Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Endgültig durchgefallen in Rh-Pf. Anwalt?

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charlotte
Verfasst am: 03.01.2010, 01:02    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 03.01.2010 Beiträge: 2
Hallo,

ich bin durch mein schriftliches Staatsexamen endgültig durchgefallen. 21 Punkte. Habe den ersten Schock so gut verkraftet, wie man das eben kann.

Ich darf und werde so bald wie möglich Einsicht nehmen, frage mich aber, ob ich einen Anwalt dazu mitnehmen soll, da man mir gesagt hat, ich dürfe keine Kopien machen, was ich übrigens sehr seltsam finde.

Oder reicht es, wenn ich nach der Einsicht zu einem Anwalt gehe und kann der dann Kopien anfordern? Ich will einfach nur das Widerspruchsverfahren durchziehen, nicht aber vor Gericht ziehen. Was für Kosten kommen denn damit (also mit dem Widerspruch inklusive Anwaltshilfe) auf mich zu? Kann man das auch ohne Anwalt schaffen? Ich höre von Leuten, die zu ihrem Repetitor gehen damit. Was haltet Ihr davon?

Kennt vielleicht jemand einen spezialisierten Anwalt in Rheinland-Pfalz?

Die Frist läuft- bitte um und bedanke mich schonmal für baldige, hoffentlich hilfreiche Antworten.

Grüße und frohes neues Jahr,
Charlotte
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Marcus
Verfasst am: 04.01.2010, 08:55    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo Charlotte,

so fängt das neue Jahr nicht besonders gut an. Wichtig ist, dass Du Dich nicht unterkriegen lässt.

In Deine Akten kannst Du natürlich selber Einsicht nehmen, das ist Dein gutes Recht. Einige Prüfungsordnungen lassen Kopien nicht zu. Dann kannst Du einen Rechtsanwalt damit beauftragen, der die Akten anfordert und kopiert.
Die Kosten für das reine Verfahren sind unterschiedlich. Die Kosten für die "Anwaltshilfe" variiert ebenfalls sehr (ab 500 Euro/Klausur). Der Repetitor kann eine gute Adresse sein, wichtig ist, dass der Kontakt auf Prüfungsrecht spezialisiert ist. Ansonsten kannst Du jeden Rechtsanwalt bundesweit beauftragen, da es nicht zwingend notwendig ist, dass der Rechtsanwalt vor Ort ansässig ist.

Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden.

Grüße

Marcus
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charlotte
Verfasst am: 04.01.2010, 14:53    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 03.01.2010 Beiträge: 2
Hallo Marcus,

vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Ich habe jetzt einen Prüfungsrechtsanwalt kontaktiert, der 315 Eurp pro Klausur möchte, nur für die Prüfung. Das heißt also, dass er mir danach noch sagen kann, dass es sich überhaupt nicht lohnt, Widerspruch einzulegen, weil es keine Fehler bei der Korrektur gegeben hat oder ähnliches. Kosten für das Zukommenlassen der Klausuren und Anderes kommen dann noch dazu. Das Geld bin ich dann aber troptzdem los. Hinzu kommt, dass ich natürlich am Ende meines Studiums ohne Abschluss kein festes Einkommen habe und mir das ganze eigentlich nicht leisten kann. Ich nehme mal an, Prozesskostenhilfe gibt es für so etwas nicht, oder?

Ich habe so ein bisschen die Befürchtung, dass wenn ich alleine ohne Anwaltshilfe Widerspruch einlege, meine Chancen schlecht stehen.

Was nun? Ich bin für jeden Rat dankbar.

Corinne

PS: Frohes neues Jahr.
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Sebastian321
Verfasst am: 26.01.2010, 03:03    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 20.09.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Lüdenscheid
Hallo Corinne,

Du kannst Prozesskostenhilfe bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Verwaltungsgericht beantragen. Ob die bewilligt wird, hängt wesentlich von den Erfolgsaussichten ab, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann. Ich würde es an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen; oft gehen die Anträge im Prüfungsrecht durch.

Ob auch die Kosten für die Prüfung jeder einzelnen Klausur übernommen werden, weiß ich nicht. Grundsätzlich werden bei der PKH nur die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übernommen; das heißt, wenn Du ne Honorarvereinbarung unterschreibst, mußt Du im Endeffekt die Kosten selbst tragen, wenn Du den Prozess verlierst. Rein theoretisch mußt Du dann auch die Anwaltsgebühren der Gegenseite tragen, da diese nicht von der PKH umfaßt sind; allerdings wird das Prüfungsamt wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen einen eigenen Anwalt beauftragen.

Aus eigener Erfahrung würde ich weder das Widerspruchs-, noch das Klageverfahren- wobei Dir im letzteren wahrscheinlich eh nur mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren geholfen sein wird- ohne anwaltliche Vertretung führen wollen.

In Rheinland-Pfalz kenne ich keinen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt, aber einen aus Hamburg, mit dem ich gute Erfahrungen gemacht habe. Bei Interesse kannst Du mich ja anschreiben.

Viel Glück in der Angelegenheit!

Gruß

Sebastian
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