Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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2. Mal durchgefallen in HESSEN

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prüfling_hes
Verfasst am: 12.07.2010, 12:49    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 12.07.2010 Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

zum 2. Mal habe ich die 2. staatiche Prüfung nicht bestanden. Meine Ergebnisse sind noch schlechter geworden als im 1. Versuch?! Diskrepanz liegt im Schnitt bei 0,5 Punkten. Ich kanns nicht fassen, wie man trotz mehrerer Monate Vorbereitung (eine Klausur pro Woche etc.) am Ende deutlich schlechter abschneidet. Ich überlege gerade den Gnadenversuch zu beantragen. Ohne RA- Unterstützung selbstverständlich, da mir leider das nötige Geld fehlt. In Hessen ist der Gnadenversuch in § 52 IV JAG geregelt, scheint jedoch im Unterschied zu anderen Bundesländern eher Ausnahme zu sein. Hat jemand Erfahrungen mit der "Materie" in Hessen? Was soll ich denn da angeben, um zum dritten Versuch zugelassen zu werden? Für Tipps aus anderen Bundesländern wäre ich im Übrigen auch dankbar.
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juraphobia
Verfasst am: 24.12.2010, 21:54    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 12.12.2010 Beiträge: 2
würd mich mal interessieren (weil vielleicht gleiche situation...): ist da noch was draus geworden??
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