| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Gefahr für Öffentliche Sicherheit? |
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Nachricht |
| bassi |
Verfasst am: 05.09.2008, 09:04 |
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Unaone

Anmeldedatum: 19.04.2008
Beiträge: 1
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Hi ihr!
bin neu hier Forum und hoffe auf Eure Hilfe. Habe gerade angefangen mit der Examensvorbereitung und stecke gerade in meinem absoluten Lieblingsthema Polizeirecht.
Zum Begriff der Öffentlichen Sicherheit - Schutzgut Rechtsordnung.
Sind rechtswidrige Verordnungen immer noch Teil der Rechtsordung und kann folglich ein Verstoß gegen die darin normierten Verbote eine Gefahr bzw. Störung der Öffentlichen Sicherheit darstellen?
(ich weiß ist eine ziemlich dumme Frage, aber: Wie lange gelten rechtswidrige Verordnungen überhaupt - Vorschriften wie bei Verwaltungsakten, die deren Nichtigkeit definieren gibts ja nicht oder???)
Kamen in unserer Lerngruppe nicht wirklich weiter in der Frage und hoffen daher auf die Antwort einiger "ÖR-Liebhaber"....
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| Farum? |
Verfasst am: 05.09.2008, 09:09 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 10.05.2006
Beiträge: 10
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| Das ist eine prima Frage, die mich auch intressieren würde. Hat jemand eine Idee? |
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| tesshu |
Verfasst am: 07.12.2008, 16:23 |
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Unaone

Anmeldedatum: 07.12.2008
Beiträge: 2
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im gegensatz zu verwaltungsakten sind rw normen nichtig, stellen damit keinen teil der rechtsordnung dar....allerdings hat die polizeibeamte keine verwerfungskompetenz, so dass meines erachtens zumindest eine anscheinsgefahr vorliegt.....
gruß |
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