Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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Antrag 3.Versuch verspätet

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LarsV
Verfasst am: 24.05.2010, 16:31    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 24.05.2010 Beiträge: 1
Hallo! Ich bin im 2.Staatsexamen in SH 2 mal durchgefallen, habe im November 09 Ergebnisse bekommen und fristgerecht Widerspruch eingelegt, jedoch nur das und keinen Antrag auf den 3. Versuch.

Nachdem ich die Begründungen verschickt hatte, habe ich vom Prüfungsamt 9 Monate nichts gehört ihnen dann einen Brief geschrieben, dem ich erneut die Begründungen beifügte.

3 Monate später wurde der Widerspruch zurückgewiesen.
Wenn ich die Ausführungen auf dieser Seite richtig verstanden habe kann ich nun nicht mehr einen Antrag auf einen 3.Versuch stellen?
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utilitarist
Verfasst am: 24.05.2010, 23:13    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 19.04.2010 Beiträge: 4
Hallo Lars,

soweit mir bekannt, ist solch ein Antrag "unverzüglich" zu stellen. Zumindest in Niedersachsen ist dies in § 17 II 2 NJAG so geregelt.

Es kommt aber natürlich auf das Bundesland an, in dem Du lebt.

Vor allem jedoch stellt sich die Frage, was unter "unverzüglich" zu verstehen ist. Denn wenn man zunächst Widerspruch einlegt, wäre es doch zumindest ein wenig widersinnig, zugleich einen Wiederholungsversuch ("3. Versuch") zu beantragen.

Hoffe, ich konnte Dir ein klein wenig helfen.-

Beste Grüße!
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dibo
Verfasst am: 25.05.2010, 15:28    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 22.09.2009 Beiträge: 6
Hallo Lars,

ich weiß zwar nicht so ganz genau welche Ausführungen auf dieser Seite du meinst, aber grundsätzlich sollte ein erster Blick in die Prüfungsordnung deines Bundeslandes gehen.

Mit SH wirst du wohl Schleswig-Holstein meinen?
Demnach ist für dich im 2.Staatsexamen das GPA Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein zuständig.
In der neuen Länderübereinkunft 2005 ist in § 23 IV auch der zweite Wiederholungsversuch geregelt. Von "unverzüglich" steht dort allerdings nichts.
Die Zulassung liegt wohl im Ermessen des Präsidenten des GPA.
Die Länderübereinkunft kannst du auch unter folgenden link selbst herunterladen,
http://justiz.hamburg.de/wichtige-vorschriften-und-termine/

Angaben sind natürlich ohne Gewähr, aber du solltest einfach mal beim Prüfungsamt nachfragen. Bei uns in den AG`s ist der Dritte Versuch damals auch mal irgendwie Thema gewesen und so schlecht sollen die Chancen auf Zulassung wohl nicht sein.

Vielleicht hat dir die Auskunft ja geholfen.

Auf jeden Fall viel Glück!
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