| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Pflichtfächer » Auflassungsvormerkung Rücktritt und Aufwendungsersatz |
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| SAS87 |
Verfasst am: 31.07.2008, 15:03 |
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Unaone

Anmeldedatum: 31.07.2008
Beiträge: 1
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Hey habe da Probleme bei einem Fall und ich hoffe es kan mir jemand helfen
Mal angenommen der Verkäufer ( V ) und der Käufer ( K ) schließen am 23.7.2007 einen notariellen Vertrag über ein unbebautes Grundstück für 170.000 Euro ( = Verkehrswert des Grundstücks ).
Zugunsten des K wird eine Auflassungsvormerkung bewilligt und in das Grundbúch eingetragen.
Der Kaufpreis soll erst am 06.10.2008 bezahlt werden weil V das Grundstück noch landwirtschaftlich nutzen will. Dann soll auch erst die Übereignung stattfinden.
Am 05.06.2008 erklärt K er habe kein Interesse mehr an dem Grundstück und will an dem Vertrag nicht mehr festhalten. Auch nach einer Rückfrage des V wird dieses anligen von K noch einmal bestätigt
Daraufhin tritt V von dem Vertrag zurück und verkauft das Grundstück andersweitig an einen Dritten ( D ) . ( Am 05.06.2008 )
Mittlerweile hat das Grundstück ein Verkehrwert von 180.000 € und wird für 190.000 € an D Übergeben und Übereignet.
( Am 19.6.2008 )
V verlangt nun folgende Positionen von K ersetzt ( schreiben am 28.07.2008 )
1. MAklerkosten im Zuge des mit D geschlossenen Kaufvertrages --> 11.000€
2.Kosten der Löschung der Auflassungsvormerkung --> 600€
3.Steuerberatungskosten für den Kaufvertrag mit D --> 900€
K erwidert das V mit dem Verkauf des Grundstücks an D besser darstehen würde als bei der Vertragserfüllung mit ihm und verweigert die Zahlung, jedenfalls bis 06.10.2008, weil vorher der Kaufpreis auch nicht fällig geworden wäre.
Frage: Welche Positionen kann der V verlangen und wann kann er diese verlangen ?
Vielen dank im voraus |
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| Kohl |
Verfasst am: 07.09.2008, 13:35 |
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Bissotwo

Anmeldedatum: 07.11.2006
Beiträge: 26
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| Dit is ja eine Hausarbeit für sich. |
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