er kennt die Qualität meiner Übersetzungen demnach gar nicht.
Ich nehme an, dass es von meinem Tutor formuliert wurde. Durch ihn hatte ich die Stelle bekommen. Der Ratschlag, Vorsicht walten lassen, wenn man auf privatem Wege von Unbekannten ein Jobangebot bekommt, wird wohl wenig Beachtung finden – ich bin mir selbst nicht sicher, ob ich das angesichts gelebter Armut könnte...
Die hiesige ARGE verfügt über keine gesonderte Sachbearbeiter (Hochschulteam) für Akademiker. Das gibt es scheinbar nur in Großstädten. Hier gibt es auf dem Gang zu den Sachbearbeitern der ARGE nicht einmal Stühle.
Ich habe mich meinem Status erneut erstaunlich schnell anpassen können: Ich setze mich auf den dreckigen Boden...
Ich denke weniger, dass eine möglicherweise vorhandene Inkompetenz eines Sachbearbeiters das größte Problem ist: Man kann ihnen i.d.R. Vorschläge machen...
Problematisch ist eher deren Ermessensspielraum: Sie müssen nichts bewilligen. Man ist ihnen ausgeliefert und auf ihr Wohlwollen angewiesen...
Deren Ziel ist die Beförderung – jeder will so schnell wie möglich aus der Vermittlung weg... Der schnellste Weg sind sicherlich hohe Vermittlungsraten in Arbeit – ohne Rücksicht auf Verluste...
Ich behalte mir vor, evtl. doch noch einmal über dieses Thema zu berichten - im Hinblick auf eine evtl. Klage vor dem GöD (Gericht für den öff. Dienst), das Dienstzeugnis betreffend... |
|
|
| Nach oben |
|
| Sad |
Verfasst am: 06.05.2010, 13:51 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Ich bin mittlerweile im 5. Monat arbeitslos und möchte ich mich noch einmal zum Jurastudium äußern. Wie gesagt – ich wäre erleichtert, wenn ich bei einigen wenigstens erreichen könnte, dass sie über ihre Studiengangwahl nochmals nachdenken...
Selbst diejenigen, die nur einige Semester Jura studiert haben, müssten eine Vorstellung von den enormen Anforderungen dieses Studiengangs bekommen haben. Und es wartet ja noch ein zweites Staatsexamen...
Ich finde unzählige Stellenangebote, schreibe in jedem Fall mindestens die momentan von der ARGE geforderten 5 Bewerbungen pro Monat.
Viele Stellen sind nicht nur für Juristen ausgeschrieben, sondern gleichzeitig auch für BWLer, VWLer etc. Nirgendwo werden erforderliche Abschlussnoten genannt – außer bei den Juristen. Bewerbungen von Juristen werden ausdrücklich nur mit der Einschränkung akzeptiert, dass eines und/oder beide der Staatsexamina „voll befriedigend“ sind – was ja nun wirklich eine Seltenheit ist.
Es würde mich nicht wundern, Stellenanzeigen zu finden, die auch Rechtsanwalts- und Notargehilf(inn)en, Steuerfachgehilf(inn)en akzeptieren und bzgl. der Juristen trotzdem einen voll-befriedigenden Abschluss fordern.
Wo haben Arbeitgeber das nur aufgeschnappt?
Die Freundin, der ich mein qual. Dienstzeugnis zur Durchsicht gegeben hatte, hat hingegen Geografie studiert. Obwohl sie - nach eigenen Angaben - nicht zu den Überfliegern in Schule bzw. Uni gehörte, hat sie diesen Studiengang zügig bewältigen können. Nach eigenen Angaben war es nicht sonderlich stressig. Am Ende dann eine Diplom-Arbeit – und keine zweiwöchigen, nahezu täglichen, 5-stündigen Klausuren wie in Jura...
Sie bekam nach Studienabschluss mühelos eine Stelle. Zunächst an der Uni, dann einen auf ein Jahr befristeten Vertrag und schließlich ihre jetzige Stelle.
Sie arbeitet schon viele Jahre in einem großen, ehemals staatlichen Unternehmen.
