| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Schriftliches und mündliches Examen » Freiversuch wagen? |
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| Melba |
Verfasst am: 13.11.2006, 21:42 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 15.08.2006
Beiträge: 11
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Hallo zusammen,
also so langsam rückt der Freiversuch im Frühjahr bedrohlich nahe heran. Ich lerne jetzt effektiv seit einem halben Jahr und mich erschlägt diese Stofffülle unglaublich. Die Klausuren im Klausurenkurs der Uni bestehe ich zumeist knapp, aber noch lange nicht zu meiner Zufriedenheit. Nun wollte ich im Frühjahr zumindest schonmal alles für den Schwerpunkt vorziehen, der letztendlich (in M/V nach neuer Studienordnung) 30 % der Gesamtnote ausmacht. Für den Freiversuch bleiben also 2 Klausuren im ÖR, 3 im ZR und 1 SR. Also im Strafrecht mache ich so gut wie nichts bei der einen Klausur. Nun überlege ich hin und her ob Freiversuch verfallen lassen oder schonmal angehen. Mir wird angeraten es wenigstens zu versuchen, um mal die Prüfungssituation zu durchleben. Aber ich fühle mich so dermaßen unvorbereitet. Zudem meinte jemand, man würde seinen Kindergeldanspruch verlieren..stimmt das? Kann man eigentlich auch einfach anfangen mitzuschreiben und dann nicht mehr hingehen nach zwei Klausuren und sich durchfallen lassen? Unsere Studienberatung lässt echt zu wünschen übrig..zu den Sprechzeiten war das Büro letzte Woche abgeschlossen
Panische Grüße aus dem Norden,
Melba |
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| Phillip |
Verfasst am: 13.11.2006, 22:23 |
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Kartefour

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Beiträge: 75
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Hi Melba,
grundsätzlich würde ich einen Freiversuch immer versuchen.
100%ig vorbereitet ist man doch nie. Auch mit einem schlechten Gefühl würde ich es versuchen, denn dann weißt Du was Dich erwartet. Extrem wichtig auch für die Zeieinteilung in realer Prüfungssituation.
Du solltest allerdings nicht leichtfertig rangehen. D.h. bereite Dich 100% weiter vor. Und wenn es nicht klappen sollte, hast Du nicht umsonst gelernt.
Um das Kindergeld würde ich mir keine Sorgen machen. Das ist m.E. ans Alter und nicht an einen juristischen Freischuss gebunden. Halte ich für extrem unwahrscheinlich, es sei denn die Realpolitiker haben sich mal wieder ein Kniff ausgedacht, um Geld zu sparen.
Na klar kannst Du einfach anfangen und während der Prüfung ausscheiden. damit gilt der Freiversuch als nich unternommen. Du bekommst allerdings auch nicht die Noten der geschriebenen Klausuren mitgeteilt.
Los Melba, ran an den Speck! Ich will Dich freiversuchen sehen.
Bedenken solltest Du einzig, dass Du ein wenig Zeit verlierst, wenn Du den Freiversuch nicht bestehen solltest.
Grüße
Phillip |
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| Phillip |
Verfasst am: 26.11.2006, 11:24 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 75
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Hi Melba
ich muss mich korrigieren. Das Kindegeld ist an die Ausbildungszeit gebunden. D.h., wenn Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast, verlierst Du diesen Anspruch. Da aber der Freiversuch kein Muss ist, kann ein Unterlassen auch nicht zu einem VErlust des Anspruchs führen.
Vielmehr bleibst Du in der Ausbildung, eben bis Dein Examen durch ist.
Liebe Grüße
Phillip |
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| snowboardgirl1999 |
Verfasst am: 26.11.2006, 13:37 |
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Unaone

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Hallo,
gehe bitte nicht zu leichtfertig mit dem vorzeitigen Abbrechen des Freiversuchs um. Es kann auch nach hinten losgehen. Lies Dir bitte erstmal die Prüfungsordnung durch. In einigen Prüfungsordnungen ist festgelegt, dass man für den Freiversuch nicht mehr als eine Klausur "ohne Inhalt" abgeben darf, ansonsten zählt der Freiversuch als regulärer Erstversuch. Freunde von mir, die den Freiversuch "einfach so" probierten, hatten daher immer mind. eine Lösungsskizze abgegeben bzw. irgendetwas geschrieben. Informiere Dich bitte vorher darüber! |
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| Phillip |
Verfasst am: 26.11.2006, 14:28 |
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Kartefour

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Beiträge: 75
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Hi Claudi,
vielen Dank für die Klarstellung. Bei uns war es so, dass man den Freiversuch machen oder auch lassen konnte. Einige haben ihn genutzt um einfach mal "reinzugehen". Dann war der Freiversuch zwar weg aber man hatte noch den ersten Versuch, egal, ob man was abgegeben hat oder nicht.
Grüße
Phillip |
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