| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » 2. Versuch trotz Widerspruch? |
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Nachricht |
| juracrack |
Verfasst am: 26.06.2011, 21:55 |
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Unaone

Anmeldedatum: 26.06.2011
Beiträge: 1
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Guten Abend.
Ich habe den 1. Versuch im 1. Examen leider KNAPP nicht bestanden, es fehlen im Endergebnis 0,3 Punkte.
Da ich möglichst bald den 2. Versuch schreiben möchte habe ich eine wichtige Frage:
Ist es möglich, trotz Widerspruchseinlegung den 2. Versuch zu schreiben? Geht die aufschiebende Wirkung dahin, dass ein 2. Versuch erst dann geschrieben werden kann, wenn über den Widerspruch entschieden wurde? Ich würde gerne widerspruch einlegen und diesen erst im Falle des Nichtbestehens des 2. Versuchs begründen bzw. weiter verfolgen?
Vile Grüße
Chris |
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| derjim |
Verfasst am: 29.06.2011, 09:14 |
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Kartefour

Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 80
Wohnort: Bär-lin
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| Ja. Hab ich auch gemacht. Leg den WS ohne Begründung ein und beantrage aufschiebende Wirkung bis das Ergebnis des Zweitversuchs vorliegt. Ist idR für die Behörde ja auch komfortabler. |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 14:07
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