Sie wurde dort von Anfang an angemessen bezahlt; ihr Gehalt entsprach von Anfang an dem Gehalt der TVöD-Einstufung E 13 (höherer Dienst). Sie hat ein Nettoeinkommen von 2000 Euro und konnte über die Jahre Vermögen aufbauen. Zudem ist eine betriebliche Altersvorsorge vorhanden.
Sie sitzt zu zweit in einem Büro, ihre Tätigkeit erfordert geradezu Gespräche, sie kann sich mit ihrer Kollegin im Büro unterhalten, Musik hören... Die Stimmung in der Abteilung ist locker, fröhlich und kollegial.
Sie ist u.a. zuständig für die Auftragsvergabe. Setzt sie einen falschen Haken, so entsteht dem Unternehmen sofort ein riesiger finanzieller Schaden. Dies ist ihr in den Jahren zwei Mal passiert, berichtete sie mir. Solche Fehler könnten das Unternehmen schnell 50.000 Euro kosten...
Sie wunderte sich über die Berichte über meine Tätigkeit, dass Punkte, Kommas, Strichpunkte, Groß- und Kleinschreibung zu heftigen Verstimmungen bei einigen der Kollegen hervorrufen konnten und mir ja sogar nahegelegt wurde, zu gehen...
Sie sei in all den Jahren zu keinem Zeitpunkt dazu aufgefordert worden, selber zu kündigen oder sich etwas anderes zu suchen. Ihre Aussichten, dort bis zur Erreichung ihres Rentenalters bleiben zu können, sind gut.
Mein seelischer Zustand ist immer noch bedenklich. Ich hatte mich für einen der berühmten Concours angemeldet. Meine Prüfung war für den 30.04.10 vorgesehen... Mir ging es in den vorangegangenen Wochen derart schlecht, dass ich nicht vorbereitet war und musste einsehen, dass eine Teilnahme unsinnig gewesen wäre.
Da ich nun noch ohne vorliegenden ALGII - Bewilligungsbescheid bereits eine Zwangsaufforderung zur Bewerbung zur Bürohilfe bekommen hatte und auch ohne diesen aufgefordert worden war, mir eine kleinere, angemessene Whg. zu suchen, sehe ich allmählich ein, dass es erforderlich werden wird, sich näher mit dem Sozialrecht zu befassen.
Ich frage mich derweil, ob ich genug Kraft habe oder entwickeln werden kann, um zum Sozialrechtsexperten zumindest in eigener Sache zu werden und in der Lage sein werde, den zu erwartenden Problemen – auch vor Gericht - mit der ARGE alleine entgegenzutreten.
Nachdem ich in etlichen ALG II-Foren nahezu gelyncht worden bin und das Niveau im Umgang schlichtweg als „unterirdisch“ bezeichnet werden muss, wird mir klar, dass ich mich selbst um Infos kümmern muss.
Leider ist der Internetauftritt des örtlichen Sozialgerichts miserabel. Ein Einblick in ergangene Urteile dieses Gerichts wird nicht ermöglicht.
Immerhin, eine Rechtsprechungsdatenbank bundesweiter Urteile von Sozialgerichten konnte ich im Internet finden. Schön wäre, wenn diese so ausführlich wäre, dass die Lektüre von SGB - Kommentaren überflüssig würde...
Bei der mühsamen Lektüre einiger Urteile wird mir klar, wie weit das Referendariat schon hinter mir liegt... Kenntnisse aus dem Referendariat werden nicht zuletzt von der völlig anders gelagerten Tätigkeit am EuGH überlagert und geraten unaufhaltsam in Vergessenheit.
Da ich zu allem Überfluss seit Anmietung meiner derzeitigen Wohnung im Juni letzten Jahres unter starkem nachbarschaftlichen Lärm in meiner Whg litt und merkte, dass mir die Probleme längst „über den Kopf“ gewachsen waren, meine seelische Verfassung immer bedenklicher wurde, entschied ich mich dazu, trotz desolater finanzieller Situation nun endlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Diese wird es mir fortan ermöglichen, alles jederzeit an einen RA abzugeben und die Dinge bei Bedarf auf Abstand zu halten. |
|
|
| Nach oben |
|
| Tina |
Verfasst am: 19.05.2010, 06:32 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 21.12.2007
Beiträge: 8
|
Hallo Sad!
