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| anonymus666 |
Verfasst am: 29.12.2008, 15:59 |
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Unaone

Anmeldedatum: 21.12.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin
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Hallo zusammen..
Euch allen ist ja sicher die die Thematik rund um die Vewaltungsreformen in Deutschland bekannt. Mittlerweile kann man auch recht viel darüber finden, was zu prüfen ist, wenn ein Landkreis vor dem Verfassungsgericht klagt, weil er eingekreist wurde oder weil ein Kreissitz verlegt worden ist.
Allerdings kann ich folgenden Fall nicht so recht lösen, in dem sich eine Partei gegen die Kreissitzverlegung wendet:
"Die Partei XY muss wegen Kreisgebietsreform und den jetzt größeren Landkreisen einen weiteren Weg zum Kreissitz zurücklegen, um dort ihre nötigen Stimmen (Unterschriften) für eine Parteifinanzierung zu bekommen - Hierdurch fühlt sie sich benachteiligt. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten könnte
die Partei ergreifen?"
Hierbei könnte man ja an
- eine abstrakte und konkrete Normenkontrolle (hier sicherlich Problem der Antragsberechtigung, und Antragsbefugnis),
- die Verfassungsbeschwerde (Problem, ob diese überhaupt durch eine Partei möglich ist) und
- das Organstreitverfahren (hier auch Problem der Antragsberechtigung)
denken!
Aber ich scheine auf dem Schlauch zu stehen, denn ich weiß nicht so recht, was man hier überhaupt prüfen kann, denn sowas wie Art. 28 II GG kommt hier ja nicht in Betracht.
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen |
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