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| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » Endgültig nichtbestanden |
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Nachricht |
| Tamara |
Verfasst am: 17.03.2007, 00:17 |
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Unaone

Anmeldedatum: 17.03.2007
Beiträge: 3
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| Hallo! Habe die 1. juritische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden und weiss nicht mehr weiter. Werde 30 und fühle mich wie eine Versagerin, da ich nicht mal ne Ausbildung gemacht habe? Was kann ich tun? Wer kann mir Tipps geben??? Bin total fertig mit den Nerven, da mir 1,75 Punkte gefehlt haben. Von einem Widerspruch hat mir jeder abgeraten und die Zeit ist auch rum... |
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| Marcus |
Verfasst am: 19.03.2007, 19:09 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Hallo Tamara,
das hört sich nicht gut an. Schade, dass ein Widerspruch nicht mehr möglich ist. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wie Dir jemand davon abraten konnte. Höre lieber nicht mehr auf den Rat von "jeder".
Es gibt viele klassische Ratschläge, was zu tun ist, wenn das Jurastudium nicht geklappt hat. Davon möchte ich hier absehen, da sich herausstellt, dass diese Tipps veraltet und nicht wirklich relevant sind, z.B. "Fang doch bei der Polizei an".
Frage Dich lieber selber was Du machen möchtest. Es ist nie zu spät etwas Neues anzufangen. Worin bist Du begabt? Was macht Dir Spaß? Kann man damit Ged verdienen? Wenn ja, wie setze ich diese Idee um? Kann ich mich in diesem Bereich bewerben oder mache ich mich selbstständig?
Viele Fragen in einer Antwort. Kopf hoch!
Grüße
Marcus |
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| Tamara |
Verfasst am: 20.03.2007, 00:53 |
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Unaone

Anmeldedatum: 17.03.2007
Beiträge: 3
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Hallo Marcus,
danke, dass Du mir geschrieben hast. Mal bin ich voller Zuversicht, dann wieder voller Zweifel. Habe so etwas noch nie erlebt, und hoffe, werde es auch nicht mehr erleben.
Gruss |
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| Mark |
Verfasst am: 27.06.2007, 17:16 |
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Unaone

Anmeldedatum: 27.06.2007
Beiträge: 5
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Hallo an alle hier!
Ich leite selbst ein Forum im Internet, aber daß ich eines mal so dringend wie dieses hier nötig hätte, hätte ich nie geglaubt. Ich bin seit heute mittag in der gleichen Situation wie Tamara. 1. Examen zum Zweiten Mal durchgefallen.
Habe heute die Ergebnisse (Bayern / München) zugeschickt bekommen. Bin noch sehr geschockt. Daher wäre jeder Rat toll (sorry, wenn mein erster Beitrag schon eine so GROßE Bitte ist, aber hier versteht man es sicher)
:
Der Brief kam heute, Einsicht kann ich am 2. oder 3. Juli nehmen. Ich werde ungern hingehen, tue es aber. Da es schon so bald ist, soll ich schon jetzt einen Anwalt mitnehmen? Was bedeutet hier Widerspruch, auf dem Brief steht nur was von Klageerhebung innerhalb von 4 Wochen. Woher soll ich denn sehen, ob es falsch korrigiert wurde, bin ja nun offensichtlich nicht der beste Und woher bekäme ich so schnell einen Anwalt her, oder kann sich der die Klausuren noch zu einem anderen Termin anschauen?
Damit Ihr mir besser raten könnt: Meine (ich weiß katastrophalen ) Noten:
1: Klausur: 1,0
2.: 2,0
3.: 1,0
4.: 3,5
5.: 3,0
6.: 2,0
7 (WF1): 5,5
Gesamt: 2,57 -- ich weiß, Katastrophe. Ist es realistisch, überhaupt was zu machen?
Was ich nicht verstehe: Dort wo ich alles konnte (1., 5., 6. Klausur), habe ich nur einen Punkt, dort wo ich sicher war, durchzufallen "sogar" 3,5.
Ich bin schon älter, habe zugegeben mich auch mal durch Attest vom Examen gedrückt -- alles in allem kein perfekter Kandidat. Möchte einfach nur noch einen Abschluß, um dann noch mal mit Sprachen etwas arbeiten zu können. Aber mit Abschluß hat man doch eine viel bessere Basis.
Sorry fürs Rumheulen, bin für alle Tips SEHR dankbar.
Liebe Grüße, Mark |
Zuletzt bearbeitet von Mark am 27.06.2007, 17:39, insgesamt einmal bearbeitet |
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| Mark |
Verfasst am: 27.06.2007, 17:34 |
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Unaone