Ich hatte erst zu spät gesehen, dass Du keine Antwort wolltest und ich hab Dein Posting auch in der falschen Rubrik gelesen.
Auch wenn Du keine Antwort willst, es sei nur so viel gesagt, dass ich Deine Art zu schreiben, vor allem Deine Wortwahl, für sehr bedenklich halte. Ich würde Dir gerne anbieten, dass wir uns privat austauschen könnten, aber das geht scheinbar technisch nicht, Sad, was Du grade fährst ist ganz und gar nicht gut!
LG Tina |
|
|
| Nach oben |
|
| Sad |
Verfasst am: 04.07.2010, 15:34 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Nachdem die Personalverwaltung auf meine Bitte nach Änderung meines Arbeitszeugnisses nicht anwortet - und der Verantwortliche nicht reagiert - meine berufliche Zukunft damit weitestgehend zerstört ist - veröffentliche ich hiermit (erst recht) meine Email an die Personalabteilung:
Bonjour,
entretemps j’ai recu la 3ième version de mon certificat de travail du M. XY.
Je ne peux pas l’accepter non plus.
J’ai bien des difficultés de comprendre comment ce Monsieur - en tant que juriste - puisse avoir des difficultés de formuler un certificat de travail qui respècte la loi.
Est-ce qu’il lui manque la capacité ou les connaissances?
C’est le manque de volonté et de soin?
A-t-il fait cela intentionellement – afin de détruire mon futur?
Les deux premiers certificats contiennent de graves fautes:
Le premier certificat contient de fausses dates et indique mon salaire comme free-lance.
Le deuxième certificat (qualifié) n’est pas complet:
Il n’y est pas indiqué que j’ai de même fait des traductions de l’espagnol.
En plus il manque la date de délivrance.
Finalement il “oublie” de décrire mon comportement au travail – qui était impeccable.
Un certificat de travail qui ne décrit ou mentionne pas le comportement d’un employé, qui contient alors une lacune, a pour conséquence qu’on considère celui-ci comme étant antisocial.
A cause de ces conséquences un certificat de travail doit absolument être complet.
Toutes ces fautes et négligences rendent le certificat complètement inacceptable.
Il y a certaines règles à respecter concernant les certificats de travail en Allemagne.
Je n’arrive pas a croire que ce M. XY ne les connaisse pas. Je ne devrais pas être la première personne qui lui demande un certificat de travail (qualifié).
Le troisième certificat (la pièce jointe) semble respecter les points susmentionnés.
Pourtant le contenu est toujours inacceptable:
Je voudrais – toujours - qu’on change – au moins - la phrase suivante: “... und die damit verbundenen Anforderungen zu unserer Zufriedenheit erfüllt.”
Cette phrase employée par M. XY décrit la qualité de mon travail comme suffisant (note:4, ausreichend (allemand) - c’est à dire au-dessous de la moyenne.
Les certificats de travail allemands contiennent normalement la note satisfaisant (3) (befriedigend). C’est la raison pour laquelle un certificat comportant une telle note ne doit pas être justifié. Par ailleurs c’est la seule facon qui permet à un employé de trouver un nouveau poste – et les chefs le savent trop bien.
Mon travail n’était pas mauvais. J’ai eu les problèmes typiques d’une débutante. Le travail était complètement nouveau pour moi. C’est impossible de faire des traductions de la même qualité que ceux qui traduisent depuis beaucoup d’années. Il se peut que j’étais mauvaise en comparaison avec des collègues qui font ce travail depuis longtemps – mais je n’étais dans aucun cas une mauvaise débutante. Une telle comparaison serait donc incorrecte.
En plus on ne m’a jamais dit que mon travail était mauvais. Au contraire, on m’avait montré des travaux des autres pour me rassurer qu’ils n’étaient pas meilleurs que moi et que mes traductions étaient absolument normales. Néanmoins je suis sûre d’être la seule ayant obtenu une si mauvais note.
