| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » GG oder Landesverfassung als Prüfungsmaßstab des BverfG? |
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| Rainer_77 |
Verfasst am: 07.04.2009, 22:54 |
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Unaone

Anmeldedatum: 15.03.2009
Beiträge: 2
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Hallo Forumleser,
ich habe folgendes fiktives Problem:
A ist Landtagsabgeordneter und erhebt Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies ist klar. Er will nun seine Statusrechte als Abgeordneter geltend machen. Die Statusrechte ergeben sich nun aus Art. 38 I 2 GG. Im Bundesland X, wo er als Landtagsabgeordneter tätig ist gibt es hierzu das Identische Statusrecht gem. Art. 38 I 2 LV.
Nun ist meine Frage : welche der beiden Verfassungen sind von dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen ( LV oder GG)?
Art. 38 I 2 GG : nennt ausdrücklich nur Bundestagsabgeordnete
Art. 38 I 2 LV: Ist nicht Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgericht
( Vor das Landesverfassungsgericht kann A nicht Klage erheben, da die letzte Instanz das Bundesverwaltungsgericht war und Bundesrecht eingeklagt wird)
Für jede hilfreiche Information wäre ich echt dankbar! |
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