Anmeldedatum: 27.06.2007
Beiträge: 5
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Von einer Freundin kam eben der Tip, zudem ich aber leider überhaupt nichts über Google finden kann:
Abschluss (EU anerkannt)in Frankreich nachholen (D 2x durchgefallen zählt nicht)
Weiß hier jemand bescheid?
Nochmals Sorry für diesen schlechten Einstieg hier  |
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| derjim |
Verfasst am: 27.06.2007, 20:29 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 80
Wohnort: Bär-lin
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ich glaub bei juraexamen.com in dem abschlussforum wird das diskutiert.
Oh je wenn ich diese ganzen Erfolgsberichte hier höre wird mir schon richtig schlecht..
mfg
derjim |
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| Mark |
Verfasst am: 28.06.2007, 08:13 |
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Unaone

Anmeldedatum: 27.06.2007
Beiträge: 5
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Vielen Dank fürs Melden!!
Aber leider nützt mir das andere Forum nichts, weil dort stets über andere Bundesländer gesprochen wird. Bayern ist wohl bei allem eine "Extrawurst" Stehe immer noch unter Schock...
aber wie gesagt, Danke fürs Melden! |
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| Marcus |
Verfasst am: 28.06.2007, 09:13 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Hallo Mark,
die Nachricht ist natürlich hart und haut einen ganz schön um. Ich hoffe, Du hältst Dich wacker.
Ein Widerspruch würde ich nicht einlegen. Wogegen? Du bräuchtest einen guten Grund, um gegen die Klausuren vorzugehen. Z.B. Es gab eine Baustellen und erheblichen Lärm, Tische waren zu klein etc. Diese Punkte hättest Du allerdings direkt am Klausurtag anbringen müssen.
Ein Widerspruch gegen die Benotung wird schwierig, da Du einen erhbelichen Notensprung benötigen würdest. Eine solche Anhebung auf "bestanden" ist sehr unwahrscheinlich (ohne Dir den Mut nehmen zu wollen)
Am ehesten würde ich einen Härtefall beantragen. Also, ein Antrag, der nachweist, dass Du in der Vorbereitung und oder Klausurenzeit derart eingeschränkt warst, dass Du Dich nicht richtig entfalten konntest, bzw. Deinen Leistung bringen konntest. Hier wäre eigene Krankheit, Krankheit eines Angehörigen, Trennung von einer Freundin etc. denkbar und realistisch.
Ich persönlich habe mit diesem Antrag in Berlin Erfahrungen gemacht und einige Kandidaten in den "Dritten Versuch" gebracht.
Beste Grüße
Marcus |
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| Mark |
Verfasst am: 28.06.2007, 09:35 |
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Unaone

Anmeldedatum: 27.06.2007
Beiträge: 5
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Hallo Marcus,
TOLL und vielen Dank für Deine Antwort. Habe Dir gerade eine E-Mail geschrieben deswegen, hat sich mit Deinem Beitrag hier überschnitten. Nochmals DANKE!
Mit Widerspruch wäre zu unrealistisch, aber anschauen werde ich meine "Leistung" trotzdem mal.
Wegen Härtefall: Ich hätte tatsächlich eine Psychologin und eine Amtärztin an der Hand, die mir zusicherten. mir krankheitstechnisch zu helfen. Aber ich finde in der bay. JAPO nur sehr widersprüchliche Regelungen. Für Wiederholung: Härtefall UND keine der sieben Klausuren unter 4 Punkten, Gesamtschnitt mind. 3,8. Wenn ich überall 4,0 Pkte hätte, wie kommt man dann auf 3,8 Durchschnitt. Danach könnte ich ein ärztliches Gutachten vielleicht noch bekommen, aber die Noten sind dann wohl tödlich.
Ich finde einfach keinen, der sich für Bayern auskennt. Soll ich jetzt alle Anwälte in der Umgebung anrufen? Stehe echt noch etwas unter Schock
Aber nochmals vielen Dank!
Mark |
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| Mark |
Verfasst am: 28.06.2007, 10:00 |
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Unaone

Anmeldedatum: 27.06.2007
Beiträge: 5
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Nachtrag: Ich habe gerade mit dem Prüfungsamt gesprochen: Es gibt keine Härtefallregelung hier für eine nochmalige Wiederholung. Im März, das war meine Wiederholung, eine nochmalige gäbe es laut Bay. Japo nicht.
Einzige Möglichkeit: Eine nachträgliche Prüfungsunfähigkeit – rede mit meinen beiden Ärztinnen heute nachmittag darüber.
Nochmal wegen Widerspruch: Sollte ich jemanden mitnehmen, wenn ich mir die Examensarbeiten anschaue am Montag? Und wenn wen? Sollte doch jemand sein, der es beurteilen kann.
DANKE und überhaupt...
...und sorry für mein unzusammenhängendes Schreiben, aber die Schockwirkung hält irgendwie noch immer an.
P.S. Marcus, bietest Du auch praktische Hilfe an wegen eines solchen Härteantrages, natürlich auch gegen Bezahlung? (Hoffe, die Frage ist hier erlaubt) Es muß ja dann alles schnell gehen, der nächste (Traum und Albtraum jetzt ) wäre schon im September. |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 15:02
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