| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » härtefallantrag |
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Nachricht |
| liese |
Verfasst am: 19.01.2012, 22:15 |
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Unaone

Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 3
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Hi Ihr,
ich habe eine Frage: weiss jemand, wann man in Hessen den Härtefallantrag nach § 52 IV JAG stellen muss. Ich habe irgendwo gelesen, dass der in Hessen vor der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse gestellt werden muss und bin mir jetzt unsicher. Und kann man den mit unerkannter Prüfungsunfähigkeit begründen?
Danke |
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| Marcus |
Verfasst am: 19.01.2012, 23:58 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 233
Wohnort: Hamburg
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| liese |
Verfasst am: 20.01.2012, 10:29 |
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Unaone

Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 3
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Danke Marcus für Deine schnelle Antwort ! ich melde mich dann bei Dir. Jetzt versuche ich mich erst einmal zu orientieren.
Grüße |
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