Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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sarah27
Verfasst am: 08.08.2010, 10:49    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 21.03.2009 Beiträge: 45 Wohnort: Berlin
Hey dakink,

danke für deine Worte.

Das mit der Entscheidung, ob man Jura weitermachen soll, ist schwierig. Ich persönlich habe jede Chance genutzt. Bereue es eigentlisch nicht. Das doofe ist nur, dass man, wenn die Tatsache fest steht, meist viele Fristen für die Bewerbungen vorbei sind. Bewerbe mich gerade initiativ und noch auf ein paar offene Ausbildungen.

Zum ALG II:
Also man kann sich nach der Anmeldung zum Staatsexamen exmatrikulieren. So ist es zumindest hier in Berlin, wenn bereits der Schwerpunktbereich auch schon bestanden ist, denn das Staatsexamen ist ja unabhängig von der Universität.
In der Prüfungsordnung steht dazu nichts direkt. Habe aber noch mit dem JPA telefoniert und sie bestätigten das, da es ausreicht das man vorher zumindest zwei Semester an einer Uni Jura studiert hat.
Dies ist aber vielleicht auch abhängig von Bundesland zu Bundesland. Also noch mal bei deinem JPA nachfragen und vielleicht auch schriftlich bestätigen lassen, wenn nichts genaues in der Prüfungsordnung steht.

Dann zum Jobcenter / Arge (nicht Arbeitsagentur), den Antrag ausgefüllt dort abgeben mit Exmatrikulation, Kontoauszüge der letzten drei Monate, auch vom Sparbuch, Kopie vom Mietvertrag mit Kosten, Kopie von sonstigen Kosten für Heizung etc. Das geht an die Leistungsabteilung.
Damit hast du dich arbeitslos gemeldet und die Vermittlungsabteilung lädt dich zu einem Gespräch ein.
Ein Tipp: gehe im gepflegten Stil dorthin mit einem ausgedruckten tabellarischen Lebenslauf oder gleich Bewerbungmappe. Das kommt gut an, denn es gibt ja wahrlich andere Fälle.
Meine Vermittlerin nahm dann meine Daten auf und setzt ein Jobprofil (Juristin - ohne Abschluss). Dann musst du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der steht dann, dass du 1 bis 4 Bewerbungen pro Monat schreibst.
Mein Tipp: es reicht wenn du dich auf einen Minijob bewirbst. Leg eine schöne ExcelTabelle an (WO, Wie, Antwort). Kommt sehr gut bei denen an. Dann fragen die auch nicht weiter nach nachweisen für die Bewerbungen an Wink

Also bei mir hat es gut geklappt und stellte kein Problem dar, denn die wissen, du bist mit Abschluss ja besser vermittelbar und dann durch das Ref ja wieder über 2 Jahre weg.

Soweit meine Erfahrung - ist aber abhängig von JPA, Arge und Vermittler. Eine gut Hilfe sind auch die Berater vom Hochschulteam der Arbeitsagentur. Gibt es aber nicht überall. Einfach nachfragen bei dem Vermittler, dass du dort gerne einen termin willst.

Viel Glück, LG Sarah
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dakink
Verfasst am: 08.08.2010, 13:01    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 07.08.2010 Beiträge: 3
Hallo Sarah!

Danke für Deine schnelle Antwort.
Bei mir ist es auch so, dass ich mich jetzt exmatrikuliert hab. Habe den gesamten Schwerpunkt hinter mich gebracht und kann mich, weil die universitären Prüfungen abgeschlossen sind, auch ohne eingeschrieben zu sein zu einem erneuten Versuch melden.
Mit den Finanzen ist das eben sone Sache. Bereits im April habe ich Wohngeld beantragt, allerdings zieht sich das bis heute hin - ich habe tatsächlich zu wenig Geld (Unterhalt+Nebenjob+Sparbuchentnahmen) um Wohngeld zu bekommen. Die fragen sich allen ernstes wie man mit so wenig über die Runden kommen kann, aber schließlich bin ich der lebende Beweis Smile
So dachte ich, dass es evtl. eine andere Möglichkeit gibt an Geld zu kommen ohne ständig mit den Behörden konfrontiert zu sein (mich nervt das immer unheimlich). Ich werde ja auch so eine volle Woche mit festen Terminen haben (im Gegensatz zum 1. Versuch habe ich beschlossen, mich bei einem kommerziellen Rep anzumelden. Vielleicht bringts ja was), bin also "quasi" vollzeitbeschäftigt, nur das ich eben kein Geld dafür bekomme. Schwierig. Vielleicht lass ich mich morgen mal bei der AWO beraten. Kann ja sein, dass sie irgendwelche tollen Tipps für mich haben.

Auf was für Ausbildungsplätze bewirbst Du Dich?