Pourquoi aurait-on m’a proposé un nouveau contrat si mes traductions avaient été tellement mauvaises?
Moi, j’ai du mal à croire que la cause fût pitié...
De plus, comme j’ai déjà décrit plusieurs fois, la situation dans mon nouveau bureau (pendant les 3 derniers mois) était insupportable. J’ignore si mon voisin a été tellement bruyant avant car mon bureau antérieur se trouvait dans l’étage au-dessous. Après peu de temps dans ce nouveau bureau j’ai même dû consulter un medecin parce-que je commencais à souffrir de sérieux problèmes gastriques à cause de ces nombreuses interruptions.
Ca ne devrait pas être normale à la Cour de Justice de recevoir des visites privées régulières plusieurs fois par semaine, chaqu’une d’elles d’une durée au moins d’une heure – et de faire tant de bruit. Personne n’est capable d’effectuer un travail tellement exigéant dans une telle situation. Je savais qu’il ne me concernait pas ce qu’il faisait dans son bureau et cela ne m’intéressait pas.
Qu’est-ce que ce monsieur aurait écrit dans mon certificat si moi je m’avais amusé d’une telle manière ayant eu de telles visites privées?
Moi, je voulais juste travailler – et la conséquence, c’est un certificat de travail qui ruine toute ma carrière – et pour toujours?
On m’a offert ce travail – je ne l’avais pas demandé – et après cette année de travail dans cette unité ma situation sur le marché de travail et à cause d’un mauvais certificat de travail nettement plus mauvais qu’auparavant???
Tous les certicats insuffisants montrent clairement que M. XY tente de se venger. Il abuse de son pouvoir comme chef de l’unité.
Le jour où j’ai parlé avec lui, vendredi le 17 déc. 2009, j’étais en train de pleurer parce-que j’avais réalisé que la situation dans le nouveau bureau qui se trouvait de l’autre côté de ce voisin bruyant était encore pire. M. XY ne m’a pas indiqué qu’il allait essayer de trouver une solution. Il n’avait même pas voulu pas la vérifier. Je doute, en outre, qu’il ait prié mon voisin de prendre d’égards pour moi. Au contraire, il a plutôt minimisé la situation, la comparant avec les fenêtres qui parfois ne s’ouvrent pas.
Les deux problèmes ne sont vraiment pas comparables. Moi en tout cas, je n’aurais pas de difficultés de travailler avec une fenêtre fermée. Il craignait plutôt pour la réputation de l’unité se démandant comment il pourrait expliquer le fait de mon départ soudain – après avoir demandé un prolongement du contrat.
Pourquoi celui-ci m’écrit qu’on avait déjà trouvé quelqu’un d’autre si en même temps cette unité est à la recherche d’un nouveau agent temporaire sur le site de la Cour de Justice?
Pourquoi m’écrit il qu’on n’a pas pu attendre plus longtemps mon retour si les delais des traductions que j’avais à faire expiraient tous fin avril 2010?
Je ne vois pas comment on pourrait avoir confiance en lui.
Je semble plutôt avoir blessé son ego.
Même s’ il y a parfois des situations dans la vie où le mensonge est préférable, ici je ne vois pas de justification.
Est-ce que quelqu’un a au moins vérifié la traduction qui a été révisé par le M. XY? Comme j’ai dit: Celui-ci ne connaissait pas mes traductions. C’était la deuxième que celui-ci avait révisé... Et c’était une bonne traduction Je l’avais montré à un collègue nommé XY. Lui non plus pouvait trouver la raison pour laquelle on pourrait se mettre en colère. Il l’a consideré comme normal.
Je voudrais qu’on ajoute au certificat – au moins - soit: “STETS zu unserer VOLLEN Zufriedenheit” soit “ STETS zu unserer Zufriedenheit” afin que je puisse présenter ce certificat.
Jusqu’à présent vous ne m’avez jamais contacté de sorte que je n’ai aucune idée ce que vous pensez de mon cas ou dans quelle manière vous en êtes mêlez. Vous n’avez parlez qu’avez M. XY. Par conséquence je me demande si vous êtes au moins neutre.
