Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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2. mal durchs erste Staatsexamen in NRW gefallen, was tun?

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SadPanda
Verfasst am: 27.07.2010, 22:43    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 28.05.2010 Beiträge: 4
sarah27 hat Folgendes geschrieben:


Ich übberlege, ob es für nicht das beste wäre ganz was anderes als etwas juristisches zu machen. also eine Ausbildung im nichtjurabereich
Darüber habe ich auch schon nachgedacht, aber mir fällt nicht das geringste ein, was ich gerne machen würde, oder was mich interessieren würde.

Ein guter Freund von mir, dem dieses Schicksal leider auch nicht nicht erspart blieb, konnte sich ein duales Studium im Bereich Consulting und Controlling sichern. Er ist damit hoch zufrieden, aber ich bin einfach unschlüssig, was das richtige für mich wäre.

Eine Ausbildung zum Rechtspfleger kommt für mich leider nicht mehr in Betracht, da (zumindest in NRW) vorausgesetzt wird, dass man das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

LG
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sarah27
Verfasst am: 27.07.2010, 22:57    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 21.03.2009 Beiträge: 45 Wohnort: Berlin
Hey,

Ja, die dualen studiengänge habe ich mir auch angeschaut. Ich traue mich aber wegen der ganzen Mathematik nicht dazu. Aber es wäre eine gute Alternative.
Auch gehobener Dienst (google mal) wäre eine Idee (Polizei, Zoll)

Falls du in Mathe was drauf hast, freuen sich auch Steuerbüros oder eventuell auch Versicherungen.

Frag dich zuerst: was interessiert dich. Was neben jura hat dir schon immer gefallen.
Dann erst frag dich: was kannst du.

LG,

PS: bin auch mit der Lisita im skype chat. kannst sie morgen ja auch mal anskypen.
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Lisita
Verfasst am: 28.07.2010, 14:09    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 01.07.2010 Beiträge: 26
Hallo SadPanda,

falls du bereit bist und den Wunsch hast,dich für die Rechtspflegerlaufbahn zu bewerben: in anderen Bundesländern liegt die Altersgrenze so bei Mitte 30. Allerdings ist die Bewerbung ja noch lange keine Garantie,dass du auch genommen wirst.

LG
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sim81
Verfasst am: 23.09.2010, 16:33    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 23.09.2010 Beiträge: 1
Hallo Forianer,
auch wenn es NICHT der schönste Anlass ist, bin ich dennoch froh, mal ein wenig "Praxiserfahrungen" von anderen Betroffenen zu lesen, die in NRW durchgesegelt sind und vor der "was nun?" Frage stehen. Für mich war das schon eine gute erste Orientierung!

Als "Durchfaller" ist man ja meist eher alleine - Freunde/ Bekannte, die nicht durchgefallen sind und sich nun auf Examen Nr.2 vorbereiten oder gar nie studiert haben, haben halt ganz andere Sorgen. Embarassed

Könnt ihr euch wirklich vorstellen, als Rechtspfleger zu arbeiten/ die Ausbildung zu machen? Ich stelle mir gerade vor, mich von einem Examensjuristen, der am besten noch ein paar Jahre jünger ist als ich und evtl nur 3 Punkte mehr hatte im Examen, maßregeln zu lassen... Shocked

NIE im Leben würde ich das durchstehen; würde deswegen jede andere Ausbildung vorziehen. Die angesprochene Polizei zB. 16 Bundesländer plus Bundespolizei und BKA und Zoll macht 19 Bewerbungsmöglichkeiten, meistens läuft die Frist für Einstellung nächstes Jahr sogar noch...

Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit, den Bachelor zu machen - zB an der besagten Fernuni. Das versuche ich gerade parallel zur Polizeibewerbung. Klappt das eine nicht, hab ich immerhin keine Zeit mit Nichtstun verschwendet.. man wird ja auch nicht jünger... Crying or Very sad

Grüße aus Bielefeld
Simon
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Lisita
Verfasst am: 23.09.2010, 19:21    Antworten mit Zitat
Bissotwo Bissotwo
Anmeldedatum: 01.07.2010 Beiträge: 26
Hallo Simon,

ich weiß ehrlich gesagt nicht, woher die Auffassung kommt, dass man als Rechtspfleger von Richtern gemaßregelt wird. Die Aufgaben des Rechtspflegers waren ursprünglich die eines Richters und wurden abgegeben. Der Rechtspfleger arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Natürlich hat man einen Vorgesetzten,der Volljurist ist.Aber das kann dir auch gut bei der Polizei oder in der freien Wirtschaft passieren.

Und mal ganz ehrlich,wie wäre es denn für dich, wenn du einen Vorgesetzten hättest,der beispielsweise gar nicht studiert hat?

Ich habe mich wegen der versäumten Frist jetzt auch an der Fernuni angemeldet.Bin schon gespannt,wie es so ist.

Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Glück bei deinem Vorhaben!
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sarah27
Verfasst am: 23.09.2010, 19:41    Antworten mit Zitat
Terrathree Terrathree
Anmeldedatum: 21.03.2009 Beiträge: 45 Wohnort: Berlin
Hallo Simon,

willkommen im Boot!
Und das man sich allein in dieser Situatin fühlt, kann ich nachvollziehen. Kenne aus meinem Jahrgang auch niemand sonst.
Gehe denen im Moment aus dem Weg. bzw. sind die sowieso mit dem ref beschäftigt.

Jeder muss natürlich sich in Ruhe überlegen, was man zukünftig machen könnte. Schau mal in den anderen Thread, dort tauschen sich noch mehr darüber aus

http://www.staatsexamen-jura.de/endgueltig-aus-t360-s110.html

Hier habe ich auch nochmal aktuelle links zur FernUni auf Seite 12, falls du daran weiterhin interessiert bist!

Viel Glück und Postives Denken. Ist schwer, aber es geht irgendwie.

LG
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