Prüfungsanfechtung, Härtefallantrag
 
Staatsexamen Jura Foren-Übersicht  »  Studium - Referendariat - Beruf  »  1. Examen: Ab wann bestanden?
 Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1    

1. Examen: Ab wann bestanden?

Autor Nachricht
Martha Merz
Verfasst am: 26.10.2009, 20:24    Antworten mit Zitat
Unaone Unaone
Anmeldedatum: 26.10.2009 Beiträge: 1
Ich würde gerne mal wissen, ab wann man eigentlich durchgefallen ist, bzw wann man bestanden hat. Es geht konkret um das 1. Staatsexamen in Berlin.
Muss man mindestens 5 von 7 klausuren bestehen?

Liebe Grüße, Martha
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Marcus
Verfasst am: 27.10.2009, 10:05    Antworten mit Zitat
Site Admin Anmeldedatum: 06.03.2006 Beiträge: 235
Hallo,

in §8 JAG heißt es:

Zitat:
Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung
(1) Die erste juristische Prüfung ist bestanden, wenn in der staatlichen
Pflichtfachprüfung und in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
jeweils eine Endpunktzahl von mindestens 4,00 Punkten erreicht ist.


Früher waren es mindestens 5 Klausuren mindestens ausreichend und insgesamt mindestens 3,5

Grüße

Marcus
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1    
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Aktuelles Datum und Uhrzeit: 18.05.2012, 13:52
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.