Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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härtefallantrag

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liese
Verfasst am: 19.01.2012, 22:15    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 18.11.2010 Beiträge: 3
Hi Ihr,
ich habe eine Frage: weiss jemand, wann man in Hessen den Härtefallantrag nach § 52 IV JAG stellen muss. Ich habe irgendwo gelesen, dass der in Hessen vor der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse gestellt werden muss und bin mir jetzt unsicher. Und kann man den mit unerkannter Prüfungsunfähigkeit begründen?
Danke
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Marcus
Verfasst am: 19.01.2012, 23:58    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 233 Wohnort: Hamburg
Hallo Liese,

zur Härtefallregelung findest Du hier Informationen: http://www.kanzlei-ronnenberg.de/haertefallantrag/haertefallantrag-hessen-52-abs-4-jag

Voraussetzung ist, dass die Versuche erfolglos absolviert worden sind. Daher ist der Antrag nach der Bekanntgabe der Bewertung zu stellen.

Unerkannte Prüfungsunfähigkeit ist vom Härtefallantrag zu unterscheiden.

Hier findest du einige Fragen und Antworten: http://www.kanzlei-ronnenberg.de/haertefallantrag/fragen-und-antworten
Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich bei mir.

Beste Grüße

Marcus
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liese
Verfasst am: 20.01.2012, 10:29    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 18.11.2010 Beiträge: 3
Danke Marcus für Deine schnelle Antwort ! ich melde mich dann bei Dir. Jetzt versuche ich mich erst einmal zu orientieren.

Grüße
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