Quand même j’ai de l’espoir que vous vous rendrez compte de ma situation, des conséquences fatales d’un tel certificat.
Etant livré au bon plaisir de ce M. XY, je vous demande donc de m’aider.
Apparemment il n’y a pas de possiblilité de porter plainte. A plus forte raison c’est votre devoir comme service du personnel de régler la situation.
Au cas où vous n’arriverez pas à régler mon affaire je vais au moins essayer d’en informer d’autres.
Meilleures salutations
XY
 |
|
|
| Nach oben |
|
| Sad |
Verfasst am: 14.09.2010, 12:13 |
|
|
Bissotwo

Anmeldedatum: 29.05.2008
Beiträge: 15
|
Oops - stand in der falschen Rubrik...
Wie bereits zu Anfang geschrieben, interessieren mich Antworten nicht.
Ist es so schwierig, dies zu respektieren?
Der EuGH hat mein Dienstzeugnis nach 7 Monaten geändert.
Während ich meine Unterlagen vor Dienstantritt stets ungeknickt in DIN 4 Format erhielt, handhabte man dies bzgl. meines Dienstzeugnisses anders.
Ein Rechtsanspruch auf ein ungefaltetes Zeugnis besteht nicht.
Das korrigierte Zeugnis bekam ich nunmehr wieder in DIN 4.
Meine Ex-Kollegen scheinen recht neugierig auf meine Lebenssituation zu sein und fahren hier ab und zu mit ihren sicherlich teuren Autos vorbei. Dabei ist die Straße, in der ich wohne, eher ein Umweg.
Im Internet sah ich bereits im Febr., dass ein Gerichtsverfahren, dass meine Abteilung für eine der Sekretärinnen zumind. maßgeblich unterstützt hatte, bereits Ende Nov. ungünstig ausgegangen war.
Die ganze Abteilung schien darüber informiert - bis auf mich.
Man wollte ihr den Weg bereiten, auch ohne Abitur Beamtin werden zu können. Die Gründe für dieses Engagements waren mir schleierhaft. Hätte man mich gefragt, welche der Sekr. kein Abitur hat - ich hätte auf sie getippt.
U.a. wegen ihres derben Humors.
Mir gegenüber wurde diese Sekretärin zunehmend frostig - wenn nicht gar frech. Und weigerte sich schließlich, eine von mir an die Abteilung gerichtete Email an die Abteilung zu formulieren - aus zeitl. Gründen... Obwohl sie sichtbar gerade ohne jede Beschäftigung war.
Ihre Beamtenstellung wünschte sie sich für ihre Tochter, die doch in England studieren soll...
Ich bin mittlerweile im 9. Monat arbeitslos. Eine Wohnung konnte ich trotz extremer Anstrengungen nicht finden. Die Diskriminierung ist erschütternd.
Ich hatte ein einziges Vorstellungsgespräch - in Belgien.
Natürlich unter meinem Bildungsniveau... Sie wollten mich nicht.
In Belgien u. Luxemburg gibt es keine qual. Arbeitszeugnisse. Das war wohl der Grund, wieso es zu diesem bisher einzigen Vorstellungsgespräch kam.
Ansonsten kam ich - theoretisch - in die engere Wahl eines winzigen Solarenergie-Unternehmens. Immerhin, die Stelle wäre nicht so ganz tief unten gewesen... Baurechtl. Kenntnisse - die ich natürlich längst nicht mehr habe, waren gefragt.
Sie fragten nach meinen Gehaltsvorstellungen - ich gab e. Nettogehalt von schlappen 2000 Euro an - wohl wissend, dass es für mich für e. Rente zu spät ist, auch unter günstigsten Verhältnissen. Mit diesem Gehalt hätte ich etwas ansparen können und mir kurz vor der Rente ein kl. Apartment kaufen können...
Nun, meine Vorstellungen scheinen überhöht zu sein...
Mein seelischer Zustand ist verständlicherweise bedenklich. Ich frage mich nahezu täglich, wie ich die zu erwartenden Demütigungen wegstecken soll... Und dass ich rein rechnerisch doch noch sehr viele Jahre überstehen muss... |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 16:31
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|