| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Studium - Referendariat - Beruf » Erste Staatsexamen (hessen) |
|
Seite 1 von 1 |
|
| Autor |
Nachricht |
| LetMeAskYou |
Verfasst am: 09.01.2008, 14:42 |
|
|
Unaone

Anmeldedatum: 09.01.2008
Beiträge: 1
|
Hi, ein paar kleine Fragen hab ich..
1)wer stellt einem das Zeugnis zum Ersten Staatsexamen (in Hessen) aus
2)und inwiefern sind die Prüfungsergebnisse darauf vermerkt/bzw. nur Gesamtnote?
3)ist man dann eigentlich schon berechtigt eine (Berufs-)bezeichnung zu führen?
4)wie lang dauert es im Schnitt bis man sein Zeugnis nach der mündlichen Prüfung erhält?...und es mit Ref. losgehen kann?
vielen dank für eure antworten |
|
|
| Nach oben |
|
| Marcus |
Verfasst am: 25.03.2008, 22:31 |
|
|
Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
|
Hallo,
um dieses Post nicht unbeantwortet zu lassen. Frag doch einfach bei Deinem Prüfungsamt nach, da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann.
Grüße
Marcus |
|
|
| Nach oben |
|
| Doll |
Verfasst am: 01.04.2008, 21:00 |
|
|
Terrathree

Anmeldedatum: 28.04.2006
Beiträge: 36
|
| zu 3.: Du bist Jurist, fraglich ob das eine Berufsbezeichnung ist. Es gibt so etwas wie einen Diplomjuristen. |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 15:06
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|