Danke nochmal & lieben Grüß!
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derjim
Verfasst am: 13.08.2010, 22:27    Antworten mit Zitat
Kartefour Kartefour
Anmeldedatum: 31.08.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Bär-lin
Zitat:
Meine Vermittlerin nahm dann meine Daten auf und setzt ein Jobprofil (Juristin - ohne Abschluss). Dann musst du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der steht dann, dass du 1 bis 4 Bewerbungen pro Monat schreibst.


Mit Verlaub, das ist Quatsch. Wer sich aufs Examen vorbereitet muss sich nicht bewerben oder arbeiten, denn das stünde dem Sinn von Hartz, nämlich der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt entgegen.

Daneben gibt es auch hRR das einem in der Examensvorbereitung ein extra Studierzimmer und entspr. m2 zustehen.

Man muss sich nur mal in einem SGB2 Kommentar in den entspr. §§ belesen. wenn ich mich recht erinnere war es 22 sgb IX weiss aber nicht mehr genau. Ich habe damals meiner Bearbeiterin direkt eine Kopie des kommentars mit eingereicht danach war Ruhe im Puff Wink
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sarah27
Verfasst am: 15.08.2010, 22:09    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 21.03.2009 Beiträge: 45 Wohnort: Berlin
@derjim

...meinst du den Fall aus dem Jahr 2006: S 104 AS 1270/06 ER
§ 7 Abs. 5 Sätze 1 und 2 SGB II
http://www.arbeits-los.de/urteile/200.htm
http://www.arbeits-los.de/urteile/066.htm

"...nicht zuzumuten, seinen finanziellen Bedarf, etwa durch Annahme von Gelegenheitsjobs, zu erwerben."
"...Der Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung stellt sich bei dem noch jungen und ungelernten Kläger als die einzig erkennbare Erfolg versprechende Maßnahme dar, ihn auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und ihn von dem Bezug von Alg II unabhängig zu machen"

Im Grunde richtig ! Habe ich jetzt auch erst gelesen.
Aber Vorsicht: es geht hier um das ALG II als Darlehen, "...Nach dem Abschluss seiner Ausbildung ist der Antragsteller gehalten, das Darlehen an die Antragsgegnerin zurückzuzahlen."

Das ist bei mir nicht der Fall. Habe nebenher nach einem Minijob gesucht - habe aber nichts bekommen...

Vielleicht könntest du deine Erfahrung nochmal genauer erzählen derjim. Würde sicher vielen weiterhelfen.

LG
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dakink
Verfasst am: 24.08.2010, 13:19    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 07.08.2010 Beiträge: 3
Mich würde das auch interessieren. Habe Bange, dass ich mich neben all dem Amtsstress nicht aufs Lernen konzentrieren kann und das ist ja nicht Sinn der Sache...
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derjim
Verfasst am: 27.08.2010, 18:13    Antworten mit Zitat
Kartefour Kartefour
Anmeldedatum: 31.08.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Bär-lin
Das ist bei mir auch schon über 4 Jahre her. wenn ich mich recht erinnere ging ich vorbereitend in die Uni, las einen Kommentar zum SGB2 , § 22 zur Wohnung da steht Extra Anspruch auf Studierzimmer in der Zeit der Examensvorbereitung ->mehr m2. Dann §7 oder was weiß nicht mehr welcher da steht das sie einem nicht zum Rübenpflücken schicken dürfen.
Habe das eingesannt und Kopie an die Bearbeitertante mit dem Antrag zusammen ausgehändigt dann war Ruhe im Puff. Zusätzlich habe ich die Info auch im Juraforum verbreitet und Bedürftigen den Scan ausgehändigt ne Zeitlang ist aber wie gesagt schon her
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Bamba
Verfasst am: 14.09.2010, 14:56    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 14.09.2010 Beiträge: 9
Hallo zusammen..... Smile

Jetzt habt ihr leider einen neuen in eurer Gruppe...Ich habe das 1te Examen leider auch verhauen. Es war mein erster normaler Versuch und einen Wiederholungsversuch hätte ich noch. Die Frage ist, ob ich nochmal auf dieses Vorbereitung Lust habe. Die Vorbereitungszeit war nämlich die Hölle und es ist echt frustreirend wenn man merkt, wie wenig/bzw. nichts dabei raus spring.
Eigentlich habe ich in den "Jahren" gemerkt, dass ich gar kein Anwalt werden will. Ich würde viel lieber in die Wirtschaft gehen. Aber wie ihr schon meintet. In welche Wirtschaft soll ich denn mit einem 4-5 Punkte Examen gehen Very Happy

MEine Motivation für den Wiederholungsversuch sind bei momentan sehr gering. Ich wollte jetzt erstmal wieder ein bisschen runterkommen und vllt in den Urlaub fahren, damit ich einen freien Kopf kriege.

