Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Erste Staatsexamen (hessen)

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LetMeAskYou
Verfasst am: 09.01.2008, 14:42    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 09.01.2008 Beiträge: 1
Hi, ein paar kleine Fragen hab ich..

1)wer stellt einem das Zeugnis zum Ersten Staatsexamen (in Hessen) aus

2)und inwiefern sind die Prüfungsergebnisse darauf vermerkt/bzw. nur Gesamtnote?

3)ist man dann eigentlich schon berechtigt eine (Berufs-)bezeichnung zu führen?

4)wie lang dauert es im Schnitt bis man sein Zeugnis nach der mündlichen Prüfung erhält?...und es mit Ref. losgehen kann?


vielen dank für eure antworten
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Marcus
Verfasst am: 25.03.2008, 22:31    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo,

um dieses Post nicht unbeantwortet zu lassen. Frag doch einfach bei Deinem Prüfungsamt nach, da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann.

Grüße

Marcus
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Doll
Verfasst am: 01.04.2008, 21:00    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 28.04.2006 Beiträge: 36
zu 3.: Du bist Jurist, fraglich ob das eine Berufsbezeichnung ist. Es gibt so etwas wie einen Diplomjuristen.
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