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| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Von Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Lamadé u.a. » Erfahrungsbericht Jura Intensiv in Halle/Saale |
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| examensven |
Verfasst am: 14.03.2007, 17:36 |
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Unaone

Anmeldedatum: 14.03.2007
Beiträge: 1
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Erfahrungsbericht Repetitorium Jura Intensiv Halle
A. Allgemein
In Halle/Saale buhlen derzeit drei große Repetitorien um die Gunst der Jurastundenten/-innen. Neben Hemmer und Alpmann Schmidt wirbt auch Jura Intensiv mit einer umfassenden Examensvorbereitung. Letzteres ist Gegenstand des vorliegenden Erfahrungsberichts. Er bezieht sich auf den Examenskurs im Jahr 2006/2007 zum ersten juristischen Staatsexamens.
Der/die Verfasser/-in versucht seine Einsichten an die nachfolgenden Juristengenerationen weiterzugeben und hofft dem Leser das Bild der Diskrepanz zwischen Schein und Sein vermitteln zu können.
B. Veranstaltungen
Jura Intensiv unterbreitete seinen Lehrstoff in der klassischen Dreiteilung. Geboten wurde die Themenlehre im Öffentlichem Recht sowie Zivil- und Strafrecht. Jeder Bereich unterteilte sich in Unterbereiche. Sie umfassten neben den allgemeinen Themen, wie BGB-AT, Strafrecht-AT, Verwaltungsrecht-AT, etc., auch besondere Themen, wie z.B. Schuldrecht-BT, Sachenrecht, Strafrecht-BT, Kommunalrecht. Der Unterricht fand i.d.R. dreimal pro Woche statt. In der Endphase häuften sich Zusatzveranstaltungen, da der Stoff nicht in der der regulären Zeit geschafft wurde. Zunächst sollte dafür eine zusätzliche Abgabe gezahlt werden, aufgrund des Protestes wurde davon aber abgesehen. Pro Woche fand eine Lehrveranstaltung im Öffentlichem, Zivil- und Strafrecht statt. Der Unterricht gestaltete sich in der Art, dass jeweils ein bis zwei Sachverhalte gelöst und besprochen wurden. Die Qualität hing stark von den jeweiligen Repetitoren und den ausgehändigten Unterlagen ab.
Neben dem Unterricht wurde ein Klausurenkurs angeboten. Pro Woche wurde eine Klausur geschrieben. Sie war in Heimarbeit zu fertigen und konnte einem Korrekturleser zur Kontrolle übergeben werden. Die Korrektur erfolgte in der Regel innerhalb einer Woche. Teilweise wurden aber auch 3 bis 4 Wochen benötigt, bzw. die Klausur gar nicht erst zurückgegeben. Inhaltlich waren die Klausuren auf die Bearbeitung eines Kernproblems und ein bis zwei kleinere Probleme zugeschnitten. Die Klausuren waren als Wiederholung des im Unterrichts vermittelten Stoffes zu verstehen. Examensniveau erreichten sie nicht.
C. Unterlagen
Den Unterlagen ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Sie sind es, mit denen der/die Student/-in seine /ihre Examensvorbereitung betreibt. Mit ihnen wird maßgeblich gelernt. Mithin hängt die Qualität des reproduzierten Wissens im Examen von der Qualität der Unterlagen ab.
Die Unterlagen sind sehr umfassend. Allein für das erste Examen hat der/die Verfasser/-in zwanzig A4-Ordner, 5 cm Breite, benötigt. Die Skripte sind strukturiert aufgebaut und umfassen neben den üblichen Prüfungsschemas, die im Unterricht besprochen Fälle samt Lösung. Gut ist, dass die Lösung Lösungsskizze und Gutachten umfasst. Letzteres ist aber nicht als solches im engeren Sinne zu verstehen. Der Gutachtenstill wird streckenweise aufgegeben.
Die Unterlagen wurden aus der Zentrale in Münster geliefert. Sobald sie der Dozent hatte, wurden sie an die Studenten/-innen ausgeteilt. Die Unterlagen enthielten nicht die Lösungen der Sachverhalte. Diese wurden immer im Anschluss an ihre Besprechung ausgeteilt. Die Ausgabe erfolgte planlos und nicht organisiert. Teilweise wurde nur ein Karton hingestellt, aus dem sich dann jeder selber seine Unterlagen heraussuchen musste. Um die Vollzähligkeit der Unterlagen musste sich jeder selber kümmern. Wer nicht aufpasste, ging leer aus und musste auf Kopieren zurückgreifen.
