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| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » Endgültig nichtbestanden |
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| Autor |
Nachricht |
| feelbad |
Verfasst am: 20.09.2011, 16:09 |
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Unaone

Anmeldedatum: 14.09.2011
Beiträge: 2
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@ Prüfungsfeind und woodstock , herzlichen Dank für euere Antworten, die haben mir wirklich sehr gut getan, jetzt weiß ich, wo ich suchen muss.
Vor Allem, nach dem ich gestern ein Interview gelesen habe , mit einem Prof. von der Uni , an der ich Jura studiert habe, wo er sich so geäußert hatte, dass nur die Dummen und diejenigen, denen das Wissen und Denkvermögen gefehlt hat, endgültig im Examen scheitern würden.
Waren heute diese Nachrichten von euch sehr aufbauend, denn ich dachte gestern es sei schon alles vorbei für solche Menschen, wie ich, weil ich ja dachte, dass auch alle potentielle Arbeitsgeber auch in der Richtung denken würden.
Sehr aufbauend war es daher zu lesen, dass es auch Arb- geber gibt, die gerade nach so einem etwas winkligen Lebenslauf suchen, und dass man auch im Ausland besser einen Quereinstieg machen kann, war mir auch nicht klar.
Es gibt also noch Hoffnung für solche Fälle, wie mich.
Danke, nochmals!!!
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| Ohje |
Verfasst am: 11.05.2012, 17:22 |
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Unaone

Anmeldedatum: 11.05.2012
Beiträge: 1
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Marcus hat Folgendes geschrieben: ...Am ehesten würde ich einen Härtefall beantragen. Also, ein Antrag, der nachweist, dass Du in der Vorbereitung und oder Klausurenzeit derart eingeschränkt warst, dass Du Dich nicht richtig entfalten konntest, bzw. Deinen Leistung bringen konntest. Hier wäre eigene Krankheit, Krankheit eines Angehörigen, Trennung von einer Freundin etc. denkbar und realistisch.
...
Hallo,
wie lange kann man das beantragen?
Mein Freund ist wg. eines familiären Schicksalsschlages und dadurch bedingter fehlender Konzentrationsfähigkeit bereits vor mehreren Jahren durch das 1. Examen gefallen. Da die familiäre Unterstützung wichtiger war, hatte er keine Zeit und Nerven, sich dem dem Durchfallen auseinanderzusetzen. Mittlerweile hat sich die Situation gebessert und er bereitet sich wieder auf das 1.Examen vor, hat nun jedoch große Sorgen, dass er durchfällt und dann das ganze Studium umsonst war. Könnte er jetzt noch beantragen, dass der erste Fehlversuch nicht zählt bzw. er notfalls einen 3. Versuch erhält oder ist es zu spät oder wäre es zeitlich noch möglich, aber erst wenn er das 2. Mal durchfällt? Den familiären Schicksalsschlag zum Zeitpunkt der damaligen Prüfungen (die schwere, plötzlich auftretende Krankheit) könnte man problemlos belegen. |
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