Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
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1.Staatsexamen Durchgefallen 1.Versuch

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socke
Verfasst am: 22.02.2010, 00:20    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 22.02.2010 Beiträge: 2
Habe das gefürchtete Einschreiben bekommen.Durchgefallen. Habe 20,5 Punkte,mir fehlt also ein halber Punkt. Kann grade nicht vorstellen das alles nochmal zu machen mit der Lernerei u den Scheißklausuren.
Lohnt sich ein Widerspruchsverfahren?Und dann in Ruhe mal ein Verbesserungsversuch?Wie gehts nur weiter?
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Marcus
Verfasst am: 22.02.2010, 09:24    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo Socke,

das sind natürlich schlechte Nachrichten! In welchem Bundesland hast Du geschrieben, 1. Staatsexamen?

Grundsätzlich solltest Du bei so wenig fehlenden Punkten eine Prüfungsanfechtung in Betracht ziehen. Du kannst Dich diesbzgl. gerne bei mir melden und ich würde Dir die weiteren Schritte aufzeigen.
Zu Beginn würde ich definitiv Akteneinsicht nehmen, um die Klausuren einzuschätzen. Nach dieser Einschätzung kann dann entschieden werden, ob und wenn ja gegen welche Klausuren man vorgeht.
Es ist auch anzuraten den ersten Versuch anzugehen, da nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der zweite Versuch besser läuft. Viele Mandanten, die zum zweiten mal durchgefallen sind, ärgern sich, dass sie den ersten Versuch nicht angefochten haben. Besonders ärgerlich ist das, wenn beim ersten Versuch weniger Punkte fehlten, als dann beim Wiederholungsversuch.

Beste Grüße

Marcus
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socke
Verfasst am: 23.02.2010, 12:06    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 22.02.2010 Beiträge: 2
Habe in Niedersachsen geschrieben. Ist es denn einfacher eine Klausur mit 6,5 Punkten anzufechten oder eine mit nur einem Punkt?Oder kann man da so pauschal gar keine Aussage zu machen?
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woodstock
Verfasst am: 24.02.2010, 14:53    Antworten mit Zitat
Pantafive Pantafive
Anmeldedatum: 19.07.2007 Beiträge: 108 Wohnort: Erlangen
man kann nicht grundsätzlich sagen, daß man nur die schlechtesten Klausuren angreifen soll, denn jeder Punkt zählt, egal woher.

Dem was Marcus schreibt, ist voll zuzustimmen. Erstmal Akteneinsicht. Auf die Fristen achten.

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Dies ist ein ernstgemeinter Ratschlag von einem erfahrenen Praktiker.
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 13:59
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