I. Öffentliches Recht
Die Unterlagen zum Öffentlichen Recht konzentrierten sich auf die Darstellung von Prüfungsschemas, Sachverhalten mit Lösungen und Streitdarstellungen. Sie vermittelten einen guten Überblick, mehr aber nicht. Aufgrund der Stofffülle waren die einzelnen Bereiche nur in grober Holzschnitzermanier aufbereitet. Die Streitdarstellungen bezogen sich „nur“ auf die klassischen großen Probleme. Die Darstellung erfolgte in der Form, dass zwei bis drei Ansichtsweisen aufgeführt und mit ein bis zwei Argumenten stichwortartig rezipiert wurden. Die Aufarbeitung überzeugte nicht. Der Ausgangspunkt des Streits wurde nicht hervorgehoben und Auslegungsmethoden, wie Wortlaut, Systematik, Historie und teleologische Bedeutung fehlten ganz. Die Unterlagen gaben nicht den Geist der Zeit wieder. Teilweise wurde auf Streits eingegangen, die seit Jahren als erledigt gelten. Aufgrund mangelnder Aktualität wurde ein Rechtsprechungswandel nicht vermittelt.
II. Strafrecht
Die Unterlagen zum Strafrecht konzentrierten sich ebenfalls auf die Darstellung von Prüfungsschemas, Sachverhalten mit Lösungen und Streitdarstellungen. Bezüglich der Streitdarstellungen muss auch hier auf das beim Öffentlichen Recht Gesagte verwiesen werden. Gravierend wurde das Fehlen einzelner Qualifikationstatbestände und das Fehlen vom Gesetzgeber neugefasster Tatbestände empfunden. Grund hierfür war mangelnde Aktualität. In den einzelnen Sachverhaltslösungen wurde verschiedenen Ansichten gefolgt. Die Verfasser der Unterlagen folgten zunächst in Fall 1 der Ansicht A und entschieden sich in Fall 2 für Ansicht B. Dies führte zu Ungereimtheiten.
III. Zivilrecht
Anders als im Öffentlichen Recht und Strafrecht beschränkten sich die Unterlagen zum Zivilrecht auf die Darstellung von Sachverhalten mit Lösungen und Prüfungsschemas. Auf Streitigkeiten wurde fast gar nicht eingegangen. Die Unterlagen zum Zivilrecht waren relativ aktuell und können soweit nicht beanstandet werden. Auch hier gilt aber: Mehr als ein Überblick kann nicht erwartet werden.
D. Repetitoren
Neben den Unterlagen bemisst sich die Qualität eines Repetitorium an seinen Dozenten. Geworben wurde mit dem Vermerk das jeder Dozenten Prädikatsexamen besitzt. Ein Beweis darüber wurde nie erbracht, vielmehr wollten die Dozenten nicht über ihre Note reden. Wichtig ist aber nicht, ob ein Prädikatsexamen vorhanden ist. Es kommt nach der Ansicht des Verfassers einzig darauf an, ob der/die jeweilige Dozent/-in die persönliche Fähigkeit besitzt, den Lehrstoff zu vermitteln. Erreicht er/sie mit dem was vermitteln werden soll, den Zuhörer. Über die Qualität entscheidet somit das subjektive Bild der Hörerschaft.
I. Öffentliches Recht
Die Dozentin gestaltete ihren Unterricht im Wechselspiel zwischen Repetitor und Zuhörer. Der/die Student/-in wurde in die Veranstaltung eingebunden und so zur Mitarbeit angetrieben. Der Stoff wurde plastisch vermittelt. So wurde zum Beispiel anhand von Fahrstühlen der Suspensiveffekt im Verwaltungsrecht und mithilfe von Schwarzwälderkirschtorten die Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt erklärt. Wer sich für Torten und Fahrstuhl begeistern konnte, mag soweit glücklich geworden sein. Auffallend war, dass diejenigen, die sich für das angebotene Erklärungsmodell entschieden, die rechtliche Materie anderweitig gar nicht wiedergeben konnten.
II. Strafrecht
Strafrecht wurde anfangs von einer Dozentin vermittelt. Aufgrund zahlreicher Beschwerden der Zuhörerschaft wurde diese gegen einen Dozenten ausgetauscht. Jedoch versagten auch dessen Vermittlungskünste bei einem beachtlichen Teil der Zuhörerschaft. Ein erneuter Austausch unterblieb jedoch, da aufgrund der fortschreitenden Zeit bis zum Examen ein weiterer Wechsel des Dozenten als Nachteilig empfunden wurde.
