| Staatsexamen Jura Foren-Übersicht » Durchgefallen? Was nun? » 1.Staatsexamen Durchgefallen 1.Versuch |
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| socke |
Verfasst am: 22.02.2010, 00:20 |
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Unaone

Anmeldedatum: 22.02.2010
Beiträge: 2
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Habe das gefürchtete Einschreiben bekommen.Durchgefallen. Habe 20,5 Punkte,mir fehlt also ein halber Punkt. Kann grade nicht vorstellen das alles nochmal zu machen mit der Lernerei u den Scheißklausuren.
Lohnt sich ein Widerspruchsverfahren?Und dann in Ruhe mal ein Verbesserungsversuch?Wie gehts nur weiter? |
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| Marcus |
Verfasst am: 22.02.2010, 09:24 |
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Site Admin
Anmeldedatum: 06.03.2006
Beiträge: 235
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Hallo Socke,
das sind natürlich schlechte Nachrichten! In welchem Bundesland hast Du geschrieben, 1. Staatsexamen?
Grundsätzlich solltest Du bei so wenig fehlenden Punkten eine Prüfungsanfechtung in Betracht ziehen. Du kannst Dich diesbzgl. gerne bei mir melden und ich würde Dir die weiteren Schritte aufzeigen.
Zu Beginn würde ich definitiv Akteneinsicht nehmen, um die Klausuren einzuschätzen. Nach dieser Einschätzung kann dann entschieden werden, ob und wenn ja gegen welche Klausuren man vorgeht.
Es ist auch anzuraten den ersten Versuch anzugehen, da nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der zweite Versuch besser läuft. Viele Mandanten, die zum zweiten mal durchgefallen sind, ärgern sich, dass sie den ersten Versuch nicht angefochten haben. Besonders ärgerlich ist das, wenn beim ersten Versuch weniger Punkte fehlten, als dann beim Wiederholungsversuch.
Beste Grüße
Marcus |
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| socke |
Verfasst am: 23.02.2010, 12:06 |
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Unaone

Anmeldedatum: 22.02.2010
Beiträge: 2
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| Habe in Niedersachsen geschrieben. Ist es denn einfacher eine Klausur mit 6,5 Punkten anzufechten oder eine mit nur einem Punkt?Oder kann man da so pauschal gar keine Aussage zu machen? |
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| woodstock |
Verfasst am: 24.02.2010, 14:53 |
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Pantafive

Anmeldedatum: 19.07.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Erlangen
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man kann nicht grundsätzlich sagen, daß man nur die schlechtesten Klausuren angreifen soll, denn jeder Punkt zählt, egal woher.
Dem was Marcus schreibt, ist voll zuzustimmen. Erstmal Akteneinsicht. Auf die Fristen achten. |
_________________ Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker. |
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