| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Fall Marco Weiss |
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Nachricht |
| anonymus666 |
Verfasst am: 21.12.2007, 16:03 |
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Unaone

Anmeldedatum: 21.12.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin
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Hallo zusammen.
ihr kennt sicher alle die Problematik rund um Marco Weiss..
Mir ist etwas unklar:
Die deutsche Justiz hatte ja nd die Türkei den Antrag auf Übernahme des Verfahrens gestellt, der jedoch noch nicht angenommen worden ist.
Kann mir jemand sagen, WONACH (Gesetz und Paragraph) sich ein solcher Antrag richtet? StPO?
Desweiteren:
Nehmen wir an, er hätte die "vermeintliche" Tat in Deutschland begangen:
Nach welchem StGB-Paragraph wäre er dann strafbar? (Er war damals erst 17 Jahre und sie 13 Jahre.)
§ 182 StGB passt somit nicht, denn hierfür müsster er wenigstens 18 Jahre gewesen sein.
Vielen Dank. |
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| Lars Brand |
Verfasst am: 21.12.2007, 18:05 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 03.05.2006
Beiträge: 14
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Hi Ano,
interessante Fragen, die du aufwirfst. Ich kenne die Antworten, beantworte sie aber nur, wenn du mir sagst, weshalb dich das interessiert. Dr- Arbeit?
Frohe Weihnachten, Lars |
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| Phillip |
Verfasst am: 02.01.2008, 11:56 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 75
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Hey Lars, nun solltest Du aber auch antworten, wenn Du Dich schon aus dem Fenster lehnst, oder?
Phillip |
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| Lars Brand |
Verfasst am: 10.01.2008, 17:04 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 03.05.2006
Beiträge: 14
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Erste Frage: Hier würde ich nicht in der StPO suchen, sondern in Abkomen suchen die zwischen Deutschland und Türkei bestehen. Welches es ist kann ich leider nicht sagen.
Zweite Frage:177 I 3 StGB in TM mit 176 I StGB. -> keine Altersbeschränkung.
So ungefähr, habe mich ein wenig weit aus dem fenster gelehnt, ok. |
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