III. Zivilrecht
Zivilrecht wurde von dem Leiter des Repetitoriums in Halle vermittelt. Sein Unterricht vollzog sich hauptsächlich als „Einmannveranstaltung“. Dies wurde teilweise positiv empfunden, teilweise aber von Teilen der Zuhörerschaft abgelehnt. An der fachlichen Kompetenz des Dozenten muss nicht gezweifelt werden. An der Art der Vermittlung jedoch schon. Widerspruch und Kritik wurden zur Kenntnis genommen. Änderungen erfolgten nicht. Auffallend und leider Schwerpunkt fast jeder Einführung in die Unterrichtsstunde war, dass über andere Repetitorien und Repetitor teilweise auf eine Art und Weise gelästert wurde, die unter der Gürtellinie lag. Leider bezogen sich derartige Äußerungen auch auf diejenigen, die das Repetitorium kündigten, so dass andere aus Angst von einer Kündigung absahen.
E. Zusammenfassung
Jura Intensiv verfolgte ein gutes Konzept. Die parallele Vermittlung aller drei Themengebiete ist ein Vorteil und das zusätzliche Wiederholen des Stoffes durch den Klausurenkurs dient der Examensvorbereitung. Die Unterlagen vermittelten einen guten Überblick über den examensrelevanten Stoff. Die Darstellung von Streitigkeiten war mangelhaft und erreichte nicht Examensniveau. Die Unterlagen waren nicht immer aktuell, was zu Missverständnissen und Fehlern führte. Der Klausurenkurs war nur als Wiederholung des vermittelten Stoffes zu verstehen. Examensniveau erreichte er ebenfalls nicht. Die Dozenten in Halle/Saale waren fachlich kompetent. Die Vermittlung des Stoffs war unterschiedlich und vom Dozententyp sehr stark abhängig. Teils wurde nur die Lösung des Sachverhaltes wiedergegeben, teils wurde über den Tellerrand geschaut und weitere Materie vermittelt. Auffällig war, dass die Dozenten gerne über andere Repetitorien und leider auch über andere Kursteilnehmer und andere Dozenten lästerten. Von den anfänglich angetretenen Teilnehmern kündigten mehrere.
F. Empfehlung
Die Frage privates oder universitäres Repetitorium, als alleinige Grundlage der Examensvorbereitung, stellt sich nicht. Sinnvoll ist eine Mischung von beidem. Vorteilhaft ist das Schreiben möglichst vieler Klausuren. Dabei kann auf das universitäre, aber auch auf das private Angebot zurückgegriffen werden. Wichtig ist, dass die in der Klausur versteckten Probleme erkannt werden. Sodann sind diese mit Hilfe des juristischen Handwerkzeugs zu lösen. Maßgeblich in der Vorbereitung muss also sein, sich ein gutes Handwerkszeug und ein Problembewusstsein anzueignen. Beides wird weder durch die Uni noch durch private Repetitorien vermittelt. Es kommt also letzendes auf jeden selber an. Wer glaubt allein durch ein privates oder universitäres Repetitorium das Examen bestehen zu können, wird enttäuscht werden. Nicht allein deshalb weil er/sie die Prüfungen nicht bestehen wird, auch deshalb, weil er nicht die Examensnote erhält, die er/sie sich erhofft hat. |
Zuletzt bearbeitet von examensven am 14.03.2007, 18:07, insgesamt einmal bearbeitet |
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| Marcus |
Verfasst am: 14.03.2007, 17:55 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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WOW! 1000 Dank für Deinen Erfahrungsbericht.
Hört sich an, dass Du intensiv Erfahrung mit dem Rep gemacht hast. Dein Fazit/Empfehlung kann ich unterstreichen.
Gut ist, dass Du Deine Beschreibung auf Dein individuelles Rep beziehst und dies deutlich machst. Denn z.T. tut man den Reps in anderen Regionen Unrecht.
Ich werde mal versuchen aus Deiner Bescheibung eine Umfrage oder Fragebogen zu erstellen.
Vielen Dank auf jeden Fall und Willkommen im Forum.
Grüße
Marcus |
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| Phillip |
Verfasst am: 19.06.2007, 16:46 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 75
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hey Marcus, was ist mit dem Fragebogen?  |
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| Marcus |
Verfasst am: 26.06.2007, 13:13 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Phillip hat Folgendes geschrieben: hey Marcus, was ist mit dem Fragebogen? 
Kommen, kommen, versprochen! |
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