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Gefahr für Öffentliche Sicherheit?

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bassi
Verfasst am: 05.09.2008, 09:04    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 19.04.2008 Beiträge: 1
Hi ihr!
bin neu hier Forum und hoffe auf Eure Hilfe. Habe gerade angefangen mit der Examensvorbereitung und stecke gerade in meinem absoluten Lieblingsthema Polizeirecht.
Zum Begriff der Öffentlichen Sicherheit - Schutzgut Rechtsordnung.
Sind rechtswidrige Verordnungen immer noch Teil der Rechtsordung und kann folglich ein Verstoß gegen die darin normierten Verbote eine Gefahr bzw. Störung der Öffentlichen Sicherheit darstellen?

(ich weiß ist eine ziemlich dumme Frage, aber: Wie lange gelten rechtswidrige Verordnungen überhaupt - Vorschriften wie bei Verwaltungsakten, die deren Nichtigkeit definieren gibts ja nicht oder???)

Kamen in unserer Lerngruppe nicht wirklich weiter in der Frage und hoffen daher auf die Antwort einiger "ÖR-Liebhaber"....

Rolling Eyes
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Farum?
Verfasst am: 05.09.2008, 09:09    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 10.05.2006 Beiträge: 10
Das ist eine prima Frage, die mich auch intressieren würde. Hat jemand eine Idee?
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tesshu
Verfasst am: 07.12.2008, 16:23    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 07.12.2008 Beiträge: 2
im gegensatz zu verwaltungsakten sind rw normen nichtig, stellen damit keinen teil der rechtsordnung dar....allerdings hat die polizeibeamte keine verwerfungskompetenz, so dass meines erachtens zumindest eine anscheinsgefahr vorliegt.....



gruß
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