| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Schriftliches und mündliches Examen » Krankheit vor Schriftlichem |
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Nachricht |
| Desperata |
Verfasst am: 26.07.2010, 18:50 |
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Gast
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Hallo,
ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll. Bitte helft mir!
Ich bin im 12. Semester und habe mich auch zum schriftlichen Examen angemeldet. Bin seit einem Jahr in Behandlung wegen Depressionen. Es ging mir zweitweise wieder gut, aber jetzt geht wieder gar nichts. Ich schaffe das in meinem jetzigen Zustand nicht zum Examen anzutreten. Ich brauche mindestens ein Semester um mich evtl. auch mit einem neuen Antidepressivum wieder in den Griff zu kriegen. Ich weiß nicht was ich in den Antrag an das Landesjustizprüfungsamt (Bayern) schreiben soll, wie ich das schreiben soll, kann mich nicht konzentrieren. Ich schaffe gar nichts mehr und meine Ärztin weiß auch nicht, was zu tun ist. Hat jemand von Euch Erfahrung was in diesen Antrag muss und wie man das schreibt? Gibt es Vorlagen?
Danke Euch allen im voraus! |
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| McMatlock |
Verfasst am: 27.07.2010, 09:18 |
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Unaone

Anmeldedatum: 08.04.2010
Beiträge: 2
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Schau doch in die JAPO Bayern - dort §§9,10.
Lass dir vom behandelnden Arzt ein Attest über deine andauernde Prüfungsunfähigkeit (sollte diese bestehen) geben. Geh damit zum nächsten größeren Gesundheitsamt; dort wirst du auch nochmal ärztlich "gechecked". Wenn alles klar geht, dann wird dir dort (ähnlich dem Attest des Hausarztes) ein eigenes Attest des Amtsarztes ausgestellt.
Das schickst du dann mit der Anzeige deiner Verhinderung an das Prüfungsamt zu Händen Frau Loschan-Irber (siehe auch Homepage des LJPA). Ich denke, da mußt du nix großes formulieren; "Ich kann nicht mitschreiben, weil ich krank bin. Siehe beiligendes amtsärztliches Attest" + Angabe deiner Daten dürfte ausreichend sein, um dein Anliegen klarzumachen.
Nochwas:
Sollte dein Zustand aus Angst vorm Examen resultieren, dann wird dir ein zusätzliches Semester auch nicht helfen. Ein halbes Jahr kann sehr kurz sein und du hast dann genau das gleiche Problem wieder. Kaum einer wird sagen, dass er top vorbereitet ins Examen geht; jeden befällt mal Panik. Wenn du das Examen noch machen möchtest, dann mußt du dich dieser Angst stellen und es einfach mal schreiben. Das ist alles. Läßt sich jetzt leicht reden, wenn man nicht selbst betroffen ist, aber darauf läuft es eben hinaus. Nach 12 Semestern Jura wird mit Sicherheit was Juristisches hängen geblieben sein. Mußt ja keine 12 Punkte schreiben. Glaub an dich!!! (dann wirds was) |
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