| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Drittschadensliquidation |
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| Rechtso |
Verfasst am: 18.12.2006, 11:50 |
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Unaone

Anmeldedatum: 26.10.2006
Beiträge: 2
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Erstmal ans Forum und die Betreiber,
erstmal finde ich das Forum wirklich angenehm, nicht so bierernst wie sonst. Weiter so!
Aber nun: Ich schlage mich schon seit Wochen mit der Drittschadensliquidation herum. Manchmal denke ich, daß ich sie verstanden habe und dann kommen wieder Fälle in denen ich denke, das ich es wieder nicht verstanden habe.
Größtes Problem finde ich die DSL in der mittelbaren Stellverstretung.
Der mittelbare Stellvertreter, der in eigenem Namen für fremde Rechnung handelt, schließt einen Vertrag. Der Schaden trifft aber nicht ihn sondern den Geschäftsherrn. Vom wem kann er jetzt SE verlagen? Der Stellvertreter kann doch jetzt für den GEschäftshernn SE verlangen, oder ?
danke für eine kurze klärende Antwort. Stehe gerade vorm Berg
Rechsto |
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| Kohl |
Verfasst am: 19.06.2007, 10:50 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 07.11.2006
Beiträge: 26
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Hey,
nicht schlecht Du hast Deine Frage doch selber beantwortet und das absolut richt.
Weiter so!
Helmut |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 14:49
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