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Entwendung Pfandleergut = Diebstahl?

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DET
Verfasst am: 02.02.2009, 23:25    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 8
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Konstellation helfen:

Jemand entwendet Pfandleergut von einem Getränkemarkt, um es anderswo gegen das Pfand wieder einzutauschen. Klassiker?

Was mich an 242 zwifeln lässt, ist der Enteignungsvorsatz. Die Flaschen sollen ja gerade nicht unter leugung des fremden Eigentums an den Eigentümer zurückgelangen. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um individualiserte Flaschen und nicht um solche verschiedener Hersteller. Damit müsste der Abfüller sein Eigentum an den Flaschen behalten. Dies entspricht auch der zivilrechtlichen Lage, die in diesen Fällen der individualiserten Flaschen nach brgerlichem Recht eine Leihe annimmt, bei der also dieselbe Sache zurückgegeben werden muss und dann kein Darlehen, bei denen lediglich das Gleiche zurückgegeben wird.

Ich denke, ein Enteignungsvorsatz liegt nicht vor. Eine Pfandkehr schließe ich auch aus, da die Wegnahme in erster Linie zu eigenen Zwecken erfolgte. Betrug ist jetzt mal nicht zu prüfen.

Für einen untauglichen Versuch des Diebstahls müssten sich die Beschuldigten zumindest Gedanken gemacht haben, dass der Getränkemarkt Eigentum an den Kisten hat. M.E. aber haben die sich im Zweifel überhaupt keine Gedanken gemacht.

Bin für eure Antworten dankbar!
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