Natürlich habe ich mich auch schonmal um Alternativen bemüht. Ich würde sehr gerne in der juritischen Branche bleiben.
Die FernUniHagen hört sich sehr gut an. Aber wirklich einschätzen kann man das ja erst, wenn man im Studium ist.
Ich müsste mich da auch mal infoermieren wieviel ich mir da von meinem Jura Studium anrechnen lassen kann. Ich habe nämlich das Glück, dass mir meine Eltern meine Wohnung finanzieren können und so könnte ich (bei gewisser Leistungsanerkennung) den Bachelor of Law in 3-4 Semester durchziehen. Hoffe ich zumindest Very HappyD

Aber eine Frage habe ich allerdings sazu. Vllt weiss das einer hier. Wie ist das denn mit der Bewerbung zur FernuniHagen ? KAnn man sich da zu jedem Semester einschreiben oder gibts da welche Beschränkungen ?
Und wie sieht es aus, wenn ich meinen wiederholungsversuch auch in den Sand setze. Könnte ich mich da noch bei der FernUniHagen bewerben/einschreiben oder nehmen die mich dann nicht mehr, weil mein Jura Studium endgültig nicht bestanden ist....

Fragen über Frage...Momentan weiss ich einfach nicht was ich machen soll. Wiederholungsversuch ja oder nein. FernUniHagen oder sonst ne Alternative....alles irgendwie blöd..

Vllt hat da einer einen guten , vllt auch aufgrund seiner schon gemachten erfahrung, einen guten Rat...
Das würde mir zumindest sehr weiter helfen....Smile

GLG an alle
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Bamba
Verfasst am: 14.09.2010, 15:01    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 14.09.2010 Beiträge: 9
@ doreen Smile

ich würde mich auch sehr freuen, wenn Doreen mal ihre erfahrungen hier von der FernUniHagen preis geben könnte.(denn irgendwie sind die PN deaktiviert) Das würde mir zumindest sehr helfe...

Bist du, bzw. kommst mit dem Bachelor of Law gut klar ??? Nicht das ich den nach dem Jura studium auch nicht bestehe...Sad

Ich hätte so was von mir nie gedacht, aber in so einer Phase denkt man ja, dass man nichts auf die Beine stellen kann...echt depremierend Sad
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sarah27
Verfasst am: 15.09.2010, 13:39    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 21.03.2009 Beiträge: 45 Wohnort: Berlin
@Bamba

Hallo, begrüße dich im Boot der Durchgefallenen. Die ersten Wochen werden sehr depri sein, aber es gibt Hoffnung.

Die Frage, ob du den Wiederholungsversuch antreten sollst ist schweirig zu beantworten.
Ich habe es getan, nachdem ich mich aus dem Depri wieder hochmotiviert ins Lernen stürzte. Leider hat es nicht geklappt.
Ich war erst geschockt darüber, aber inzwischen schaue ich nach vorne.

Meine Antworten auf deine Fragen zur Fernuni Hagen:
Es gibt die Möglichkeit des flexiblen Studieneinstiegs auch nach der der normalen Anmeldefrist

http://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/flex.studieneinstieg.shtml

Vorgestern habe ich mich selbst noch angemeldet zum WS 2010 / 2011.
Die Kosten wären besipielsweise für das Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 120 € plus 11€ Studierendenbeitrag plus 25€ Verspätungsgebühr.
Man kann sich also nach einem gescheiterten Juraexamen problemlos bei der Fernuni Hagen anmelden. Oder auch schon nebenbei!

Bist du immatrikuliert?
Wo wohnst du?

Die Anrechnung der Scheine ergibt sich aus der Prüfungsverfahrensordnung § 6

http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/pruefvo_llb_stand_17122009.pdf

Man stellt einen formlosen Antrag und schreibt alles rein was man angrechnet haben möchte - auch gerne mehr als in § 6 steht.

Ich bin mit meinem Onlinezulassungantrag zum Regionalzentrum / Studienzentrum meiner Stadt (Berlin) (gibt es fast überall) und mit dem Abizeugnis und den Originalscheinen plus der gesamten Kopien und habe dort alles vorgezeigt und abgegeben. Sie schicken es dann an die jeweiligen Stellen weiter und dann bekommst du in einigen Wochen Antwort was die angerechnet wird.

Zu empfehlen ist auch noch die seite der Fernuni
www.studienservice.de

Bei dem wirtschaftlichen Modulen habe ich auch selbst etwas Bammel wegen der Mathematik. Aber die Skripte sollen sehr gut sein und man kann flexibel die Klausuren im März oder September schreiben und dreimal wiederholen.

Und die Leute von der Studienzentrale und den Studienzentren sind wirklich sehr nett und beantworten dir sicherlich noch mehr Fragen.

Soweit erst mal.

Falls du geld für den Urlaub hast, dann mach erstmal Urlaub. hätte ich das Geld, würde ich es machen...
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fidel85
Verfasst am: 15.09.2010, 19:27    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 15.09.2010 Beiträge: 9
hi sara27,

wollte mal fragen, wie es bei dir läuft, ob du eine ausbildung gefunden hast, oder einen job, denn ich spiele mit dem gedanken, das studium nach 10 semestern aufzugeben und eine ausbildung anzufangen.

grüße
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